Parken in der Virchowstraße

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„Im Februar hatten wir den Leiter der Polizeiwache St. Jürgen, Herrn Stier, als Gast in unserer monatlichen Sitzung,“ berichtete uns Volker Koß, Sprecher der St.-Jürgen-Runde. „Es waren auch rund zehn Bewohner der Virchowstraße gekommen. Sie beklagten sich bei Herrn Stier, dass in ihrer Straße ständig auf beiden Seiten auf dem Bürgersteig aufgesetzt geparkt würde.“

Die Virchowstraße in St. Jürgen wurde 1926 mit den für Lübeck typischen runden Bohlenbinderdächer-Doppelhäusern auf Erbpachtgrundstücken angelegt. Die meist mit Hecken gesäumten Gehwege – 40 cm Sandstreifen, 75 cm Platten, 1 m Sandstreifen – auf beiden Seiten wirken heute dörflich. Die Fahrbahn ist 5,10 m breit. Die breiten Sandstreifen zur Straße werden wild beparkt.

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Die Überwachung des Parkverkehrs ist Sache des Lübecker Ordnungsdienstes. Der geht durch die Straße, hängt Bußgeldbescheide aber nur an Fahrzeuge, die auf dem Plattenweg stehen. Der Rest wird im Rahmen des Ermessensspielraums der Behörde geduldet. 

Der Plattenweg allein, in den die Außenspiegel der Autos hineinragen, ist aber für alle Generationen zu schmal – für die Kinder, die dort Radfahren müssen, für die jungen Erwachsenen mit Kinderwagen oder wenn sie zu zweit nebeneinander klönen wollen, für die Senioren, die auf ihren Rollator angewiesen sind. Wenn jemand entgegen kommt, wird‘s natürlich eng. „Immer wieder ist zu beobachten, dass die Damen mit ihren Rollatoren oder Hackenporsche die Fahrbahn benutzen müssen,“ erklärt Herr Behnke, ein rüstiger Anwohner über 80. „Ich komme aus meiner Einfahrt bisweilen nicht auf die Straße“ berichtet eine Anwohnerin. „Links und rechts steht eng ein Auto, und gegenüber parkt ein anderes.“

Die Lübecker Parteien und Wählergemeinschaften setzen sich in ihren Kommunalwahlprogrammen für die Interessen der Fußgänger ein. Die seit Mai gültige neue Straßenverkehrsordnung (StVO) will die Fußgänger mit deutlich erhöhten Bußgeldern gegen Gehwegparken unterstützen. Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung“ setzt den örtlichen Behörden bundeseinheitliche Grenzen. Dort steht: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“.

Nach Angabe der Anwohner kommen die parkenden Autos weitgehend nicht aus der Virchowstraße. Und sie wehren sich. Sie haben an die Stadt geschrieben – keine Reaktion. Sie haben Blumenkübel auf den Sandstreifen gestellt – und eine Abmahnung der Stadt mit Bußgeldandrohung erhalten.

Wir, die Fraktion Freie Wähler & GAL wissen, dass es in Lübeck in manchen Gegenden zuviele Pkw für die vorhandenen Parkplätze gibt. Doch in der Virchowstraße wird das Leben der Anwohner zu stark eingeschränkt, um gegen die Vorschriften der StVO Parkmöglichkeiten zu schaffen. Per Antrag im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat  fordern wir, dass der Innensenator seinen Ermessensspielraum beim Parken generell den neuen Gegebenheiten anpasst und dass er mit den Anwohnern der Virchowstraße ein Parkkonzept, das der StVO entspricht, erstellt und umsetzt.

Vermutlich ist die Virchowstraße in Lübeck kein Einzelfall. Sie wurde nach dem Lübecker „Gesetz zur Anlage der Straßen in den Vorstädten“ von 1873 gebaut. Wenn Sie in einer entsprechenden Straße wohnen und dieselben Probleme haben, schicken Sie uns bitte eine Mail an:

fraktion-freie-waehler+gal@luebeck.de

Katja Mentz 11. Juni 2020