GAL beantragt 50 Euro Verpflegungskostenzuschuss für Betreuung an Grundschulen

Bisher gilt der Januar-Beschluss der Bürgerschaft, Verpflegungskosten je Kind mit 50 Euro pro Monat zu subventionieren, nur für Kitas, Kita-Horte und Kindertagespflege. Für Kinder, die in der betreuten Grundschule oder im offenen Ganztag betreut werden, gilt dies bisher nicht.

Das will die Wähler*innengemeinschaft GAL nun ändern und beantragt im kommenden Schulausschuss die Ausweitung des Bürgerschaftsbeschlusses und damit Gleichstellung der unterschiedlichen Betreuungsmodelle.

Juleka Schulte-Ostermann, Spitzenkandidatin und kinder- sowie jugendpolitische Sprecherin der GAL Lübeck erklärt:

„Die Lübecker Bürgerschaft hat Ende Januar 2023 richtungsweisend entschieden, dass Verpflegungskosten nicht nur in den städtischen Kitas und Kita-Horten subventioniert werden dürfen, sondern auch in den entsprechenden Betreuungsformen der freien Träger und in der Kindertagespflege. Pro Kind und Monat zahlt die Stadt Lübeck 50 Euro zur finanziellen Entlastung von Eltern. Der Beschluss gilt bis mindestens 2024. Die Verwaltung soll bis dahin ein neues Modell entwickeln. Das war ein großartiger Erfolg, den am Ende alle Fraktionen mitgetragen haben.

Jedoch wurden bei dem Beschluss die 4.800 Kinder vergessen, die in den Grundschulen betreut werden und dort ebenfalls Mittag essen. Im Ergebnis führt es jetzt dazu, dass der Ganztag an Schule für Eltern teurer ist, als die Schulkindbetreuung im Kita-Hort. Und das, obwohl im Hort der Betreuungsschlüssel besser und die Schließzeiten geringer sind.

Diese Ungleichbehandlung von Kindern und Familien in Abhängigkeit vom Betreuungsort muss ein Ende finden“, betont die Kommunalpolitikerin. „Wir wollen auch hier eine Gleichstellung erwirken und haben deshalb bereits einen Antrag im Ausschuss Schule und Sport gestellt, der die Verpflegung an den betreuten Grundschulen und im Ganztag an Schule mit umfasst. Für die erste Bürgerschaftssitzung werden wir den Antrag ebenfalls stellen“, kündigt Juleka Schulte-Ostermann den politischen Kurs der GAL nach der Kommunalwahl an.

Antrag im Wortlaut:

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Freude über finanzielle Entlastung vieler Eltern

„Wir sind hocherfreut, dass eine große Mehrheit der Bürgerschaft den Anträgen des Jugendhilfeausschusses gefolgt ist. Wesentliche Grundlage war ein Antrag, den wir als GAL zusammen mit unserem Fraktionspartner Freie Wähler bereits im Juni 2022 gestellt hatten“, so Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der GAL.

Über Jahre hat die Stadt Lübeck in städtischen Einrichtungen die Verpflegungskosten bezuschusst, während Kitas in freier Trägerschaft die Verpflegungskosten zum Teil massiv erhöht haben. Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, wollten Verwaltung, CDU und SPD die Verpflegungskosten in städtischen Kitas auf 106 Euro anheben.

50 Euro pro Kind im Monat

„Stattdessen haben SPD und CDU noch mal die Kurve gekriegt und dem Antrag aus dem Jugendhilfeausschuss zugestimmt, sodass die Hansestadt Lübeck nun künftig auch die Verpflegungskosten bei freien Trägern und der Kindertagespflege mit 50 Euro pro Monat und Kind bezuschusst. Dieser Beschluss gilt zunächst bis Ende des Jahres. In der Zwischenzeit sollen Verwaltung und Politik ein Modell ausarbeiten, das nicht zulasten der Eltern geht.“

Skandal in einem reichen Land wie Deutschland

„In einer Zeit, in der sich Energiekosten verdoppeln und verdreifachen, in der Gebühren erhöht werden, in der Lebensmittelpreise um 10-20 % gestiegen sind, kann die Verwaltung doch nicht ernsthaft vorschlagen, auch noch die Verpflegungskosten in städtischen Kitas zu verdoppeln“, so Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der GAL. „Wir müssen Familien unterstützen und finanziell entlasten. Denn wir haben bereits jetzt eine Situation, in der jedes vierte Kind in Lübeck von Armut betroffen ist. Das bedeutet, dass bereits heute sehr viele Eltern zu wenig Geld haben, um ihre Kinder angemessen zu ernähren und zu fördern. Besonders betroffen sind Alleinerziehende und Geringverdienende, also insbesondere Frauen. Das ist ein Skandal in einem reichen Land wie Deutschland!“

Defizitausgleich durch die Stadt

„Deshalb hatten wir bereits im Juni 2022 beantragt, dass Lübeck das „Kieler Modell“ einführen soll. In Kiel zahlen Eltern, deren Kinder in Kitas oder Kindertagespflege betreut werden, maximal 40 € Verpflegungskosten. Das Defizit wird von der Stadt Kiel ausgeglichen. Mehrheitlich ist die Bürgerschaft unserem Vorschlag gefolgt und lässt dieses Modell für Lübeck prüfen.

Auch wurde unserem Antrag gefolgt, die Landesregierung aufzufordern, verbindliche Standards für nachhaltige Ernährung ins Kitagesetz aufzunehmen und diese auch zu finanzieren. Wenn wir zukünftig einheitlich niedrige Elternbeiträge für das Essen haben, sollte auch die Qualität vergleichbar gut sein.

Randbetreuungszeiten bleiben kostenfrei

Weiter hatten wir bereits im Juni beantragt, die Randbetreuungszeiten nicht kostenpflichtig zu machen, wie es von der Verwaltung geplant war und Kita-Gebühren nicht zu erhöhen. Auch dem Teil unseres Antrags ist die Bürgerschaft mit großer Mehrheit gefolgt.
Den Antrag von SPD und CDU, die Sozialstaffel weiter zu verbessern, haben wir gern unterstützt. Auf diese Weise werden mehr Eltern ganz oder anteilig von den Kita-Gebühren befreit.

GAL konnte wichtige Impulse setzen

Mit diesem Plakat trat die GAL in 2018 zur Kommunalwahl an

Wir freuen uns, dass wir als GAL mit unserem Antrag so erfolgreich Impulse setzen konnten. Vor allem aber freut es uns, dass es mit den gestrigen Beschlüssen interfraktionell gelungen ist, Eltern in Lübeck finanziell zu entlasten. Dass dies zum Erfolg geführt hat, lag hoffentlich nicht in erster Linie daran, dass allmählich der Wahlkampf zwischen den Parteien begonnen hat. Bei dem Thema müssen wir auch zukünftig die möglichst besten Entscheidungen für Kinder und Eltern gemeinsam finden“, so Antje Jansen.

GAL fordert mehr Transparenz und Weitsicht bei Kita-Gebühren und Verpflegungskosten

Einen Tag vor der Sitzung des Jugendhilfeausschusses erhielten die Kommunalpolitiker*innen von der Verwaltung einen Bericht, in dem dargelegt wird, warum aus Sicht der Verwaltung die Bezuschussung der Verpflegungskosten in Einrichtungen Freier oder kirchlicher Träger eine unzulässige freiwillige Leistung sei. In den städtischen Kitas wurden dagegen seit vielen Jahren die Verpflegungskosten um zuletzt rund 50 Prozent aus dem städtischen Haushalt bezuschusst. Um alle Träger – also auch die städtischen Einrichtungen gleich zu behandeln, sollen die Verpflegungskosten für Kinder in städtischen Kitas nun zum 1. August 2022 von 52,25 Euro auf 106,40 Euro pro Monat angehoben werden. Elternvertretungen fordern dagegen dazu auf, von einer Erhöhung abzusehen und stattdessen auch den Verpflegungskosten bei den anderen Trägern zu bezuschussen.

Dazu schreibt die Verwaltung, dass eine erhöhte Landesförderung keinerlei Spielräume für eine Entlastung von Eltern bei den Verpflegungsbeiträgen ermögliche, da dies für die Hansestadt Lübeck als Konsolidierungskommune eine freiwillige Leistung darstellen würde.

Kurzfristige Vorlage ist eine Zumutung

„Zunächst mal, ist es eine Zumutung und nicht in Ordnung, dass die Verwaltung dieses Papier den überwiegend ehrenamtlichen Ausschussmitgliedern erst einen Tag vor der Sitzung zur Verfügung stellt. In dem Bericht werden Aussagen getroffen, die konträr zu Aussagen der ehemaligen Landesregierung stehen. Wie sollen wir Kommunalpolitiker*innen in der Kürze der Zeit überprüfen können, was richtig ist“, empört sich Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL. „Die gesamte Vorlage zur Erhöhung der Kita-Gebühren und Verpflegungskosten muss auf jeden Fall nochmals vertagt werden, damit dem Ausschuss Gelegenheit gegeben wird, in der nächsten Sitzung auch mit zuständigen Landesvertretungen über die Sachlage zu diskutieren. Es fehlen nach wie vor Klarheit und Transparenz über zusätzliche Förderung durch das Land seit der Kita-Gesetz-Reform und durch die Beitragsdeckelung erhöhte Kosten für die Stadt Lübeck.

Auswertung und Bilanzen liegen nicht vor

So heißt es in dem Bericht: „Es werden daher aus Sicht der Städte in puncto Vorher-Nachher-Bilanz eigene Berechnungen angestellt, deren Auswertung noch nicht abgeschlossen sind, womöglich aber zu Nachverhandlungsbegehren führen werden. Die Auswertung der Überleitungsbilanzen durch das Land liegt ebenfalls noch nicht vor. Eine auf das Jahr 2021 bezogene erste Einschätzung ergibt aber, dass eine Entlastung der Hansestadt Lübeck nicht eingetreten ist. Die durch das KitaG verursachten Mehrausgaben (u.a. für Standarderhöhungen, gedeckelte Elternbeiträge) in Höhe von rund 8,5 Mio. EUR wurden durch die vorgesehene Erstattung des Landes nicht abgedeckt. Die Hansestadt Lübeck hat im Zuge der Änderungen des KitaG eine Einmalzahlung in Höhe von 0,93 Mio. EUR vom Land erhalten. Im Gegensatz zu den abgesenkten Elternbeiträgen hat damit aber keine dauerhafte Entlastung der Hansestadt Lübeck durch das Land stattgefunden.“

Nach einem Jahr immer noch keine genauen Zahlen

„Es ist schon erstaunlich, dass selbst nach einem Jahr noch keine genauen Zahlen vorliegen, die Kosten für Eltern jedoch bereits erhöht werden sollen. Das geht gar nicht“, so Antje Jansen, GAL-Mitglied in der Bürgerschaft. „Wir lehnen eine Erhöhung der Kita-Gebühren und die Verdoppelung der Verpflegungskosten ab.“

„Stattdessen fordern wir die Landesregierung auf, verbindliche Standards für die Verpflegung in Kindertageseinrichtungen im Kita-Gesetz festzulegen und die Kosten anteilig zu übernehmen. Essen ist heute mehr als reine Nahrungsaufnahme. Gesellschaftlich gesehen ist es eine soziale Aufgabe, alle Kinder mit gutem Essen zu versorgen und gleichzeitig auch Bildungsauftrag, Kinder frühzeitig und ganzheitlich an dieses wichtige Thema heranzuführen. Das beginnt bei selbst gepflanzten Kartoffeln und Gemüsebeeten in Kitas und reicht bis zur Thematisierung, dass Kinder in Westafrika in der Kakao Ernte für unsere Schokolade arbeiten müssen, und wie wir das ändern können“, so Katja Mentz, die sich für nachhaltige Ernährung in Kitas und Schulen einsetzt.

Eltern ent- und nicht weiter belasten!

„Es kann nicht sein, dass Eltern die Leidtragenden sind. Wir fordern Politik in Stadt und Land dazu auf, eine zukunftsweisende Lösung zu finden, um Eltern zu ent- und nicht weiter zu belasten. In jedem Fall brauchen wir endlich auch mehr Transparenz über die Finanzierung der Kitas“, so Juleka Schulte-Ostermann abschließend.

Kita-Essen: GAL lehnt geplante Kostenerhöhungen ab

Die Fraktion Freie Wähler und GAL fordert die Hansestadt Lübeck dazu auf, die geplante Kostensteigerung für die Verpflegung in den städtischen Kitas zurückzuziehen und stattdessen zukünftig auch die Verpflegungskosten der […]

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