Eltern und Träger nicht im Regen stehen lassen!

Qualität und Finanzierung müssen sofort gesichert werden.

Antje Jansen, Mitglied der Bürgerschaft für die GAL, ist entsetzt über die erneute Vertagung von Anträgen in der Bürgerschaft. „Mit unseren interfraktionell gestellten Anträgen soll gewährleistet werden, dass Eltern durch die Kita-Gesetzreform keine höheren Kosten entstehen und Träger die Qualität der Betreuung in ihren Kitas mindestens aufrecht halten können.“, so Antje Jansen. Denn eigentlich soll die Reform Qualitätsverbesserungen und eine einheitliche Deckelung der Elternbeiträge erwirken. „Nur weil Lübeck bei beiden Themen bereits weit vorn liegt, kann es nicht sein, dass Eltern und Träger nun die Suppe mit den Kosten auslöffeln müssen und in Unsicherheit leben. Es habe bereits ein Träger Personalverträge nicht verlängern können, weil die Finanzierung ab Sommer 2020 nicht gesichert ist. Ein anderer Träger hat angekündigt, die Kosten für Essen zu erhöhen. Dies ist insbesondere für geringverdienende Eltern hart, denn weder lassen sich diese Kosten von der Steuer absetzen, noch werden diese bei Empfänger*innen von Sozialleistungen entsprechend berücksichtigt.

„Eine Klärung, wie hoch der jährliche Zuschuss vom Land für Lübeck ausfällt und wie dieses Geld auf die Anbieter von Kindertageseinrichtungen verteilt wird, darüber hätten sich Landesregierung und Stadtverwaltung längst verständigen müssen. So geht es nicht. Wir können doch die Unklarheiten zwischen Land und Kommunen bezüglich der Finanzierung nicht auf die Eltern und Träger abwälzen!“ mahnt Antje Jansen zu unverzüglicher Klärung durch die Landesregierung, Bürgermeister Jan Lindenau und der zuständigen Senatorin Kathrin Weiher. „Die Stadtverwaltung kenne die Zahlen nicht, wisse nicht, wie hoch der Betrag sei, den das Land künftig jährlich an Lübeck zusätzlich zahlt. Hinzu kommt erschwerend, dass es nur einen zuständigen Mitarbeiter in der Lübecker Stadtverwaltung  für die Kita-Finanzierung gibt, eine Stellvertretungsstelle ist derzeit nicht besetzt. Das ist ein Skandal!“, so Jansen. „Diese verantwortungsvolle Arbeit darf nicht allein auf den Schultern eines Einzelnen lasten.“ Antje Jansen fordert deshalb unverzügliche Aufklärung. „Wir dürfen Träger und Eltern nicht länger in Unsicherheit belassen. Das Land muss endlich verlässliche Zahlen liefern und die Stadt muss den Trägern und Eltern zusichern, dass es keine Verschlechterungen in Qualität und Finanzierung geben wird.“

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Kitagesetz-Novellierung ist nicht zu Ende gedacht. GAL fordert Nachbesserung!

Die Kitagesetz Novellierung sieht vor, dass Geschwisterermäßigung bei gleichzeitiger Betreuung in Höhe von 50 Prozent für das zweite Kind und 100 Prozent ab dem dritten Kind geleistet wird. Grundsätzlich ist diese Novellierung zu begrüßen – jedoch nur, wenn sie sich nicht, wie vorgesehen, ausschließlich auf den vorschulischen Bereich bezieht. Denn die Betreuungskosten für Schulkinder sollen lt. Gesetzesvorlage nicht unter die Geschwisterermäßigung fallen. Die GAL kritisiert diese Planung und verlangt die Überarbeitung der Vorlage.

Juleka Schulte-Ostermann

Bisher ist die Geschwisterermäßigung gesetzlich über § 25 Abs. 3 KiTaG geregelt und gilt für Kinder in Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 14 Jahre. „Das muss beibehalten werden“, fordert Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL. “Die GAL stellt daher in der kommenden Bürgerschaft einen Antrag, die Landesregierung zu einer Änderung der Vorlage aufzufordern. Solange CDU, FDP und GRÜNE im Land nicht bereit sind, das Gesetz in diesem Punkt zu verbessern, soll die Hansestadt Lübeck weiterhin die Geschwisterermäßigung wie bisher auch für Schulkinder gewähren.“ „Die Jamaika-Landesregierung belastet mit ihren Plänen weiter die Städte und Kommunen, wenn diese – wie in Lübeck – auch für Schulkinder Geschwisterermäßigung leisten. Übernehmen Kommunen diese Leistung zukünftig nicht freiwillig, bedeutet dieser Punkt der Novellierung für Eltern eine Belastung. Denn im Durchschnitt liegen knapp 4 Jahre Altersabstand zwischen Geschwisterkindern in Schleswig-Holstein, das dritte Kind kommt häufig zur Welt, wenn die älteren Geschwister schon zur Schule gehen oder kurz vor der Einschulung stehen. So hört sich eine 100-prozentige Ermäßigung ab dem dritten Kind prima an, kommt jedoch in der Praxis kaum vor“, kritisiert Juleka Schulte-Ostermann. Sie ergänzt: „Angenommen Eltern lassen zwei Kinder im Hort und das dritte Kind im Kindergarten betreuen, dann erhalten sie heute für das zweite und dritte Kind eine Ermäßigung. Nach der Novellierung aber zahlen sie für jedes Kind 100% der Elternbeiträge – über 500 Euro pro Monat, wenn die Kommune nicht freiwillig Geschwisterermäßigung für die Hortplätze gewährt. Das kann so nicht bleiben! “, so Schulte-Ostermann abschließend.