Erfolg für die Inklusion: Land lenkt ein
Erfolg für die Inklusion: Land lenkt ein – Assistenz im schulischen Ganztag wird landesweit auch in Ferienzeiten einkommensunabhängig
Nach fast einem Jahr beharrlicher politischer Arbeit liegt nun die Kehrtwende des schleswig-holsteinischen Sozialministeriums vor: Die schulische Ganztagsbetreuung wird landesweit – einschließlich der Ferienzeiten – als einkommensunabhängige Teilhabe an Bildung anerkannt. Damit entfällt eine benachteiligende Zugangshürde, die Kinder mit Behinderungen und ihre Familien in der Vergangenheit erheblich belastet hat.

Juleka Schulte-Ostermann, GAL Bürgerschaftsmitglied sowie kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion, erklärt:
„Das Ministerium folgt jetzt exakt der Linie, die von Anfang an über meine politischen Anfragen und Anträge sowie über die klaren Positionierungen des Beirats für Menschen mit Behinderungen und der Initiative Inklusion eingebracht wurden. Die Neuregelung ist landesweit formuliert, aber im Ergebnis genau das, worauf wir hier in Lübeck gemeinsam so intensiv hingearbeitet haben: Schulkinderbetreuung im Ganztag an Schule ist und bleibt zu allen Zeiten des Jahres Teilhabe an Bildung.“
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen bestätigt GAL
Bereits Ende Juni und Anfang Juli 2025 hatte Juleka Schulte-Ostermann das Thema mit ersten offiziellen Anfragen in der Bürgerschaft, im Jugendhilfeausschuss und im Schulausschuss auf die politische Agenda gesetzt. Parallel dazu bat sie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen um eine rechtliche Einschätzung. Deren Stellungnahme lag im Dezember 2025 vor und bestätigte die Rechtsauffassung der GAL in aller Klarheit: Schulische Ganztagsbetreuung ist zu allen Zeiten Teilhabe an Bildung. Auf dieser Grundlage brachte Juleka Schulte-Ostermann im Januar 2026 einen Antrag in der Bürgerschaft ein, um festzuschreiben, dass die Schulkinderbetreuung auch in den Ferienzeiten in Lübeck als Teilhabe an Bildung eingestuft wird.
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