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GAL lehnt Gebührenerhöhung für Übergangswohnen ab
Nach gerade mal zweieinhalb Jahren legt die Verwaltung eine neue Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohneinrichtungen, wie Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete in der Hansestadt Lübeck vor. Die neue Benutzungs- und Gebührensatzung sieht beispielsweise Erhöhungen für Einzelpersonen von bisher 360 € auf 411 € (Grundbetrag 360 €, Heizkostenzuschlag 14 €, Stromkostenzuschlag 37 €) vor. Für…