GAL fordert weiterhin: Schulwege müssen sicherer werden!

Katja Mentz

Vor einem halben Jahr beantragte die Fraktion Freie Wähler und GAL die Einrichtung eines Internet-Portals, auf dem Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte Gefahrenpunkte auf Schulwegen und Verbesserungsvorschläge melden können, ähnlich der Bürgerbeteiligung ‚Lübeck überMORGEN‚. „Nach einer zweimonatigen Phase soll die Umfrage von Polizei und Verwaltung ausgewertet  und mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen der Politik vorgestellt werden.“, erläutert Katja Mentz (GAL) den Antrag, der nun erneut zur endgültigen Entscheidung in die Bürgerschaft kommt.

„Im Ausschuss für Schule und Sport sowie im Bauausschuss wurde der Antrag mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Es hat sich jedoch an den bekannten Gefahrenpunkten auf Lübecks Schulwegen innerhalb der letzten Jahre nichts verbessert. Dabei geraten insbesondere die jüngsten Schulkinder immer wieder in gefährliche Situationen im morgendlichen Straßenverkehr. Das ist verantwortungslos!“, so Katja Mentz, selbst Mutter von insgesamt drei Kindern.

„Ich werde immer wieder auf gefährliche Straßenüberquerungen und andere Missstände auf Schulwegen angesprochen: Schönböckener Straße, Travemünde, Kahlhorststraße, Moltkestraße, Meierstraße, Wahmstraße… Viele Eltern wissen nicht, was sie tun können und an wen sie sich wenden müssen, damit sich etwas verbessert. Im Bauausschuss wurde auf Schulwegsicherungspläne verwiesen, die von Polizei, Verkehrsplanung, Schulträger, Lehrkräften und Eltern erstellt wurden. Diese sind jedoch nach meiner Kenntnis zum Teil total veraltet und schwer zu aktualisieren. Fahrender und parkender Pkw-Verkehr haben zugenommen, Schulwege haben sich verändert. Nicht alle Kinder gehen in Wohnortnähe zur Schule, zahlreiche Elterntaxis in engen Wohnstraßen stellen eine zusätzliche Gefährdung dar.

Deshalb: Um Gefährdungspunkte zu erkennen, sind Einzelhinweise von Betroffenen besonders wertvoll. Doch es reicht nicht, eine Meldung bei der Schule oder dem Bereich Verkehr zu machen. Denn es braucht verantwortliches Personal, das entsprechende Verbesserungsmaßnahmen umsetzt und Betroffenen Rückmeldung gibt. Bisher laufen viele Meldungen ins Leere und es passiert nichts.“, appelliert Katja Mentz an die Mitglieder der Bürgerschaft, dem Antrag zuzustimmen.

Der Antrag im Wortlaut:

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GAL begrüßt offensiven Bericht Jugendhilfeplanung

Juleka Schulte-Ostermann

„Die Bedeutung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit wurde in den vergangenen Jahren stark vernachlässigt. Dies macht der Bericht deutlich.“, ist Juleka Schulte-Ostermann dankbar über die neue Offensive des Bereichs Jugendhilfeplanung und Jugendarbeit. Darin werden Defizite offengelegt und auch zusätzliche neue Stellen gefordert. „Jahrelang haben Teile der Politik und Verwaltung darauf gebaut, dass Ganztag an Schule außerschulische Angebote und Treffpunkte für Kinder und Jugendliche verzichtbar mache. Wir sind froh, dass die Verwaltung dies als Fehleinschätzung einräumt und nun zum Gegensteuern aufruft. Denn es gibt sehr viele Kinder und Jugendliche, die die Angebote von Ganztag an Schule nicht wahrnehmen. Andere sind froh, wenn sie das Schulgebäude verlassen können. Für diese Kinder und Jugendlichen braucht es außerschulische Treffpunkte und zu einem nicht geringen Teil pädagogische Unterstützung. Der bundesweite Vergleich zeigt, dass andere Städte weit mehr Jugendtreffs anbieten. So leistet sich Kiel ein Angebot von 30 Jugendtreffs, davon vier für Mädchen. In Lübeck sind es dagegen nur noch 16 Treffs, davon hat lediglich das Projekt Mixed Pickles ein Angebot für Mädchen mit dem Schwerpunkt Inklusion.

„Jugendarbeit ist seit Jahren zugunsten von Ganztag an Schule auf Sparflamme gelaufen. Dabei fängt sie in einigen Stadtteilen viele Defizite auf, leistet Hausaufgabenhilfe, pädagogische Unterstützung, eine Mahlzeit, Freizeitaktivitäten und vor allem einen Treffpunkt. Dazu sind viele Familien nicht in der Lage. Wie bereits in der Vergangenheit unterstützen wir die Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen sowie den Bedarf weiterer dringend benötigter Personalstellen.“, so Juleka Schulte-Ostermann.

„In besonders bedürftigen Stadtteilen regen wir an, die 45 Hortplätze einzurichten, um Kinder ab Grundschulalter in kleinen Gruppen betreuen und unterstützen zu können. Denn der Bericht besagt auch, dass Ganztag in Schule für viele Kinder nicht den richtigen Rahmen bietet, um zum Beispiel Hausaufgaben zu machen. Hier haben sich die Horte in der Vergangenheit mit ihrem hohen qualitativen pädagogischen Angebot und einer Betreuung in kleinen Gruppen bewährt.“

Kitagesetz-Novellierung ist nicht zu Ende gedacht. GAL fordert Nachbesserung!

Die Kitagesetz Novellierung sieht vor, dass Geschwisterermäßigung bei gleichzeitiger Betreuung in Höhe von 50 Prozent für das zweite Kind und 100 Prozent ab dem dritten Kind geleistet wird. Grundsätzlich ist diese Novellierung zu begrüßen – jedoch nur, wenn sie sich nicht, wie vorgesehen, ausschließlich auf den vorschulischen Bereich bezieht. Denn die Betreuungskosten für Schulkinder sollen lt. Gesetzesvorlage nicht unter die Geschwisterermäßigung fallen. Die GAL kritisiert diese Planung und verlangt die Überarbeitung der Vorlage.

Juleka Schulte-Ostermann

Bisher ist die Geschwisterermäßigung gesetzlich über § 25 Abs. 3 KiTaG geregelt und gilt für Kinder in Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 14 Jahre. „Das muss beibehalten werden“, fordert Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL. “Die GAL stellt daher in der kommenden Bürgerschaft einen Antrag, die Landesregierung zu einer Änderung der Vorlage aufzufordern. Solange CDU, FDP und GRÜNE im Land nicht bereit sind, das Gesetz in diesem Punkt zu verbessern, soll die Hansestadt Lübeck weiterhin die Geschwisterermäßigung wie bisher auch für Schulkinder gewähren.“ „Die Jamaika-Landesregierung belastet mit ihren Plänen weiter die Städte und Kommunen, wenn diese – wie in Lübeck – auch für Schulkinder Geschwisterermäßigung leisten. Übernehmen Kommunen diese Leistung zukünftig nicht freiwillig, bedeutet dieser Punkt der Novellierung für Eltern eine Belastung. Denn im Durchschnitt liegen knapp 4 Jahre Altersabstand zwischen Geschwisterkindern in Schleswig-Holstein, das dritte Kind kommt häufig zur Welt, wenn die älteren Geschwister schon zur Schule gehen oder kurz vor der Einschulung stehen. So hört sich eine 100-prozentige Ermäßigung ab dem dritten Kind prima an, kommt jedoch in der Praxis kaum vor“, kritisiert Juleka Schulte-Ostermann. Sie ergänzt: „Angenommen Eltern lassen zwei Kinder im Hort und das dritte Kind im Kindergarten betreuen, dann erhalten sie heute für das zweite und dritte Kind eine Ermäßigung. Nach der Novellierung aber zahlen sie für jedes Kind 100% der Elternbeiträge – über 500 Euro pro Monat, wenn die Kommune nicht freiwillig Geschwisterermäßigung für die Hortplätze gewährt. Das kann so nicht bleiben! “, so Schulte-Ostermann abschließend.

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