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GAL kritisiert GRÜNE: Bauschutt aus AKW bleibt Atommüll

Kernkraftwerk Brokdorf, Foto*

Die Lübecker Grünen sind bereit, mehrere hunderttausend Tonnen freigemessenen Abfalls aus stillgelegten Atomkraftwerken in der Deponie Niemark aufzunehmen, reden von „Bauschutt“ und nennen das „Verantwortung zeigen“. Die GAL kritisiert die Haltung der Grünen als „Verharmlosung der Risiken von Atommüll“.

„Erstaunlich wie regierungstreu die Grünen die Argumentation der Energiekonzerne übernehmen und Gegnerinnen dieser Pläne als verantwortungslos abstempeln wollen.“, wundert sich GAL-Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen. Mit der Strahlenschutznovelle wurde 2001 die Freigaberegelung in Deutschland eingeführt. Diese ermöglicht Energiekonzernen ihre Atomkraftwerke nach Abriss zu 95-98 Prozent kostengünstig auf Mülldeponien und in -Verbrennungsanlagen zu entsorgen oder für Straßen- und Gebäudebau zu recyceln. Dabei handelt es sich bei einem AKW um insgesamt 300.000 bis 500.000 Tonnen Material in Form von Beton, Metallen, Isoliermaterial, Elektroteile, Kunststoffen, Glas oder Werkzeugen. Juristisch wurde festgelegt, dass Material, das die Freigabegrenzwerte von 10 Mikrosievert nicht überschreitet, nicht als radioaktiv eingestuft wird, selbst wenn es strahlt. „Maßgebend sind nach dem Atomgesetz also nicht die Gesetzmäßigkeiten der Physik sondern die der Politik“, heißt es in einer Broschüre der BAESH, einer Bürgerinneninitiative in Harislee.

„Wir halten es nicht für verantwortbar, freigemessene Abfälle mit geringer Radioaktivität quer durchs ganze Bundesland zu karren und auf vorhandenen Mülldeponien zu verteilen.“, äußert sich Katja Mentz als stellvertretendes Mitglied im Umweltausschuss für die GAL. „Denn über mögliche gesundheitliche Risiken ist sich die Ärzteschaft in Deutschland uneins. Es gibt einen Beschluss der Landesärztekammern und des Dt. Ärztetages aus 2018, wonach die Freigabe radioaktiven Materials auch unter dem Grenzwert von unter Zehn-Mikrosievert pro Jahr gesundheitlich bedenklich sei. Als Abgeordneter des Deutschen Ärztetages, wies Dr. Robin Maitra darauf hin, dass Strahlung atomaren Restmülls zwar ein geringes, aber zusätzliches Risiko für die Bevölkerung bedeute. Der Baseler Onkologe Claudio Knüsli spricht davon, dass es keine ungefährliche Strahlung gäbe. Hinzu kommt, es gibt keine Langzeituntersuchungen über die Risiken freigemessener AKW-Abfälle auf Deponien der Klasse I-III. Niemark würde zum Testfeld, das Risiko trägt die Bevölkerung. Dagegen wissen wir, dass im 20 km Umfeld von Atomkraftwerken die Kinderkrebsrate signifikant erhöht ist – obwohl die Strahlungsbelastung unter 10 Mikrosievert liegt. Deshalb sind wir gegen die Pläne der Landesregierung und des Energiekonzerns Vattenfall, den Müll nach Lübeck zu bringen. Mit der Deponie Ihlenberg trägt Lübeck bereits ein sehr hohes Risiko in nächster Nähe. Dort liegt unter anderem der freigemessene Schutt aus dem AKW Lubmin. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Müll nicht immer das enthält, was deklariert wurde und lediglich Stichproben zur Überprüfung durchgeführt werden.“

Juleka Schulte-Ostermann (Vorsitzende der GAL Wähler*innengemeinschaft) pocht auf einen anderen Weg. So wie in Frankreich müsse der Müll aus dem Abriss von AKW weiterhin als Atommüll behandelt werden und dürfe nicht aus Gründen der Kostenersparnis als Bauschutt deklariert und aus der Kontrolle entlassen werden. „Bisher hören wir nur, der Müll müsse auf die vorhandenen Deponien. Aus Erfahrung wissen wir allerdings, dass die Verharmlosung von Atomkraft und der Entsorgungsproblematik durch Politik und Energiekonzerne niemals zutreffend war. Deshalb bleiben wir bei unserer Haltung und fordern die Landesregierung dazu auf, eine breite und kritische Diskussion über mögliche Zwischenlösungen mit allen Beteiligten und Betroffenen zu führen und nicht einfach Fakten gegen den Willen und auf Kosten der betroffenen Bevölkerung zu schaffen.“

*Foto: Kernkraftwerk Brokdorf: Von Nightflyer – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=68194159

GAL: Recht auf Inklusion sicherstellen!

Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL kritisiert, dass Kita-Kindern gekündigt werden kann, wenn deren Betreuung aufgrund ihres Verhaltens mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht möglich sei. Dies ist in §16 der Entgeltordnung der städtischen Kitas festgelegt. „Ebenso wie die Kreis- und Stadtelternvertretung sehen wir darin einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und gegen das SGB VIII.“, so die GAL Politikerin.

Die Fraktion Freie Wähler und GAL stellt deshalb einen Antrag in der kommenden Bürgerschaft, die Linke Fraktion hat sich dem Antrag angeschlossen. Darin wird gefordert, die geltenden Bestimmungen zu Inklusion im Zuge der anstehenden Überarbeitung der städtischen Entgeltordnung vollständig zu erfüllen. Darüber hinaus beantragen die Fraktionen, dass die Verwaltung bis Ende Mai 2020 ein Konzept erstellt, wie zukünftig Inklusion als Regelfall in allen städtischen Kitas für alle betreuten Kinder im Alter von 0-14 Jahren sichergestellt werden kann. „Es darf nicht sein, dass Kinder Leidtragende aufgrund fehlenden Personals sind. Auch für Eltern ist es unzumutbar, plötzlich ohne Betreuung dazustehen, wenn der Kitaplatz überraschend gekündigt wird oder erst gar kein Betreuungsplatz in Aussicht gestellt werden kann. Ebenso dürfen Kitamitarbeitende mit dem Thema Inklusion nicht allein gelassen werden. Daher brauchen wir ein strukturell verankertes und verlässlich anwendbares Inklusionskonzept„, erklärt Juleka Schulte-Ostermann.
 
In ihrer Funktion als Stadtelternvertretung hatte sie im Mai 2019 um Überprüfung des §16 gebeten. Nach der nun vorliegenden Auskunft des Rechtsamtes sei Inklusion entgegen der Auffassung der Kreis- und Stadtelternvertretung nicht unbegrenzt verpflichtend, z.B. sei eine Kündigung zulässig, wenn trotz vorhandener Finanzen das erforderliche Personal nicht gefunden werden könne.
 
„Meiner Auffassung nach stellt die Auskunft des Rechtsamtes weiterhin eine Diskriminierung von Kindern mit Behinderung dar. Denn in der einschlägigen juristischen Kommentierung zu diesem Thema heißt es ausdrücklich, dass ein Ausschluss von Inklusion aufgrund von Personalmangel nicht zulässig sei und eine verdeckte Diskriminierung der Kinder darstelle, da mit vorausschauender Jugendhilfeplanung dieses Problem lösbar sei. Zudem könne mit dem Hinweis auf nicht rekrutierbares Personal in Zeiten von Fachkräftemangel jegliche Inklusion abgelehnt werden.“, erläutert Juleka Schulte-Ostermann. Als haarsträubend bezeichnet sie die Haltung der CDU im Jugendhilfeausschuss. Die zuständige Senatorin stellte die rhetorische Frage, ob sie aufgrund des erhöhten Personalaufwands für ein Kind eine ganze Gruppe schließen solle. Ein CDU Mitglied verteidigte daraufhin die mögliche Kündigung eines Kindes mit Behinderung, damit die Betreuung der anderen Kinder gewährleistet bliebe. 

„Das ist ein diskriminierender Schlag ins Gesicht von Eltern und Kindern, die intensiveren Betreuungsaufwand benötigen!“, so Juleka Schulte-Ostermann.

Zum Antrag im Wortlaut:

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GAL beglückwünscht BIN zu dem großartigen Erfolg der Menschenkette

Natur statt Beton! Hände weg vom Kohlenhof!“

Uwe Freitag und Carl Howe bei der Menschenkette

Mitte Juni hatte die Wähler*innengemeinschaft GAL Mitstreiter*innen für eine Gruppe in Travemünde gesucht, die sich für den Erhalt der Natur auf dem Priwall und gegen eine Bebauung am Kohlenhof stark machen wollen. Gleichzeitig verteilte die GAL Aufkleber mit der Forderung „Natur erhalten und schützen! Keine Bebauung am Kohlenhof!“

Aus den Aktivitäten der ersten Stunde ist schnell die BIN erwachsen – eine mittlerweile über Parteigrenzen hinausgehende Bürger*inneninitiative für Nachhaltigkeit in Travemünde und Priwall.

„Wir fühlen uns bestätigt, dass sehr viele Menschen die jetzige Bebauung am Passathafen ablehnen und die noch bestehende Natur erhalten wollen.“, so Carl Howe von der GAL. „Als Wähler*innengemeinschaft sind wir 2018 zur Wahl angetreten, um basisdemokratische Strukturen zu bilden und zu unterstützen. Das ist uns bereits mit dem Lindenbündnis gelungen und setzt sich nun in Travemünde/Priwall in Form direkter und gelebter Demokratie fort.“

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Antje Jansen zum Haushalt 2020

Geehrte Frau Stadtpräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lübeck! Greta Thunberg hielt bei dem Klimagipfel der Vereinten Nationen eine tief beeindruckende Rede. Sie fragte, wie […]

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Am 20. September auf die Straße und auf die Parkplätze – für eine Verkehrswende und für eine Wende in der Klimapolitik!

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GAL kritisiert verkehrspolitischen ‚Eierkurs‘ der GRÜNEN

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GAL lehnt jetziges Verfahren zum Mobilitätskonzept Travemünde ab

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GAL begrüßt offensiven Bericht Jugendhilfeplanung

„Die Bedeutung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit wurde in den vergangenen Jahren stark vernachlässigt. Dies macht der Bericht deutlich.“, ist Juleka Schulte-Ostermann dankbar über die neue Offensive des Bereichs Jugendhilfeplanung […]

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