Schlagwort: Lübecks Linden leben lassen

  • Jetzt erst recht: Ja zu den Winterlinden beim Bürgerentscheid!

    Jetzt erst recht: Ja zu den Winterlinden beim Bürgerentscheid!

    Die Bürgerschaft hat in ihrer Sondersitzung beschlossen, am 18. Dezember den Bürgerentscheid über den Erhalt der 48 Winterlinden an der Untertrave durchzuführen. Erwartungsgemäß, denn die 11.000 Unterschriften, die das Aktionsbündnis innerhalb von rund drei Wochen für ein erfolgreiches Bürgerbegehren gesammelt hat, ließen der Bürgerschaft keine Wahl. Keine Wahl? Das stimmt natürlich so nicht. Es hätte…

  • An einen Tisch – sofort! Bürgerbegehren „Lübecks Winterlinden an der Untertrave leben lassen!“

    Das Aktionsbündnis kann jedes Argument, das die Stadt gegen den Erhalt der Winterlinden an der Untertrave angeführt hat, entkräften. Das „Baumgutachten“, das den Winterlinden nur noch wenige Lebensjahre prophezeit, wird in Fachkreisen als „wertlos“ bezeichnet. Der Gutachter hat die Bäume lediglich in unbelaubtem Zustand in Augenschein genommen und nicht etwa den Wurzelraum untersucht. Winterlinden sind…

  • Alle Zeichen auf Grün

    Dem Aktionsbündnis LÜBECKS LINDEN LEBEN LASSEN gelingt, woran viele nicht glaubten. Innerhalb von drei Wochen werden die nötigen Unterschriften für das Bürgerbegehren zum Erhalt der Winterlinden an der Untertrave zusammen sein. Dies ist auch zahlreicher Unterstützung zu verdanken wie dem Lübecker BUND, der AG Umweltschutz und einigen Prominenten. Dr. Lutz Fähser, weltweit gefragter Baum- und Waldexperte, kritisierte das von…

  • GAL zu den Winterlinden: Bürgerschaft holzt entschlossen ab!

    „Damit fordert die Bürgerschaft natürlich zum Bürgerbegehren auf“, kommentiert Antje Jansen, Fraktionsvorsitzende der GAL-Fraktion, den Verlauf der Bürgerschaftssitzung am Donnerstag, den 30. Juni, in der ohne Debatte mit großer Mehrheit der GAL-Antrag zum Erhalt der Winterlinden bei der Neugestaltung der Untertrave abgelehnt wurde. „Die Debatte über eine Chance zum Erhalt der Winterlinden war nicht erwünscht“,…

↑ Nach oben