Neue Anfrage zum MAZ – Travemünder Landstraße

(C) GAL/C. Howe

GAL stellt erneut Anfrage an den Bürgermeister zum Stand der Verfahren betreffs der Bauschuttaufbereitung (MAZ) an der Travemünder Landstraße 

Bis zum Ende des Jahres 2017 sind viele Fragen zum Betrieb der Baustoff-Wiederaufbereitungsanlage (MAZ) an der Travemünder Landstraße offen geblieben. Das Thema wurde im vergangenen Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung vertagt, die Ausschusssitzung im Januar entfällt ganz.

„So geht das nicht!“ empört sich Bürgerschaftsmitglied Carl Howe von der GAL-Fraktion und stellt deshalb nun eine neue Anfrage in der Bürgerschaft, um den Informationsfluss zu beschleunigen.

„Es bleibt das Ziel auch in 2018, Schäden für Menschen und Umwelt zu vermeiden. Dafür erwarten wir, dass Auflagen, die der Firma Scheel durch das LLUR erteilt wurden, zügig umgesetzt werden. Betroffene Anwohner berichteten uns, dass dies bis heute zumindest nach in Augenscheinnahme nicht erfolgt sei und gewinnen den Eindruck einer bewussten  Verschleppung. Warum haben wir bis heute keine Jahresdokumentation der Vorgänge innerhalb des Betriebs erhalten, wie wir es im Juni 2017 im Umweltausschuss gefordert haben? Die Dokumentation wurde bereits behördlich daraufhin geprüft, dass sie keine Geschäftsgeheimnisse enthält und es also kein Hindernis gibt, sie den Gremien zur Kenntnis zu geben.

Mit unserer Anfrage gehen wir weiteren erteilten Auflagen nach und wollen wissen, ob diese erfüllt wurden. Wenn sich bewahrheitet, was Betroffene berichten, dass bisher wenig  passiert ist, dann stellt sich erst recht die Frage, warum die Stadt Lübeck dem nicht mit Nachdruck hinterher geht. Die Gesundheit der Lübecker Bewohner*innen und die Einhaltung von Umweltschutzgesetzen sollte hohe Priorität haben.“ 

Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern über zu hohe Materialhalden auf dem Betriebsgelände liegen den Behörden seit Januar 2017 vor. Mitglieder der GAL haben die Halden im vergangenen Jahr in Augenschein genommen und die Beschwerden von Bürger*innen als gerechtfertigt betrachtet.

Wir fragen daher: Ist die Herstellung der behördlichen geforderten Lagerhöhe von maximal 3,5 m zum Jahresende 2017 erfolgt? 

Sind abgegebene und angenommene Materialmengen durch Verwendung einer Waage seit Beginn der Betriebsdauer bis heute dokumentiert?

Wurde bis Jahresende 2017 eine Waage auf dem MAZ-Gelände installiert?

Wurde bis Jahresende 2017 eine Reifenwaschanlage installiert, um AnwohnerInnen vor Staubentwicklung durch verschmutzte Fahrbahnen zu schützen?

Ist auf dem Gelände inzwischen eine Beregnungsanlage gegen Staubentwicklung installiert?

Gibt es für die Aufstellung von Containern neben Knicks zu Lärmschutzzwecken eine Genehmigung der unteren oder oberen Naturschutzbehörde im Hinblick auf den Schutz der Knicks? Ein Knick ist bekanntlich nicht einfach eine Hecke, sondern er hat eine Funktion in der Landschaft als Habitat für Tierarten, die über den Knick hinaus ihren Aktionsbereich haben. Knicks sind deshalb besonders gesetzlich geschützt.

Ist die Auflage des LLUR, ein externes Lärmschutzgutachten zu erstellen, erfüllt?

Sind Verträge zwischen KWL und MAZ-Betreiber über das Jahr 2017 hinaus verlängert worden? Angesichts der vielen Ungewissheiten über die Auswirkungen der Bauschuttanlage wäre eine Verlängerung zur Zeit eine Vernachlässigung der Anwohnerinteressen an einem gesunden Wohnumfeld.

Die GAL wird künftig bei städtischen Auftragsvergaben an Firmen in den Gremienberatungen mehr als bisher die Frage aufwerfen, ob Firmen, die Aufträge der Stadt erhalten, nach bisherigen Erfahrungen mit Ihnen als zuverlässig gelten können.

Anfrage MAZ 2018_01