Kommunalaufsicht bestätigt: Kinder- und Jugendbeteiligung auch bei Schwimmbadpreisen missachtet – Linke & GAL fordern Konsequenzen

Die Schwimmbadpreise wurden zum 1. März 2026 per Bürgerschaftsbeschluss angehoben, ohne dass Kinder und Jugendliche dazu befragt wurden. Sowohl die Erhöhung als auch die fehlende Kinder- und Jugendbeteiligung stießen bei der Fraktion Linke & GAL auf Kritik. Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann (GAL) schaltete deshalb die Kommunalaufsicht ein und bat um deren Stellungnahme. Die Kommunalaufsicht stellt nun klar: Die Interessen junger Menschen sind hier unmittelbar berührt. Konsequenz nach der Gemeindeordnung in solchen Fällen: Die Kinder- und Jugendbeteiligung ist durchzuführen.
Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Linke & GAL, hatte bereits in der Bürgerschaft eindringlich davor gewarnt, die Preise ohne Beteiligung anzuheben. Sie verwies auf den Verstoß gegen § 47f der Gemeindeordnung (GO) Schleswig-Holstein. Die Verwaltung stufte die Beteiligung als entbehrlich ein, weil durch eine aus ihrer Sicht lediglich moderate Erhöhung der Eintrittspreise für diese Altersgruppe die Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt wurden. Das Rechtsamt der Stadt versuchte später sogar gegenüber der Aufsichtsbehörde infrage zu stellen, ob es sich überhaupt um ein beteiligungspflichtiges „Vorhaben“ handele.

„Die Argumentation der Verwaltung war von Anfang an widersprüchlich“, erklärt Juleka Schulte-Ostermann. „Einerseits räumt man in der Vorlage ein, dass junge Menschen betroffen sind, andererseits will man sie nicht beteiligen. Die Kommunalaufsicht hat nun unmissverständlich festgestellt: Die Entgeltanpassung berührt die Interessen von Kindern und Jugendlichen unmittelbar. Damit ist die rechtliche Voraussetzung für eine Beteiligung nach § 47f GO amtlich bestätigt. Dass Politik, die ohnehin kaum von jungen Menschen gemacht wird, deren Stimmen hier ignoriert, ist kein gutes Signal an die nächste Generation. Verantwortlich dafür sind CDU, Grüne und FDP, als beschlussfassende Mehrheit in Lübeck, sowie die SPD, die dieser Vorlage zustimmten. Sie alle haben der Verwaltungsvorlage trotz meiner vorgetragenen und nun von der Kommunalaufsicht bestätigten Einwände zugestimmt.“
Besonders kritisch bewertet GAL und Linke, dass die Kommunalaufsicht zwar den Fehler benennt, der Beschluss ohne die vorgeschriebene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen dennoch rechtsgültig bleibt: „Wir erleben hier ein Beteiligungsrecht, das auf dem Papier zwingend ist, dessen Missachtung aber keine rechtlichen Konsequenzen für die Gültigkeit von Beschlüssen hat. So bleibt ein eigentlich verbindliches Recht in der Praxis wirkungslos. Genau dieses Problem zeigte sich bereits im vorangegangenen Fall der Umwidmung von 1,5 Personalstellen für den Jugendtreff Marli und Angebote für Kinder und Jugendliche in Holstentor-Nord auf Antrag von CDU, Grünen und FDP. Auch dort wurden die gesetzlich vorgeschriebene Kinder- und Jugendbeteiligung und damit die Rechte junger Menschen missachtet. Auch damals habe ich über meine Fraktion Linke & GAL die Kommunalaufsicht eingeschaltet – und gleichfalls Recht bekommen“, so Juleka Schulte-Ostermann.
Die Fraktion Linke & GAL sieht die Notwendigkeit, dass die Kriterien bei Vorhaben, die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, transparenter gestaltet werden. Um künftige Rechtsverstöße zu verhindern, stellt die Fraktion nun einen Antrag in der kommenden Bürgerschaft, dass die Verwaltung ein Konzept für Schulungen zur korrekten Anwendung des § 47f GO erarbeiten solle. Die Teilnahme der hauptamtlichen Verwaltung und ehrenamtlichen Kommunalpolitik soll verbindlich werden. Juleka Schulte-Ostermann erklärt hierzu: „Ich setze darauf, dass insbesondere Grüne, FDP und CDU diesem Antrag zustimmen und ihren bisherigen Erklärungen, Kinder- und Jugendbeteiligung ernst nehmen zu wollen, nun auch Taten folgen lassen. Wer diesen Anspruch selbst formuliert, muss sich auch daran messen lassen – erst recht dann, wenn Grüne, CDU und FDP die Kinder- und Jugendbeteiligung wie hier wiederholt missachtet haben, in einem Fall sogar über einen eigenen Antrag.“
Andreas Müller, Fraktionsvorsitzender der Linke & GAL, bekräftigt abschließend die Forderung nach einer gesetzlichen Verschärfung: „Es kann nicht sein, dass die Verwaltung sich mit juristischen Spitzfindigkeiten um die Beteiligung drückt, obwohl junge Menschen von der Entscheidung unmittelbar betroffen sind. Es ist schon problematisch genug, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen der Beteiligung kein Vetorecht haben. Dass sie von Verwaltung und ehrenamtlicher Politik bei kommunalen Entscheidungen, die sie betreffen, aber nicht einmal in angemessener Form angehört werden, ist inakzeptabel. Es muss auf Landesebene in der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein endlich verankert werden, dass ein Unterbleiben der Kinder- und Jugendbeteiligung Konsequenzen hat und entsprechende Beschlüsse unwirksam sind, bis die Beteiligung nachgeholt wurde. Dafür werden wir uns mit Nachdruck einsetzen.“


