GAL lehnt Erhöhung ab

Seit Februar 2022 wird über die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der städtischen Kitagebühren diskutiert. Die Verwaltung will die Verpflegungskosten von derzeit 52,50 Euro um mehr als 100 Prozent auf rund 106 Euro anheben und die Randbetreuungszeiten am frühen Morgen und späten Nachmittag kostenpflichtig machen.

„Die GAL lehnt die Pläne der Verwaltung ab. Stattdessen haben wir im Juni einen Änderungsantrag gestellt (siehe auch: https://gal-luebeck.de/?s=kita). Darin beantragen wir, die Betreuungszeiten nicht zu verkürzen und das Betreuungsentgelt nicht zu erhöhen. Gleichzeitig fordern wir, die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas nicht wie geplant für Eltern zu steigern, stattdessen für alle Kitas – egal welcher Träger – zu deckeln und einen Defizitausgleich einzuführen. Dies soll auch für die Kindertagespflege gelten“, so Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL.

Gleich gute Bedingungen für alle

 „Wir wollen für alle gleich gute Bedingungen – nicht gleich schlechte. In der Stadt Kiel wird ein Defizitausgleich bereits seit Jahren praktiziert. Dort zahlen Eltern für die Verpflegung ihrer Kinder in der Kita oder Kindertagespflege lediglich 40 Euro im Monat. Ein ähnliches Modell stellen wir uns für Lübeck vor. Es wäre die einfachste und wirkungsvollste Lösung dafür, dass die Hansestadt Lübeck die jahrelange Ungerechtigkeit beseitigt, nur die städtischen Kitas zu subventionieren.“ 

Derzeit kostet die Verpflegung in städtischen Kitas 52,50 Euro

CDU und SPD wollen Verpflegungskosten erhöhen

Deshalb lehnt die GAL auch den Antrag von SPD und CDU ab, der wenige Stunden vor dem Jugendhilfeausschuss am 01.12.2022 eingereicht wurde. SPD und CDU folgen dem Vorschlag der Verwaltung und befürworten eine Erhöhung der Verpflegungskosten auf rund 106 Euro. „Richtig finden wir allerdings den Vorschlag der beiden Fraktionen, Einkommen der Eltern nur zu 70% bei der Sozialstaffel anzurechnen. Denn dadurch wären mehr Eltern berechtigt, den Beitrag für die Betreuung ihrer Kinder ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Unterm Strich würden jedoch sehr viele Eltern von Kindern in städtischen Kitas mehr Geld bezahlen müssen, wenn die Verpflegungskosten steigen.“

Um alle vorliegenden Anträge, den der GAL und Freien Wähler, FDP, Grüne, SPD und CDU zu diskutieren und vor allem auch betroffene Eltern mit einbeziehen zu können, wurde aufgrund von Protesten im Jugendhilfeausschuss entschieden, Anfang des kommenden Jahres eine Sondersitzung zur Entgeltverordnung der städtischen Kitas einzuberufen.

Sondersitzung zum Thema Kitaentgelt und Verpflegungskosten

„Das begrüßen wir ausdrücklich. Die Behandlung allein des Antrags von CDU und SPD in der vergangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses wäre absolut undemokratisch gewesen – denn Eltern hatten nicht den Hauch einer Chance, sich mit dem kurzfristig eingebrachten Antrag zu befassen und dazu Stellung zu nehmen. Dass SPD und CDU eine Elternbeteiligung an der Diskussion mit ihrem kurzfristigen Antrag zu verhindern versuchten, war nicht in Ordnung. Ich bin froh, dass auch durch unseren Protest die Sondersitzung unter Einbeziehung aller Beteiligten beschlossen wurde“, so Juleka Schulte-Ostermann und ergänzt:

„Dass wir als GAL und Freie Wähler an der Seite der Eltern stehen und gemeinsam mit FDP und GRÜNEN die von Verwaltung, CDU und SPD erhöhte Beitragserhöhung ablehnen, stimmt uns optimistisch. Die Kooperationspartner CDU und SPD werden eine Beitragserhöhung und damit eine Verschlechterung des Betreuungsangebots nicht einfach durchdrücken können. 

Defizitausgleich als gute Lösung für Eltern

Die Lösungsansätze von FDP und Grünen, Verpflegungskosten mit einem Pauschalbetrag zu begegnen, sehen wir als GAL jedoch kritisch. Denn dies würde für Eltern in Lübeck nicht zu mehr Gerechtigkeit bei der tatsächlichen finanziellen Belastung führen. Wir appellieren an alle Fraktionen, sich unseren Vorschlag für einen Defizitausgleich genauer anzusehen. In Kiel klappt es seit vielen Jahren problemlos und Eltern zahlen trägerübergreifend den gleichen Beitrag für Essen“, so Juleka Schulte-Ostermann.