GAL beantragt 50 Euro Verpflegungskostenzuschuss für Betreuung an Grundschulen

Bisher gilt der Januar-Beschluss der Bürgerschaft, Verpflegungskosten je Kind mit 50 Euro pro Monat zu subventionieren, nur für Kitas, Kita-Horte und Kindertagespflege. Für Kinder, die in der betreuten Grundschule oder im offenen Ganztag betreut werden, gilt dies bisher nicht.

Das will die Wähler*innengemeinschaft GAL nun ändern und beantragt im kommenden Schulausschuss die Ausweitung des Bürgerschaftsbeschlusses und damit Gleichstellung der unterschiedlichen Betreuungsmodelle.

Juleka Schulte-Ostermann, Spitzenkandidatin und kinder- sowie jugendpolitische Sprecherin der GAL Lübeck erklärt:

„Die Lübecker Bürgerschaft hat Ende Januar 2023 richtungsweisend entschieden, dass Verpflegungskosten nicht nur in den städtischen Kitas und Kita-Horten subventioniert werden dürfen, sondern auch in den entsprechenden Betreuungsformen der freien Träger und in der Kindertagespflege. Pro Kind und Monat zahlt die Stadt Lübeck 50 Euro zur finanziellen Entlastung von Eltern. Der Beschluss gilt bis mindestens 2024. Die Verwaltung soll bis dahin ein neues Modell entwickeln. Das war ein großartiger Erfolg, den am Ende alle Fraktionen mitgetragen haben.

Jedoch wurden bei dem Beschluss die 4.800 Kinder vergessen, die in den Grundschulen betreut werden und dort ebenfalls Mittag essen. Im Ergebnis führt es jetzt dazu, dass der Ganztag an Schule für Eltern teurer ist, als die Schulkindbetreuung im Kita-Hort. Und das, obwohl im Hort der Betreuungsschlüssel besser und die Schließzeiten geringer sind.

Diese Ungleichbehandlung von Kindern und Familien in Abhängigkeit vom Betreuungsort muss ein Ende finden“, betont die Kommunalpolitikerin. „Wir wollen auch hier eine Gleichstellung erwirken und haben deshalb bereits einen Antrag im Ausschuss Schule und Sport gestellt, der die Verpflegung an den betreuten Grundschulen und im Ganztag an Schule mit umfasst. Für die erste Bürgerschaftssitzung werden wir den Antrag ebenfalls stellen“, kündigt Juleka Schulte-Ostermann den politischen Kurs der GAL nach der Kommunalwahl an.

Antrag im Wortlaut:

(mehr …)

GAL möchte Klarheit für Eltern und Betreuungseinrichtungen

„Es kommt immer mal wieder vor, dass Eltern für kurze Zeit zwei Betreuungsverträge parallel laufen haben“, berichtet Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin sowie Spitzenkandidatin der GAL. 

Juleka Schulte-Ostermann

„Diese Zwangssituation kann zum Beispiel entstehen, wenn Eltern ihr Kind bisher von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen und ab August des Jahres oder auch unterjährig zu einem anderen Zeitpunkt einen Platz in einer Kita erhalten. Im Idealfall wird der Vertrag mit der Tagespflegeperson dann unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet und es greift nahtlos der neue in der Kita.

Was aber, wenn nicht sofort mit der Eingewöhnung in der Kita begonnen wird, weil die Kinder erst nach und nach in die Gruppe aufgenommen werden? Oder wenn die Eingewöhnungszeit am Anfang nur wenige Stunden umfasst, die Eltern jedoch  berufsbedingt weiterhin mehr Betreuungsbedarf wie zuvor in der Kindertagespflege haben? In diesen Fällen sind Eltern häufig weiterhin parallel so lange auf die Betreuung durch die Kindertagespflegeperson angewiesen, bis das Kind in vollem zeitlichen Umfang in der Kita betreut wird. Eltern müssen in diesem Falle sowohl in der Kita als auch in der Kindertagespflege ihren Elternbeitrag zahlen. Doch wer bekommt dann den städtischen Zuschuss zu den Betreuungskosten? Die Tagespflegeperson oder die Kita oder beide? Darüber wollen wir mit einer Anfrage in der Bürgerschaft Transparenz schaffen.“

(mehr …)

GAL lehnt Erhöhung ab

Seit Februar 2022 wird über die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der städtischen Kitagebühren diskutiert. Die Verwaltung will die Verpflegungskosten von derzeit 52,50 Euro um mehr als 100 Prozent auf rund 106 Euro anheben und die Randbetreuungszeiten am frühen Morgen und späten Nachmittag kostenpflichtig machen.

„Die GAL lehnt die Pläne der Verwaltung ab. Stattdessen haben wir im Juni einen Änderungsantrag gestellt (siehe auch: https://gal-luebeck.de/?s=kita). Darin beantragen wir, die Betreuungszeiten nicht zu verkürzen und das Betreuungsentgelt nicht zu erhöhen. Gleichzeitig fordern wir, die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas nicht wie geplant für Eltern zu steigern, stattdessen für alle Kitas – egal welcher Träger – zu deckeln und einen Defizitausgleich einzuführen. Dies soll auch für die Kindertagespflege gelten“, so Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL.

Gleich gute Bedingungen für alle

 „Wir wollen für alle gleich gute Bedingungen – nicht gleich schlechte. In der Stadt Kiel wird ein Defizitausgleich bereits seit Jahren praktiziert. Dort zahlen Eltern für die Verpflegung ihrer Kinder in der Kita oder Kindertagespflege lediglich 40 Euro im Monat. Ein ähnliches Modell stellen wir uns für Lübeck vor. Es wäre die einfachste und wirkungsvollste Lösung dafür, dass die Hansestadt Lübeck die jahrelange Ungerechtigkeit beseitigt, nur die städtischen Kitas zu subventionieren.“ 

Derzeit kostet die Verpflegung in städtischen Kitas 52,50 Euro

CDU und SPD wollen Verpflegungskosten erhöhen

Deshalb lehnt die GAL auch den Antrag von SPD und CDU ab, der wenige Stunden vor dem Jugendhilfeausschuss am 01.12.2022 eingereicht wurde. SPD und CDU folgen dem Vorschlag der Verwaltung und befürworten eine Erhöhung der Verpflegungskosten auf rund 106 Euro. „Richtig finden wir allerdings den Vorschlag der beiden Fraktionen, Einkommen der Eltern nur zu 70% bei der Sozialstaffel anzurechnen. Denn dadurch wären mehr Eltern berechtigt, den Beitrag für die Betreuung ihrer Kinder ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Unterm Strich würden jedoch sehr viele Eltern von Kindern in städtischen Kitas mehr Geld bezahlen müssen, wenn die Verpflegungskosten steigen.“

Um alle vorliegenden Anträge, den der GAL und Freien Wähler, FDP, Grüne, SPD und CDU zu diskutieren und vor allem auch betroffene Eltern mit einbeziehen zu können, wurde aufgrund von Protesten im Jugendhilfeausschuss entschieden, Anfang des kommenden Jahres eine Sondersitzung zur Entgeltverordnung der städtischen Kitas einzuberufen.

Sondersitzung zum Thema Kitaentgelt und Verpflegungskosten

„Das begrüßen wir ausdrücklich. Die Behandlung allein des Antrags von CDU und SPD in der vergangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses wäre absolut undemokratisch gewesen – denn Eltern hatten nicht den Hauch einer Chance, sich mit dem kurzfristig eingebrachten Antrag zu befassen und dazu Stellung zu nehmen. Dass SPD und CDU eine Elternbeteiligung an der Diskussion mit ihrem kurzfristigen Antrag zu verhindern versuchten, war nicht in Ordnung. Ich bin froh, dass auch durch unseren Protest die Sondersitzung unter Einbeziehung aller Beteiligten beschlossen wurde“, so Juleka Schulte-Ostermann und ergänzt:

„Dass wir als GAL und Freie Wähler an der Seite der Eltern stehen und gemeinsam mit FDP und GRÜNEN die von Verwaltung, CDU und SPD erhöhte Beitragserhöhung ablehnen, stimmt uns optimistisch. Die Kooperationspartner CDU und SPD werden eine Beitragserhöhung und damit eine Verschlechterung des Betreuungsangebots nicht einfach durchdrücken können. 

Defizitausgleich als gute Lösung für Eltern

Die Lösungsansätze von FDP und Grünen, Verpflegungskosten mit einem Pauschalbetrag zu begegnen, sehen wir als GAL jedoch kritisch. Denn dies würde für Eltern in Lübeck nicht zu mehr Gerechtigkeit bei der tatsächlichen finanziellen Belastung führen. Wir appellieren an alle Fraktionen, sich unseren Vorschlag für einen Defizitausgleich genauer anzusehen. In Kiel klappt es seit vielen Jahren problemlos und Eltern zahlen trägerübergreifend den gleichen Beitrag für Essen“, so Juleka Schulte-Ostermann.

GAL kritisiert: Geschwisterermäßigung unzureichend geregelt

„Überraschend erreichte uns die Information einer Familie, die mit drei Kindern in unterschiedlichen Betreuungsformen keine Geschwisterermäßigung erhält und monatlich rund 370 Euro Betreuungskosten inklusive Verpflegung zahlt.“ Die Bürgerschaft hat Ende […]

weiter lesen..

GAL: Umsetzung der Kitagesetz-Reform mit vielen Verbesserungen

Antje Jansen, Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler & GAL beurteilt die Beschlüsse der Bürgerschaft zur Umsetzung der Kitagesetz-Reform in Lübeck unterm Strich positiv: „Wir konnten mit dem interfraktionellen Beschluss viele Verbesserungen […]

weiter lesen..

Kitagesetz-Novellierung ist nicht zu Ende gedacht. GAL fordert Nachbesserung!

Die Kitagesetz Novellierung sieht vor, dass Geschwisterermäßigung bei gleichzeitiger Betreuung in Höhe von 50 Prozent für das zweite Kind und 100 Prozent ab dem dritten Kind geleistet wird. Grundsätzlich ist […]

weiter lesen..

Kindertagespflege: Über den Betreuungsumfang entscheiden die Eltern

„Wir freuen uns sehr, dass in der Kindertagespflege künftig keine Reduzierung der von Eltern genannten Betreuungsbedarfe mehr durchgeführt werden. Es gelten hier von nun an die gleichen Regeln wie in […]

weiter lesen..

Kinderbetreuung bedarfsgerecht ausrichten und qualitativ verbessern

  GAL: Kinderbetreuung bedarfsgerecht ausrichten und qualitativ verbessern Die Lübecker Elterninitiative für Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Initiative der HortretterInnen machen seit einigen Monaten erfolgreich darauf aufmerksam, dass […]

weiter lesen..