Giftmülldeponie Ihlenberg: Für Schweriner Ministerium ein geordneter Betrieb

Giftmülldeponie Ihlenberg am 21. Januar 2019

Das Schweriner Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat der Deponie Ihlenberg bescheinigt, bei der Annahme von Giftmüll ordnungsgemäß zu verfahren, nachdem Herr Stefan Schwesig als zuständiger Revisor bemängelt hat, dass die Minimierung der Risiken bei der Annahme von Abfällen nicht ausreichend ist. Das Ministerium stellt fest, dass die Deponieverordnung und die vorgeschriebenen Verfahren eingehalten würden und dass ein geordneter Deponiebetrieb herrsche.

Für die Fraktionsgemeinschaft der Freien Wähler & GAL, die zu den Kritikerinnen der Giftmülldeponie auf dem Ihlenberg gehört, ist jedoch nicht die Befolgung von Ordnungsvorschriften das Problem, sondern die Frage, ob diese Vorschriften ausreichen, Gefahren für Gesundheit und Umwelt abwenden.

GAL Mitglied Hans-Jürgen Schubert dazu: „Für diejenigen, die ein wirtschaftliches Interesse an dieser Deponie haben, galt sie schon immer als ‚geordnet‘. Sie konnte nach DDR-Gesetzen ohne Bürgerinnen-Beteiligung eingerichtet werden, weil sie im grenznahen Sperrgebiet der DDR angelegt wurde. Der Lübecker Senat hatte damals gegen die Lage der Deponie – nur 5500 m von der Stadtgrenze entfernt – nicht ausdrücklich protestiert, sondern nur ein ‚Unbehagen‘ daran geäußert. Das Gründungsverfahren hatte keine Ähnlichkeit mit einem westlichen Planfeststellungsverfahren, aber das führte nach 1989 nicht zur Stilllegung der Deponie. Ökonomisch wurde die Deponie durch die Kooperation mit der westlichen Firma ‚Hanseatisches Baustoffkontor‘ gefördert. Dass heute in der Zeit der Bundesrepublik diese Politik fortgesetzt wird, ist nicht verwunderlich. 
Fotos aus der Einrichtungsphase der Deponie zeigen ein planiertes Erdreich, aus dem teilweise Wurzeln von Gehölzen ragen. Eine Abdichtung etwa in Form einer Folie gibt es bei den ersten Ablagerungsflächen nicht, aber das ist offenbar nicht ordnungswidrig. Der Gutachter Dr. Gronemeyer war zu dem Ergebnis gekommen, dass nach einem Zeitraum ab circa 25 Jahren der Ablagerung auf diesen ersten Flächen mit dem Durchsickern von Schadstoffen bis ins Tiefengrundwasser – dem Trinkwasserreservoir – gerechnet werden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass Bohrungen zur Erkundung des Untergrundes dieser alten Ablagerungsflächen nicht in einer Rasterdichte durchgeführt wurden, die ein zuverlässiges Bild von Sandeinschlüssen und Klüften der Mergelschichten ergibt: hier könnten Flüssigkeiten schneller sickern als durch Mergelschichten. Und selbst schwer durchlässige Mergelschichten können durch Lösungsmittel aus den Abfallhalden für nachfolgende Schadstoffe durchlässiger werden als in ihrem natürlichen Zustand. Es gibt Grundwasser-Kontrollbrunnen der alten Deponie-Areale, die inzwischen außer Betrieb genommen wurden. 

Wenn die Vorgänge, die in dem Schwesig-Bericht vom 10. September 2018 dargestellt sind, zum geordneten Deponiebetrieb gehören, wie das Schweriner Wirtschafts-Ministerium nun im Januar 2019 als Antwort darauf verlautbart, dann ist das um so Besorgnis erregender. Wir folgern aus dem Schreiben des Ministeriums, dass wir unsere Bemühungen um Schließung und Sanierung der Deponie Ihlenberg verstärken müssen.

Siehe auch: https://gal-luebeck.de/giftmuelldeponie-ihlenberg-grossartiger-erfolg-durch-nabu-klage/