Flexible Schulanfangszeiten – GAL fordert: alle an einen Tisch
„Es kann nicht so schwer sein, Schulanfangszeiten gestaffelt auf die Taktfrequenzen der Busse anzupassen“, kritisiert die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Wähler*innengemeinschaft GAL Juleka Schulte-Ostermann. „Da, wo Schüler*innenzahlen besonders hoch sind, müssen Sonderbusse eingesetzt werden – notfalls von anderen Anbietern, wenn der Stadtverkehr dies nicht leisten kann. Denn nichts kommt uns teurer zu stehen als erneute Schulschließungen. Diese drohen, wenn wir nicht im Vorfeld die Infektionsgefahren durch geeignete Maßnahmen eindämmen. Es kann nicht angehen, dass nach den Herbstferien eine Maskenpflicht für 14 Tage im Unterricht angeordnet wird, während gleichzeitig die Schüler*innen gezwungen sind, wie Ölsardinen in einer Dose in den Schulbussen zum Unterricht zu fahren. Diese Widersprüchlichkeit torpediert das gesamte Bemühen der Schülerschaft, das Risiko von Coronaausbrüchen in Schulen durch Maskentragen einzudämmen“, so Schulte-Ostermann verärgert. „Vereinzelt gäbe es zeitliche Staffelungen des Unterrichtsbeginns bereits, um beispielsweise Pausenzeiten auf Schulhöfen zu entzerren“, führt Schulte-Ostermann aus und ergänzt: „Da reichen bereits 15 Minuten. Bei großen Schulen könnte dies auch mit mehreren unterschiedlichen Anfangszeiten im Viertelstundentakt passieren. Es sollten sich alle Schulleitungen mit hoher Anzahl von Fahrschüler*innen gemeinsam an einen Tisch mit Stadtverkehr und Schulamt setzen und einen Plan ausarbeiten.“
Antje Jansen, Bürgerschaftsschafsmitglied der GAL Lübeck: „Es ist uns unverständlich, warum bei Kindern und Jugendlichen immer erst reagiert wird, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Die Pandemie wird voraussichtlich noch Monate andauern. Wir fordern daher ausdrücklich, dass mehr Geld als bisher in die Hand genommen wird, um vorausschauend Kinder und Jugendliche, aber auch Lehrkräfte zu schützen, damit der Schulbetrieb möglichst aufrecht erhalten werden kann. Für den worst case von Klassen- und Schulschließungen muss mindestens die digitale Ausstattung so gefördert werden, dass es jedem Kind und Jugendlichen ermöglicht wird, von zu Hause aus zu lernen. Was derzeit geschieht ist das Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeit auf dem Rücken der jungen Generation. Das ist nicht hinnehmbar.“
GAL kritisiert: Geschwisterermäßigung unzureichend geregelt
„Überraschend erreichte uns die Information einer Familie, die mit
drei Kindern in unterschiedlichen Betreuungsformen keine
Geschwisterermäßigung erhält und monatlich rund 370 Euro
Betreuungskosten inklusive Verpflegung zahlt.“ Die Bürgerschaft
hat Ende Juni beschlossen, dass Lübeck für Betreuungskosten
Geschwisterermäßigung gewährt. Dies gilt jedoch nicht für alle
Schulen und auch nicht für alle Betreuungsformen. „Hier muss die
Bürgerschaft dringend nachbessern“, fordert Juleka
Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL.
„Denn aktuell zählt weder die Betreuung eines Kindes an einem
Förderzentrum noch an der Waldorfschule. Auch die Betreuung an
Grundschulen in den frühen Morgenstunden wird nicht mitgerechnet, so
dass der Geschwisterbonus nicht zählt, obwohl Betreuungskosten für
die Eltern anfallen. Dabei war das fraktionsübergreifende Bekenntnis
zur Geschwisterermäßigung auch für Schulkinder analog des neuen
Kitagesetzes aus unserer Sicht eindeutig, von Ausnahmen war nie die
Rede.“
Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Nehmen wir eine Familie mit drei Kindern. Das älteste Kind ist morgens an fünf Tagen pro Woche in der Frühbetreuung, das zweite Kind ist Vollzeit in einer Kita und das dritte Kind besucht täglich eine Krippe.
Würde die Betreuung
des ältesten Kindes mit gerechnet, würden die Eltern für die
Betreuung des zweiten Kindes 50% Ermäßigung erhalten und für das
dritte Kind sogar zu 100% von den Kosten befreit werden. Aktuell
zählt die Frühbetreuung nicht als Betreuung nach dem Konzept
Ganztag an Schule, so dass die Eltern lediglich 50% Ermäßigung für
das dritte Kind in der Krippe erhalten würden. Für die beiden
älteren wird der volle Beitrag fällig.
Ein weiteres
Beispiel, das obendrein diskriminierend ist: Besucht ein Kind eine
Schule die Förderzentrum ist, zählt auch diese nicht für die
Geschwisterermäßigung. Die Eltern haben jedoch nicht die Wahl, ob
ihr Kind auf eine andere Schule geht, um dort nach dem Konzept
Ganztag an Schule betreut zu werden.
„Wir fordern, dass die Geschwisterermäßigung für jede Betreuungsform gelten muss – unabhängig vom Umfang und Art der Betreuung – also auch für die Betreuung an Förderzentren, in Schulen, die nicht nach Ganztag an Schule arbeiten wie die Waldorfschule und auch für Kinder, die nach dem Unterricht von einer Tagespflegeperson betreut werden.“, so Juleka Schulte-Ostermann.
„Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag auf Nachbesserung der Regelung stellen wir in der kommenden Bürgerschaft“, so Antje Jansen (GAL). „Die Geschwisterermäßigung soll ja dazu dienen, Familien mit mehreren Kindern finanziell zu entlasten. So birgt die Regelung Anreiz, ein Kind für die Ganztagsbetreuung anzumelden, obwohl der Bedarf gar nicht vorhanden ist. Dann jedoch würden die Betreuungskosten von der Stadt anerkannt werden. Warum also nicht gleich.“
GAL: Umsetzung der Kitagesetz-Reform mit vielen Verbesserungen
Antje Jansen, Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler & GAL beurteilt die Beschlüsse der Bürgerschaft zur Umsetzung der Kitagesetz-Reform in Lübeck unterm Strich positiv: „Wir konnten mit dem interfraktionellen Beschluss viele Verbesserungen für Lübecks Eltern erwirken. Unsere Forderung, die Geschwisterermäßigung auch für Kinder in der Betreuten Grundschule, im Hort und in Ganztag an Schule anzuwenden, wurde beschlossen. So erfahren Eltern mehrerer Kinder in Betreuungseinrichtungen eine erhebliche finanzielle Entlastung. Anders gesagt: Ohne die Ausweitung der Geschwisterermäßigung hätten Eltern mehrerer Kinder trotz Beitragsdeckel höhere Betreuungskosten gehabt.
Ein
Konzept für Inklusion
Wir
begrüßen, dass die unsäglich diskriminierende und gesetzeswidrige
Klausel aus der Entgeltordnung gestrichen wurde, Kindern aufgrund
erhöhten Förderbedarfs den Betreuungsplatz kündigen zu können.
Diese Klausel verstieß unter anderem gegen die UN
Behindertenrechtskonvention. Auch darauf mussten Elternvertretungen
und wir als Fraktion GAL und Freie Wähler erst aufmerksam machen. Es
kann nicht sein, dass Kinder die Leidtragenden dafür sind, dass es
nicht ausreichend qualifiziertes Betreuungspersonal gibt. Wir müssen
dafür sorgen – wenn wir Inklusion als gesamtgesellschaftliche
Aufgabe ernst nehmen, dass – egal in welchem Stadtteil, alle Kinder
einen Betreuungsplatz erhalten können, gemeinsam miteinander
aufwachsen und nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten gefördert
werden.
Deshalb
freuen wir uns umso mehr, dass unser Antrag beschlossen wurde, bis
zum Jahresende ein Konzept zu erstellen, wie Inklusion in Lübeck
gelingen kann. Wir brauchen ein Konzept, damit Inklusion und die
Erfüllung der rechtlichen Ansprüche der Kinder mit Behinderung
nicht nur leere Worte sind.
Es
bedarf Strukturen, die den Mitarbeitenden in den Kitas Inklusion
überhaupt erst möglich machen. In dem Konzept
soll konkret
benannt werden,
was es in Lübeck braucht, welche Personalkapazitäten und
Räumlichkeiten fehlen, um Inklusion umzusetzen. Mitarbeiter*innen
und Kitaleitungen sollen an dieser Konzepterstellung mitwirken.
Kritisieren
müssen wir jedoch, dass die Stadt sich eine Kündigung aus
„wichtigem Grund“ vorbehält und hierbei bewusst keine
juristische Definierung der Begriffe „wichtiger Grund“ vornimmt.
Damit bleibt eine undurchsichtige Hintertür offen.
Positiv
sehen wir, dass es künftig keine Jahresverträge mehr gibt und damit
Planungssicherheit insbesondere auch für Eltern besteht.
Mehr
Transparenz in der Kindertagespflege
Unser
Antrag, Zahlen zu den bestehenden Betreuungsverhältnissen in der
Kindertagespflege offen zu legen, ist mehrheitlich beschlossen
worden. Das sehen wir als dringlich an. Denn
den
jugendpolitischen Sprecher*innen fehlen aktuelle Zahlen darüber, wie
viele Kindertagespflegepersonen
derzeit in Lübeck tätig sind. Auch wollen wir mit unserem Antrag
wissen, in welchen Stadtteilen
jeweils wie viele Kindertagespflegeplätze
zur
Verfügung stehen und wie
viele Kinder ausschließlich aufstockende Kindertagespflege ergänzend
zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung benötigen.
Dies
sind Zahlen, die mit den jeweiligen Kita-Angeboten in den Stadtteilen
in Verbindung stehen. Fragen
zum
Alter der Kinder, zu
besonderem Förder- und Betreuungsbedarf sowie
zum Alter der betreuenden Personen sind wichtig, um eine transparente
Planung und den Bedarf zu ermitteln. Auch die Vertretungsregelung,
für den Fall, dass eine Kindertagespflegeperson erkrankt, ist bisher
nicht zur Zufriedenheit gelöst, obwohl
die Kitagesetz-Reform es zukünftig vorschreibt.
Sondersitzung
zum Thema Kindertagespflege abgelehnt
Damit
wir aktuelle Entwicklungen und bestehende Probleme mit ausreichend
Zeit und vor allem auch im Beisein der Betroffenen thematisieren
können, beantragten
wir
eine
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses, bei dem sich ausschließlich
mit dem Thema Kindertagespflege hätte beschäftigt werden sollen.
Doch die Mehrheit in der Bürgerschaft mit
SPD und CDU lehnte
diesen
Antrag ab. Das
kritisieren wir scharf; die
durch die Bürgerschaft beschlossene Entgeltordnung der Hansestadt
Lübeck betrifft schließlich auch in erheblichem Maße die
Kindertagespflege. So wird zum Beispiel die Sachkostenpauschale von
1,73 Euro auf 1,10 Euro je Kind und Stunde gesenkt. Das sind
erhebliche Einbußen für Kindertagespflegepersonen, die sich in
Qualitätseinbußen
niederschlagen werden
–
es
sei denn, die Kindertagespflegeperson trägt die Mehrkosten aus
eigener Tasche. Ist das so gewollt von SPD und CDU? Unsere
Kritik daran, aber auch die Situation allgemein wollten
wir in einer Sondersitzung thematisieren und die Betroffenen dazu
hören. Kindertagespflege muss für die Fraktionen offen und
transparent werden, wenn wir darüber Beschlüsse fassen.
Transparenz
beim Elternbeitrag für Verpflegung
Ein
größeres Problem sehen wir auch darin, dass der Begriff
„angemessene Verpflegungskosten“ weder auf Landesebene noch in
Lübeck genau definiert ist.
Wir richten unsere Kritik an dieser Stelle insbesondere nach Kiel. CDU, FDP und GRÜNE hätten es auf Landesebene regeln müssen, wie hoch „angemessene Verpflegungskosten“ sind oder maximal sein dürfen. Wenn es in Lübeck dazu führt, dass Eltern, die Transferleistungen erhalten, die Verpflegungskostenpauschale nicht erstattet bekommen und deshalb 30 Euro aus eigener Tasche zahlen müssen oder der Elternbeitrag für Essen bei einem Freien Träger fast doppelt so hoch ist wie bei der Stadt, dann stimmt hier etwas ganz gewaltig NICHT. Als GAL und Freie Wähler bleiben wir dran am Thema.
30
PIA Stellen
Mit
dem interfraktionellen Antrag haben wir auch beschlossen, dass in
Lübeck bis zu 30 Ausbildungsplätze für Erzieher*innen finanziert
werden. Dies ist eine Forderung eines alten Antrags der GAL. Denn bei
allen Rufen nach Qualitätsverbesserung ist eines klar, wir brauchen
mehr gut qualifiziertes Personal. Dass Auszubildende ihre Ausbildung
zur Erzieher*in in den meisten Bundesländern selbst finanzieren
müssen, ist ein Grund, warum deren Attraktivität bei der Berufswahl
stark gesunken ist. Wer die Möglichkeit hat, wird sich derzeit eher
für ein Studium entscheiden. Wir sehen es jedoch grundsätzlich als
Aufgabe des Bundes, nicht der Kommune an, dafür zu sorgen, dass die
Ausbildung vergütet wird. Deshalb setzen wir uns mit dem
interfraktionellen Antrag auch dafür ein, dass zukünftig
Fördermittel vom Bund verwendet werden, um die praxisintegrierte
Ausbildung zu fördern.
Ziel
bleibt Qualitätsverbesserungen in der Kinderbetreuung
Unser
Ziel als GAL und Freie Wähler bleibt es, die Qualität in der
Kinderbetreuung kontinuierlich zu steigern, so wie es auch von der
Fachwelt empfohlen wird: kleinere Gruppen, mehr Fachpersonal,
multiprofessionelle Teams, räumliche Verbesserungen, ein warmes
Mittagessen für alle Kinder, um einige Punkte zu benennen.
Dank an die Elternvertretungen und Elternstimme
Ausdrücklich
bedanken möchten wir uns bei der Kreis- und Stadtelternvertretung
sowie dem Verein Elternstimme. Offiziell gewählt, sind
Elternvertretungen neben Beruf und Elternarbeit ehrenamtlich tätig,
legen den Finger in die Wunden, weisen uns auf Probleme in der
Kinderbetreuung hin und überzeugen mit Kompetenz. Dass sie hierfür
immer wieder unsachliche Kritik von der zuständigen Senatorin und
der jugendpolitischen Sprecherin der CDU erfahren, finden wir
ungeheuerlich. Denn als offiziell gewählte Delegierte ist es die
Aufgabe von KEV und SEV, die Interessen von Kindern und Eltern zu
vertreten – und nicht schweigsam alles abzunicken.“
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