Fraktion GAL fordert sofortigen Stopp der Abrissarbeiten – Fledermausschutz beachten!

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In den Medien wurde berichtet, dass eine Abbruchfirma großflächig Dachpfannen vom „Sellschopp-Haus“ an der Moislinger Allee  abgenommen hat, um die in dem Gebäude überwinternden Fledermäuse aus dem Gebäude zu „locken“.

„Unsere Fraktion grün+alternativ+links (GAL) fordert den sofortigen Stopp weiterer Abrissarbeiten und Aufklärung im nächsten Umweltausschuss. Wir gehen momentan davon aus, dass mit der Dachabdeckung die Fledermäuse absichtlich aus den Gebäuden vertrieben werden sollen, um die Gebäude abreißen und das Grundstück vermarkten zu können.

Vor Beginn der Arbeiten hätte zunächst ein Gutachten angefertigt werden müssen, wenn die Annahme besteht, dass Fledermäuse in den seit Jahren leerstehenden Gebäuden leben. Dies wurde dem jetzigen Eigentümer Lidl mitgeteilt. Auf Nachfrage bei dem zuständigen Mitarbeiter des Lidl Unternehmens, ob ein entsprechendes „Fledermaus-Gutachten“ existiert, haben wir bisher keine Antwort erhalten.“

Laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch ist es verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Neben dem BNatSchG schützt insbesondere die FFH-Richtlinie der Europäischen Union die 25 bedrohten Fledermausarten, die bei uns heimisch sind.

„Wer sich nicht daran hält, macht sich strafbar. Umweltsenator Hinsen muss dafür sorgen, dass Naturschutzgesetze eingehalten werden.“, fordert die Fraktion GAL. „Im Zweifel müsse das Dach vom Eigentümer wieder gedeckt werden, bis alle vorgeschriebenen Untersuchungen zu dem Aufkommen von Fledermäusen abgeschlossen sind.“

 

Katja Mentz 15. Februar 2017