Klein-Manhattan am Lübecker Stadtgraben

Aus der Vorlage der Stadtverwaltung

Im Bauausschuss wurden Änderungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Fackenburger Allee/Stadtgraben diskutiert. Es geht um die Überplanung der Fläche des ehemaligen Autohauses am Lindenteller. Das Gelände gehört seit Jahren einem privaten Investor.

Der B-Plan von Juli 2014 sieht eine Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m am Stadtgraben bis maximal 22 m über Normalhöhennull (NHN) an der Fackenburger Allee vor. Doch das reicht dem Investor nicht. An der Fackenburger Allee plant er 1,5 Geschosse drauf zu satteln. Am Stadtgraben will er statt der genehmigten 18 m sogar bis zu 29,4 m über NHN hoch bauen. Das positive Votum des Bauausschusses hat er nun, eine Mehrheit der Ausschussmitglieder stimmte dafür. Die GAL stimmte dagegen.

Auf Grundlage eines Entwurfs, den der Welterbe- und Gestaltungsbeirat im Juni 2014 frei gab, will der Investor nun einen Fassadenwettbewerb durchführen. Es werden schöne Bilder präsentiert, die nichts über Masse und Höhe des Objekts aussagen. Für uns ist es unverständlich, warum die Stadt bereit ist, den B-Plan nach Wünschen des Investors derart zu ändern. Ist es Angst als investorenfeindlich zu gelten? Das darf nicht dazu führen, dass Investoreninteressen über denen der Allgemeinheit stehen. Auch muss sicher sein, dass der Status UNESCO Weltkulturerbe nicht durch gestörte Sichtachsen gefährdet ist.

 

Katja Mentz 4. April 2017