Howingsbrook: Natur- und Umweltschutz müssen beachtet werden!

GAL unterstützt Entscheidung der Bauverwaltung und Unteren Naturschutzbehörde

Luftbild Howingsbrook
Quelle: Travemünde Aktuell, Ortsratssitzung 2018

CDU und SPD haben gemeinsam mit weiteren Fraktionen vor vier Jahren die Aufstellung eines Bebauungsplans „Howingsbrook/Rödsaal“ beschlossen. Schon damals wurden die Bedenken der Bauverwaltung und des Bereichs Umwelt- und Naturschutz mehrheitlich von den Fraktionen ignoriert. Die GAL Wähler*innengemeinschaft hatte bereits in der Vergangenheit gegen die Baupläne in bestehenden Landschaftsschutzgebieten gestimmt und ebenfalls auf mögliche Probleme bei der Entwässerung hingewiesen. Deshalb begrüßt der baupolitische Sprecher der GAL, Carl Howe nun die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehöre, die am 20. Juni im Bauausschuss behandelt wird.

Carl Howe, GAL

„Schlimm genug, dass mit der neuen Teutendorfer Siedlung bereits Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet eingestuft wurden, aus dem Schutzstatus entlassen und versiegelt werden. Ein „weiter so“ darf es nicht geben“, so Carl Howe.

Der Bereich Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (UNV) macht in einer aktuellen Stellungnahme erneut deutlich, dass das Plangebiet Howingsbrook wertvolle Biotope und Arten enthält, die durch eine Bebauung zerstört würden. Bei Interessenskollision müssen die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes mit den Zielen der Bebauungsplanung von der Unteren Naturschutzbehörde abgewogen werden. „Eine Teilentlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet kommt dann in Betracht, wenn den besonderen Schutzzwecken entgegenstehende, überwiegende sachliche Gründe die Zurückstellung der Naturschutzbelange rechtfertigen“, heißt es in der Stellungnahme.

„Dies ist hier jedoch nicht der Fall, wie der Fachbereich richtig darstellt“, unterstützt Carl Howe die Haltung der Verwaltung, die ihre Einschätzung wie folgt begründet: „Die untere Naturschutzbehörde steht grundsätzlich auf dem Standpunkt, dass sie durch die Entlassung eines erheblichen Flächenanteils aus dem Landschaftsschutzgebiet Travemünder Winkel zur Realisierung der Teutendorfer Siedlung bereits ausreichend Fläche zur Wohnbebauung in Travemünde freigegeben hat. Diese Fläche ist mit der derzeitigen Planung noch nicht ausgeschöpft.“

„Richtig ist, dass wir dringend mehr bezahlbaren Wohnraum brauchen und auch in Travemünde jungen Familien die Möglichkeit geben wollen, den Stadtteil zu verjüngen. Mindestens genauso dringend ist jedoch, dass wir den jungen Familien und später ihren Enkeln eine lebenswerte Zukunft ermöglichen und nicht immer weiter Landschaften versiegeln und Natur zerstören. Anhand der vielen neu entstehenden Ferien- und Zweitwohnungen im Innengebiet von Travemünde zeigt sich, dass hier Flächen vorhanden sind bzw. waren, die ausschließlich für Wohnungsbau hätten genutzt werden können, anstatt Landschaftsschutzgebiete von Investoren überplanen zu lassen“, so der Baupolitiker der GAL.

Komplette Stellungnahme des UNV: https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1011953