Zermürbung der Herreninselbewohner*innen endlich beenden

gal-fraktion-img_0003-geschnDie GAL-Fraktion fragte im Hauptausschuss nach, wann das externe Gutachten zur Prüfung der Eignung der Siedlung Herreninsel für die dauerhafte Wohnnutzung kommt. Dieses Gutachten wurde bereits im Januar 2015 durch die Bürgerschaft beschlossen und sollte längst vorliegen.

Nun kam heraus, das Gutachten wurde noch gar nicht in Auftrag gegeben und der Bürgermeister wolle zunächst die Hafenentwicklungsplanung abwarten.

„Dieses bewusste Verschleppen einer Klärung der Wohnsituation ist nicht hinnehmbar.“, stellt Antje Jansen sich damit klar auf die Seite der Herreninselbewohner. Auch ein Mietvertragsentwurf, der im September im Wirtschaftsausschuss auf der Tagesordnung stand, wurde von der Verwaltung wieder zurückgezogen.

Das externe Gutachten hätte längst alle Unsicherheiten seitens der Stadt klären können. Diese befürchtet, dass die seit Jahrzehnten bestehende Wohnnutzung auf der Herreninsel dem  Hafenbetrieb am Seelandkai entgegen stehen könnte, selbst wenn die BewohnerInnen in einer Verzichtserklärung entstehende Immissionen durch den Hafenbetrieb in Kauf nähmen.

Jedoch existiert ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 4BN 3.02 – VGH 3S 1628/00), in dessen Urteilsbegründung ausgeführt ist, dass private Verzichtserklärungen dann bedeutsam und somit rechtskräftig sind, wenn sie von Maßnahmen des passiven Lärmschutzes flankiert sind. Weitere Urteile zum Immissionsschutz gibt es in Bezug auf den Hamburger Burchardkai oder im Bremer Hafen.

Bereits im Bauausschusssitzung vom 17.02.2014 wurde im Protokoll festgehalten, dass „bei Seelandkai ein Tagbetrieb genehmigt sei und ein eingeschränkter Nachtbetrieb. Mit entsprechend eingebauten Lärmschutzfenstern in den Bestandsgebäuden wäre ein Nachtbetrieb möglich. Dazu wäre ein Nachrüsten einiger Häuser notwendig, aber kein Auszug der Bewohner. In die Zukunft betrachtet habe das LPA (Lübeck Port Authority) keine Pläne einer Hafen- oder Logistiknutzung auf der Herreninsel, da die Fläche für eine klassische Hafennutzung auf der falschen Seite der Trave liege. Im FNP (Flächennutzungsplan) sei im Übrigen die Nutzung als Sportboothafen enthalten. Ein Erfordernis einer solchen Nutzung auf der gesamten Herreninsel ist der LPA nicht bekannt.“

Dies verdeutlicht, dass die rechtliche Lage im Grunde genommen längst geklärt ist, und einer weiteren Wohnnutzung auf der Herreninsel nichts im Wege steht.

Die GAL Fraktion fordert die Stadtverwaltung auf, unverzüglich den ausstehenden Mietvertrag im Wirtschaftsausschuss vorzustellen, um ihn dann mit den BewohnerInnen der Herreninsel abzuschließen. Wenn auf ein externes Gutachten nicht verzichtet werden kann, obwohl höchstinstanzliche Urteile in ähnlich gelagerten Fällen bereits Klarheit geschaffen haben, muss der Bürgermeister seinen Auftrag ohne weitere Verzögerung ausführen.

„Der Versuch, die BewohnerInnen der Herreninsel durch jahrelang andauernde ungeklärte Mietverhältnisse zu zermürben, muss endlich ein Ende finden.“, so auch Carl Howe (GAL).

 

Anfrage im Hauptausschuss 27.09.2016

Anfrage AM Carl Howe (Fraktion GAL): Sachstand Herreninsel

Im Januar 2015 beschloss die Bürgerschaft ein externes Gutachten zur Prüfung der Eignung der Siedlung Herreninsel für eine dauerhafte Wohnnutzung in Auftrag zu geben (siehe VO/2015/02269).

  1. Wann kommt das Gutachten in die Gremien/Bürgerschaft?
  2. A) Wann wurde ein entsprechender Gutachter beauftragt? B) Wenn noch kein Gutachter beauftragt wurde, wann soll dieser beauftragt werden?
  3. A) Wurde bei der Auswahl eines Gutachters zuvor die Interessengemeinschaft der Herreninselbewohner beteiligt?
    B) Falls noch kein Gutachter beauftragt wurde, wann werden die Herreninselbewohner an der Auswahl eines solchen beteiligt?
  4. Warum hat Bürgermeister Bernd Saxe den bereits ausgehandelten Mietvertragsentwurf, der in der Septembersitzung im Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den KBT behandelt werden sollte, im Senat gestoppt?
  5. Warum lässt Bürgermeister Bernd Saxe die rechtlichen Risiken durch eine externe Anwaltskanzlei prüfen, obwohl das Rechtsamt bereits eine Prüfung vollzogen hatte.
  6. Wann wird mit dem Bau der Sielleitungen begonnen?
  7. Wann werden die Grundstücke der Herreninselbewohner*innen an das Entwässerungssystem angeschlossen?
  8. Wird die Hydraulik so ausgelegt sein, dass auch derzeit unbewohnte Grundstücke später ans System angeschlossen werden können?
  9. Ist gewährleistet, dass die Gruben über den 1.1.2017 von den EBL entleert werden, bis die Grundstücke alle an das Entwässerungssystem angeschlossen worden sind?