GAL beantragt 50 Euro Verpflegungskostenzuschuss für Betreuung an Grundschulen

Bisher gilt der Januar-Beschluss der Bürgerschaft, Verpflegungskosten je Kind mit 50 Euro pro Monat zu subventionieren, nur für Kitas, Kita-Horte und Kindertagespflege. Für Kinder, die in der betreuten Grundschule oder im offenen Ganztag betreut werden, gilt dies bisher nicht.

Das will die Wähler*innengemeinschaft GAL nun ändern und beantragt im kommenden Schulausschuss die Ausweitung des Bürgerschaftsbeschlusses und damit Gleichstellung der unterschiedlichen Betreuungsmodelle.

Juleka Schulte-Ostermann, Spitzenkandidatin und kinder- sowie jugendpolitische Sprecherin der GAL Lübeck erklärt:

„Die Lübecker Bürgerschaft hat Ende Januar 2023 richtungsweisend entschieden, dass Verpflegungskosten nicht nur in den städtischen Kitas und Kita-Horten subventioniert werden dürfen, sondern auch in den entsprechenden Betreuungsformen der freien Träger und in der Kindertagespflege. Pro Kind und Monat zahlt die Stadt Lübeck 50 Euro zur finanziellen Entlastung von Eltern. Der Beschluss gilt bis mindestens 2024. Die Verwaltung soll bis dahin ein neues Modell entwickeln. Das war ein großartiger Erfolg, den am Ende alle Fraktionen mitgetragen haben.

Jedoch wurden bei dem Beschluss die 4.800 Kinder vergessen, die in den Grundschulen betreut werden und dort ebenfalls Mittag essen. Im Ergebnis führt es jetzt dazu, dass der Ganztag an Schule für Eltern teurer ist, als die Schulkindbetreuung im Kita-Hort. Und das, obwohl im Hort der Betreuungsschlüssel besser und die Schließzeiten geringer sind.

Diese Ungleichbehandlung von Kindern und Familien in Abhängigkeit vom Betreuungsort muss ein Ende finden“, betont die Kommunalpolitikerin. „Wir wollen auch hier eine Gleichstellung erwirken und haben deshalb bereits einen Antrag im Ausschuss Schule und Sport gestellt, der die Verpflegung an den betreuten Grundschulen und im Ganztag an Schule mit umfasst. Für die erste Bürgerschaftssitzung werden wir den Antrag ebenfalls stellen“, kündigt Juleka Schulte-Ostermann den politischen Kurs der GAL nach der Kommunalwahl an.

Antrag im Wortlaut:

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GAL lehnt Erhöhung ab

Seit Februar 2022 wird über die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der städtischen Kitagebühren diskutiert. Die Verwaltung will die Verpflegungskosten von derzeit 52,50 Euro um mehr als 100 Prozent auf rund 106 Euro anheben und die Randbetreuungszeiten am frühen Morgen und späten Nachmittag kostenpflichtig machen.

„Die GAL lehnt die Pläne der Verwaltung ab. Stattdessen haben wir im Juni einen Änderungsantrag gestellt (siehe auch: https://gal-luebeck.de/?s=kita). Darin beantragen wir, die Betreuungszeiten nicht zu verkürzen und das Betreuungsentgelt nicht zu erhöhen. Gleichzeitig fordern wir, die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas nicht wie geplant für Eltern zu steigern, stattdessen für alle Kitas – egal welcher Träger – zu deckeln und einen Defizitausgleich einzuführen. Dies soll auch für die Kindertagespflege gelten“, so Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL.

Gleich gute Bedingungen für alle

 „Wir wollen für alle gleich gute Bedingungen – nicht gleich schlechte. In der Stadt Kiel wird ein Defizitausgleich bereits seit Jahren praktiziert. Dort zahlen Eltern für die Verpflegung ihrer Kinder in der Kita oder Kindertagespflege lediglich 40 Euro im Monat. Ein ähnliches Modell stellen wir uns für Lübeck vor. Es wäre die einfachste und wirkungsvollste Lösung dafür, dass die Hansestadt Lübeck die jahrelange Ungerechtigkeit beseitigt, nur die städtischen Kitas zu subventionieren.“ 

Derzeit kostet die Verpflegung in städtischen Kitas 52,50 Euro

CDU und SPD wollen Verpflegungskosten erhöhen

Deshalb lehnt die GAL auch den Antrag von SPD und CDU ab, der wenige Stunden vor dem Jugendhilfeausschuss am 01.12.2022 eingereicht wurde. SPD und CDU folgen dem Vorschlag der Verwaltung und befürworten eine Erhöhung der Verpflegungskosten auf rund 106 Euro. „Richtig finden wir allerdings den Vorschlag der beiden Fraktionen, Einkommen der Eltern nur zu 70% bei der Sozialstaffel anzurechnen. Denn dadurch wären mehr Eltern berechtigt, den Beitrag für die Betreuung ihrer Kinder ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Unterm Strich würden jedoch sehr viele Eltern von Kindern in städtischen Kitas mehr Geld bezahlen müssen, wenn die Verpflegungskosten steigen.“

Um alle vorliegenden Anträge, den der GAL und Freien Wähler, FDP, Grüne, SPD und CDU zu diskutieren und vor allem auch betroffene Eltern mit einbeziehen zu können, wurde aufgrund von Protesten im Jugendhilfeausschuss entschieden, Anfang des kommenden Jahres eine Sondersitzung zur Entgeltverordnung der städtischen Kitas einzuberufen.

Sondersitzung zum Thema Kitaentgelt und Verpflegungskosten

„Das begrüßen wir ausdrücklich. Die Behandlung allein des Antrags von CDU und SPD in der vergangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses wäre absolut undemokratisch gewesen – denn Eltern hatten nicht den Hauch einer Chance, sich mit dem kurzfristig eingebrachten Antrag zu befassen und dazu Stellung zu nehmen. Dass SPD und CDU eine Elternbeteiligung an der Diskussion mit ihrem kurzfristigen Antrag zu verhindern versuchten, war nicht in Ordnung. Ich bin froh, dass auch durch unseren Protest die Sondersitzung unter Einbeziehung aller Beteiligten beschlossen wurde“, so Juleka Schulte-Ostermann und ergänzt:

„Dass wir als GAL und Freie Wähler an der Seite der Eltern stehen und gemeinsam mit FDP und GRÜNEN die von Verwaltung, CDU und SPD erhöhte Beitragserhöhung ablehnen, stimmt uns optimistisch. Die Kooperationspartner CDU und SPD werden eine Beitragserhöhung und damit eine Verschlechterung des Betreuungsangebots nicht einfach durchdrücken können. 

Defizitausgleich als gute Lösung für Eltern

Die Lösungsansätze von FDP und Grünen, Verpflegungskosten mit einem Pauschalbetrag zu begegnen, sehen wir als GAL jedoch kritisch. Denn dies würde für Eltern in Lübeck nicht zu mehr Gerechtigkeit bei der tatsächlichen finanziellen Belastung führen. Wir appellieren an alle Fraktionen, sich unseren Vorschlag für einen Defizitausgleich genauer anzusehen. In Kiel klappt es seit vielen Jahren problemlos und Eltern zahlen trägerübergreifend den gleichen Beitrag für Essen“, so Juleka Schulte-Ostermann.

GAL: Verpflegungskosten in Kitas aller Träger deckeln und Defizitausgleich einführen

Die Fraktion Freie Wähler & GAL stellt einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage „Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck“ und fordert darin, die Betreuungszeiten nicht zu verkürzen und das Betreuungsentgelt nicht zu erhöhen (Ziffer 1. und 2. des Antrags, siehe unten).

Gleichzeitig fordert die Fraktion, die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas nicht wie geplant zu erhöhen, stattdessen für alle Kitas – egal welcher Träger – zu deckeln und einen Defizitausgleich einzuführen.

Verpflegungskosten deckeln und Defizitausgleich einführen

Foto: K.Mentz/GAL

Damit alle Träger und Kitas diesen gedeckelten Beitrag an Eltern weitergeben können, beantragen die Freien Wähler und GAL, dass die Hansestadt Lübeck mit dem Haushalt 2023 einen Haushaltsposten „Defizitausgleich Verpflegungskosten in Kindertagesstätten“ einrichtet. Die Höhe dieses Haushaltspostens soll bis zur Haushaltssitzung im September 2022 zunächst grob kalkuliert werden und möglichst bis Ende des Jahres 2022 mit belastbaren Zahlen hinterlegt sein. Alle Einrichtungen aller Träger werden aufgefordert, ihre Kosten für Verpflegung offen zu legen, um einen Defizitausgleich der Stadt zu erhalten. Hierfür muss definiert und festgelegt werden, welche Ausgaben zu Verpflegungskosten dazu gerechnet werden können.

40 Euro für Kita-Verpflegung in Kiel

Juleka Schulte-Ostermann, GAL

„Wir haben herausgefunden, dass in der Stadt Kiel seit vielen Jahren von Eltern ein Verpflegungskostenbeitrag von 40 Euro erhoben wird. Dies gilt für alle Kitas – egal bei welchem Träger Kinder betreut werden. Die tatsächlichen Kosten werden den Einrichtungen von der Stadt Kiel erstattet“, weiß Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Wähler*innengemeinschaft GAL. „Das führt zu einer stadtweiten finanziellen Entlastung von Eltern und insgesamt mehr Gerechtigkeit, denn die Betreuungskosten – und dazu zählen für Eltern ja auch die Verpflegungskosten, dürfen nicht davon abhängen, wo ich für mein Kind einen Kitaplatz erhalte. In Lübeck gibt es bisher gravierende Unterschiede.“

Geplante Erhöhung der Kosten ist ein Armutszeugnis

Antje Jansen, GAL

„Die Stadt Lübeck meint, mit der Erhöhung der Verpflegungskosten in städtischen Einrichtungen zu mehr Gerechtigkeit beizutragen. Das ist ein Armutszeugnis für sozialdemokratische Politik“, so GAL Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen. „Wir können doch nicht in Zeiten, in denen Menschen nicht wissen, ob sie zukünftig noch ihre Energierechnungen bezahlen können, zusätzlich die Verpflegung der Kinder in den Betreuungseinrichtungen  in Frage stellen, indem der Beitrag um mehr als 100 Prozent erhöht wird. Eltern brauchen dringend eine stärkere finanzielle Entlastung, denn sie tragen gesellschaftlich gesehen viel mehr Kosten für die Allgemeinheit. Deshalb beantragen wir eine Deckelung der Verpflegungskosten auf maximal 52,50€ in allen Einrichtungen, das ist der Betrag, den Eltern zur Zeit in städtischen Kitas entrichten müssen.“

Finanzielle Deckelung und qualitative Standards einführen

Katja Mentz, GAL

Um nicht nur finanziell sondern auch qualitativ einheitlich hohe Standards bei der Verpflegung zu erhalten, schlägt die Fraktion vor, dass an den Defizitausgleich auch Kriterien der Nachhaltigkeit an die Lebensmittel geknüpft werden. „Um Einrichtungen und Catering Firmen nicht zu überfordern, kann die Umstellung des Essens stufenweise erfolgen“, so Katja Mentz (GAL). „Wir sehen hierin die Chance, dass mit einer nachhaltigen Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen ein wichtiger Beitrag für Gesundheit und Umweltschutz geleistet werden kann. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag auch dazu auf, mit der Landesregierung Schleswig-Holsteins in Kontakt zu treten, um entsprechende Standards im Kita-Gesetz zu verankern. Frisches Obst und Gemüse aus ökologischem Anbau und je nach Jahreszeit aus der Region müssen bei der Gemeinschaftsverpflegung von Kindern und Jugendlichen Standard werden.“

Vorschlag der Grünen greift zu kurz

Der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, allen Einrichtungen freier Träger pauschal 54,15 € für Getränk und Beköstigung je Kind und Monat zu zahlen, stößt bei den GAL Politikerinnen auf Kritik: „Der Antrag der Lübecker Grünen geht in die richtige Richtung, greift jedoch zu kurz. Dies allein würde nicht automatisch zu mehr finanzieller Gerechtigkeit führen, weil weiterhin große Unterschiede bei der Kostenentstehung in den einzelnen Kitas bestehen bleiben. Es würde dazu führen, dass Einrichtungen pauschal bezuschusst würden, ohne die tatsächlichen Kosten zu Grunde zu legen.“

Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER & GAL im Wortlaut:

2022-06-30-Aenderungsantrag-Entgeltordnung-fuer-Kitas

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