GAL fordert besseren Schutz der Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete

Katja Mentz

Der Flüchtlingsrat in Schleswig-Holstein fordert landesweit die Einrichtung weiterer Unterkünfte für Geflüchtete, damit die Bewohner*innen in der Corona-Krise Abstand halten können.
In einer Anfrage per E-Mail fragte die GAL den zuständigen Bereich Soziale Sicherung nach einem Konzept, wie die Bewohner*innen in Lübecker Gemeinschaftsunterkünften vor einer Infizierung geschützt werden.
„Als Auskunft erhielten wir die Information, dass die Bewohner der Unterkünfte für Geflüchtete mit Informationsmaterial zum Coronavirus und der entsprechenden Verhaltensregeln, auch in den relevanten Sprachen über die beauftragten Träger versorgt worden seien und die Betreuer*innen vor Ort auf die Einhaltung achten.
Die entzerrte Unterbringung sei nach den räumlichen Möglichkeiten, auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses so weit als möglich umgesetzt. Es stünden keine zusätzlichen Kapazitäten zur Verfügung. An fünf Tagen pro Woche werde durch Fachfirmen eine Reinigung und Desinfektion der Küchen und Sanitäranlagen durchgeführt.

Bei Verdacht auf Infizierung werde entsprechend der bestehenden Empfehlung den Anweisungen des Gesundheitsamtes gefolgt. Sollte eine Quarantäne notwendig werden, würden die Unterkünfte am Bornkamp zur Verfügung stehen und ein Isoliertransport über die Feuerwehrkoordinierungsstelle organisiert“, hieß es in dem Antwortschreiben der sozialen Sicherung an die GAL.

„Aus unserer Sicht reichen diese Maßnahmen nicht aus, um vorbeugenden Schutz der Menschen vor einer möglichen Infizierung zu leisten. Bei 1318 Geflüchteten in 32 Unterkünften leben durchschnittlich 40 Menschen dauerhaft auf sehr engem Raum, teilen sich Küchen und Bäder und Gemeinschaftsräume. In einigen Unterkünften sind es mehr, in anderen weniger Bewohner*innen.
Insbesondere Menschen in den Unterkünften, die aufgrund ihres Alters, ihres allgemeinen Gesundheitszustands oder Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehören, müssen besser geschützt werden“, so Katja Mentz von der Wähler*innengemeinschaft GAL. „Warum werden nicht die Anbieter*innen von Ferienwohnungen angeschrieben, ob diese für einen Zeitraum von vier bis acht Wochen ihre Immobilie an die Hansestadt vermieten. Es kommen derzeit keine Tourist*innen nach Lübeck. Und es würde so auch denjenigen geholfen werden, die zur Zeit unter dem Verlust von Mieteinnahmen leiden. Gleiches gilt für Zuflucht suchende Frauen und Kinder in den Frauenhäusern“, schlägt Katja Mentz vor.
„Die Spitze der Corona-Infizierungen wird erst im April erwartet“, so Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der GAL. „Bis dahin müssen wir, ohne Panik zu verbreiten, Vorsorge treffen, damit nicht 40 oder mehr Menschen auf einmal in Quarantäne kommen, nur weil sie aufgrund der räumlichen Bedingungen einer höheren Infizierungsgefahr ausgesetzt sind. Wir fordern Bürgermeister Jan Lindenau dazu auf, das „Zehn Millionen Euro Paket“, das in der heutigen Bürgerschaftssitzung aufgrund der Corona-Krise für Lübeck beschlossen wird, auch dazu zu verwenden, schnellstmöglich eine weitergehende räumliche Entzerrung in den Flüchtlingsunterkünften zu ermöglichen.“