Fledermausschutz beachten!

(C) creativecommons

In den Medien wurde berichtet, dass eine Abrissfirma von dem „Sellschopp-Haus“ an der Moislinger Allee großflächig Dachpfannen abgenommen hat, um die in dem Gebäude überwinternden Fledermäuse aus dem Gebäude zu „locken“. Unsere Fraktion fordert einen Bericht darüber, wie viele Fledermäuse in dem Gebäude überwintern und ob diese durch die begonnenen Abrissarbeiten beeinträchtigt werden. Sollte die Unversehrtheit der Fledermäuse bedroht sein, müssen die Arbeiten an dem Gebäude gestoppt werden, denn laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch ist es verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Neben dem BNatSchG schützt auch die FFH-Richtlinie der Europäischen Union die 25 bedrohten Fledermausarten, die bei uns heimisch sind.

Das Areal  gehört dem Discounter Lidl, das Gebäude soll abgerissen werden.

 

Katja Mentz 10. Februar 2017