Wohngemeinschaften für junge Geflüchtete

Katja Mentz

Die Fraktion GAL freut sich über den einstimmigen Beschluss im letzten Jugendhilfeausschuss, dass unbegleitete minderjährige Geflüchtete zukünftig in Jugend-Wohngemeinschaften unterkommen können, sobald sie volljährig werden. Bisher mussten die Jugendlichen in eine der großen Gemeinschaftsunterkünfte ziehen, wenn keine eigener Wohnraum gefunden wurde. Katja Mentz (GAL) hatte diese Praxis als einen gravierenden und für die Jugendlichen belastenden Rückschritt in der Integration kritisiert und im Jugendhilfeausschuss die Einrichtung von Jugend-Wohngemeinschaften beantragt, in denen die jungen Menschen nach Bedarf weiter unterstützt werden. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Initiative einstimmig beschlossen wurde und das Jugendamt in Kürze ein Konzept vorlegen wird.“, so Katja Mentz.

Zu den Hintergründen und dem Antragstext:
Im Jugendhilfeausschuss vom 6.4.2017 wurde u.a. über unbegleitete minderjährige Ausländerinnen (umA) im Übergang berichtet. Von aktuell 127 unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen in Jugendhilfe werden im Laufe dieses Jahres 69 geflüchtete Jugendliche volljährig.
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