Höhenflug am Stadtgraben gestoppt

Aus der Vorlage der Stadtverwaltung

In der Bürgerschaftssitzung wurde mit knapper Mehrheit und Stimmen der GAL, SPD und Grünen der Antrag der GAL Fraktion beschlossen, die Höhe der geplanten Baukörper an der Fackenburger Allee auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Überzeugen konnte die GAL mit einem Schreiben des Welterbebeauftragten Dr. Reiner Zittlau an die Fraktion, in dem dieser davor warnt, ein derart massives Gebäude konkurrierend mit der Altstadt in die Pufferzone zu setzen. „Wir freuen uns, mit dem Beschluss unseres Antrags deutlich gemacht zu haben, dass Investoreninteresse auf Gewinnmaximierung keinen Vorrang vor dem Wert des Weltkulturerbes haben darf.“, so Carl Howe, Baupolitiker der GAL. Dem Gegenargument der CDU, man solle doch zunächst den Architektenwettbewerb abwarten, setzte Howe in der Bürgerschaftsdebatte entgegen, dass es sich dabei lediglich um einen Fassadenwettbewerb handeln würde. Beim Berliner Bauamt habe er bereits vor Jahren erlebt, wie Architekten mit schönen Bildern von Fassaden Bauten durchsetzen konnten, die in der späteren Umsetzung durch die Masse des Baukörpers als Fehlplanung angesehen wurden. Deshalb sei es der GAL wichtig, die erlaubte Bauhöhe von 29,4 m auf die ursprünglich vorgesehenen 22 m über Normalhöhennull zu reduzieren.

Hintergrund und der beschlossene Antrag (im Anhang): Das Gelände Fackenburger Allee/Stadtgraben (ehemaliges Autohaus) gehört einem privaten Investor. Im Jahr 2014 gab es bereits einen Bebauungsplan für Gebäude mit einer Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m bis maximal 22 m über Normalhöhennull (NHN). Dies reichte dem Investor jedoch nicht. So gab der Bauausschuss in seiner Sitzung am 20. März 2017 mehrheitlich grünes Licht dafür, den Baukörper auf bis zu 29,40 m NHN zu erhöhen. Lediglich ein Fassadenwettbewerb wurde noch verlangt. Wir lehnen es ab, dass in derart exponierter Lage, direkt gegenüber der Altstadt ein Investor sich mit seiner Vorstellung von Gewinnmaximierung durchsetzen konnte. Wir befragten den ICOMOS Welterbebeauftragten Dr. Zittlau, wie er die Baupläne beurteilt. In seinem Antwortschreiben an die GAL rät dieser dazu, auf eine Reduzierung des Bauvolumens hinzuwirken. Zwar sieht er die Sichtachsen von Nordwesten aus auf die südliche Altstadt und den Dom hin nicht gefährdet. Doch kritisiert der Welterbebeauftragte die Wucht des geplanten überdimensionierten Neubaukörpers, der zum optischen Konkurrenten der Großbauten innerhalb der Altstadt werde. Er könne verstehen, wenn sich Widerstand gegen das Projekt rege.

Reduzierung des Bauvolumens des geplanten Neubaus Fackenburger Allee_Stadtgraben
(mehr …)

GAL warnt: Weltkulturerbe nicht aufs Spiel setzen

Aus der Vorlage der Stadtverwaltung

Die Fraktion grün+alternativ+links (GAL) stellt in der kommenden Bürgerschaftssitzung den Antrag, die Maße der geplanten Bebauung an der Fackenburger Allee/Stadtgraben zu reduzieren. Das Gelände am Stadtgraben gehört einem privaten Investor. Im Jahr 2014 gab es bereits einen Bebauungsplan mit einer Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m bis maximal 22 m über Normalhöhennull (NHN). Dies reichte dem Investor jedoch nicht, so dass der Bauausschuss in seiner Sitzung am 20. März 2017 mehrheitlich grünes Licht dafür gab, den Baukörper auf bis zu 29,40 m NHN zu erhöhen. Lediglich ein Fassadenwettbewerb wurde noch verlangt. Im Bauausschuss stimmte das GAL Mitglied Carl Howe gegen diese erneute Änderung im B-Plan. „In derart exponierter Lage, direkt gegenüber der Altstadt kann es nicht sein, dass ein Investor bestimmt, wo es lang geht. Den geplanten Baukörper empfinden wir als viel zu massiv. Entsprechende Rückmeldungen aus der Bevölkerung bestätigen uns darin. Auch befürchten wir den möglichen Verlust des Welterbestatus, wenn wir eine derartige Fehlplanung in geplanter Höhe durchgehen lassen.“, so Carl Howe. Aus diesem Grund wandte sich die Fraktion an den ICOMOS Monitoring-Welterbebeauftragten Dr. Reiner Zittlau und fragte nach, wie dieser den Beschluss im Bauausschuss bewerte. Die Antwort fiel eindeutig aus:

Dr. Zittlau rät dazu, auf eine Reduzierung des Bauvolumens hinzuwirken. Zwar sieht er die Sichtachsen von Nordwesten aus auf die südliche Altstadt und den Dom hin nicht gefährdet. Doch kritisiert er die Wucht des (geplanten) überdimensionierten Neubaukörpers, der „zum optischen Konkurrenten der Großbauten innerhalb der Altstadt“ werde. Er könne gut verstehen, wenn sich Widerstand gegen das Projekt entwickeln würde. „Die Pufferzone ist von der UNESCO gerade dafür vorgesehen worden, das Welterbe nicht durch überdimensionierte Neubaukörper von außen optisch erdrücken zu lassen.“, so der Welterbebeauftragte.

Die GAL rechnet damit, dass die Entscheidung über die erlaubte Bauhöhe nochmals im Bauausschuss diskutiert wird. „Hier muss die Bewertung hinsichtlich Welterbe Altstadt unbedingt Berücksichtigung finden“, fordert Carl Howe, „und die Höhen mindestens auf das alte Maß reduziert werden. Eine schöne Fassade allein nützt nichts, wenn das Gebäude insgesamt erdrückend wirkt.“

 

 Antrag: (mehr …)

Klein-Manhattan am Lübecker Stadtgraben

Aus der Vorlage der Stadtverwaltung

Im Bauausschuss wurden Änderungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Fackenburger Allee/Stadtgraben diskutiert. Es geht um die Überplanung der Fläche des ehemaligen Autohauses am Lindenteller. Das Gelände gehört seit Jahren einem privaten Investor.

Der B-Plan von Juli 2014 sieht eine Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m am Stadtgraben bis maximal 22 m über Normalhöhennull (NHN) an der Fackenburger Allee vor. Doch das reicht dem Investor nicht. An der Fackenburger Allee plant er 1,5 Geschosse drauf zu satteln. Am Stadtgraben will er statt der genehmigten 18 m sogar bis zu 29,4 m über NHN hoch bauen. Das positive Votum des Bauausschusses hat er nun, eine Mehrheit der Ausschussmitglieder stimmte dafür. Die GAL stimmte dagegen.

Auf Grundlage eines Entwurfs, den der Welterbe- und Gestaltungsbeirat im Juni 2014 frei gab, will der Investor nun einen Fassadenwettbewerb durchführen. Es werden schöne Bilder präsentiert, die nichts über Masse und Höhe des Objekts aussagen. Für uns ist es unverständlich, warum die Stadt bereit ist, den B-Plan nach Wünschen des Investors derart zu ändern. Ist es Angst als investorenfeindlich zu gelten? Das darf nicht dazu führen, dass Investoreninteressen über denen der Allgemeinheit stehen. Auch muss sicher sein, dass der Status UNESCO Weltkulturerbe nicht durch gestörte Sichtachsen gefährdet ist.

(mehr …)