GAL kritisiert sechs Jahre Bearbeitungszeit für Kita-Anfrage: Lange Antwortzeiten machen Politik handlungsunfähig

Die GAL kritisiert die im August 2026 vorgelegte Antwort der Lübecker Verwaltung auf ihre Anfrage aus dem Jahr 2020 zu den Springerkräften in Lübecker Kindertageseinrichtungen (VO/2020/09606-02). Nach sechs Jahren Bearbeitungszeit weist die Antwort aus Sicht der GAL zudem gravierende Lücken auf: Für die städtischen Kindertagesstätten fehlen Angaben über vorhandene oder eingesetzte Springerkräfte. Die GAL erwartet deshalb Aufklärung über den Verbleib der Springerstellen und fordert grundsätzlich eine zeitnahe und verbindliche Beantwortung politischer Anfragen.
„Dass die Verwaltung sechs Jahre benötigt, um eine Anfrage der GAL zu den Springerkräften in Lübecker Kitas zu beantworten, ist unvertretbar. Politische Anfragen werden nicht zum Selbstzweck gestellt, sondern um verlässliche Daten als Grundlage für politische Entscheidungen im Sinne der Kinder, Eltern und Kita-Beschäftigten zu erhalten“, erklärt Erziehungswissenschaftlerin Juleka Schulte-Ostermann, Bürgerschaftsmitglied und kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL.

Wenn Rückmeldungen der Verwaltung derart verzögert erfolgten, werde Politik handlungsunfähig gemacht. Die GAL verweist dabei auch auf ihre Anfrage zur Inklusion von 2019, die erst nach rund sieben Jahren im Mai 2026 von der Verwaltung beantwortet wurde.
Auch inhaltlich sieht die GAL erhebliche Lücken in der nun vorgelegten Antwort. Ausgerechnet für die städtischen Kindertagesstätten enthält die Übersicht der Verwaltung keinerlei Angaben über vorhandene oder eingesetzte Springerkräfte. Gleichzeitig sind Familien in den städtischen Kitas nach Rückmeldung von betroffenen Eltern und der Kreis- sowie Stadtelternvertretung regelmäßig von Kürzungen der Öffnungszeiten und Betreuungsausfällen betroffen.
Erst durch eine Anfrage eines Lübecker Elternteils nach dem Informationszugangsgesetz wurde kürzlich öffentlich bekannt, dass für alle städtischen Kitas im Zeitraum von Oktober 2025 bis Februar 2026 lediglich eine einzige Vertretungskraft im Einsatz war.
Dabei hat die Bürgerschaft im November 2017 vier zusätzliche Springerstellen für die städtischen Einrichtungen beschlossen. Nach Auffassung der GAL stellt sich deshalb die Frage, wo diese vier Stellen sowie die vorhergehend bereits vorhandenen Stellen verblieben sind und warum sie in der aktuellen Übersicht nicht auftauchen.
„Die Verweisung der Verwaltung in ihren Antworten auf die Rahmenbedingungen des neuen Kindertagesförderungsgesetzes, das Springerkräfte in dieser expliziten Form weder vorschreibt noch direkt refinanziert, entbindet die Hansestadt Lübeck nicht von der Pflicht, Bürgerschaftsbeschlüsse wie den für die vier Springerkräfte zu befolgen“, so Juleka Schulte-Ostermann.
Die Rückmeldungen zahlreicher Träger in der Anlage zur Verwaltungsantwort machen nach Einschätzung der GAL zudem deutlich, wie angespannt die Personallage in den Kita-Einrichtungen ist. Das System stütze sich an vielen Stellen – und das schon seit Jahren – darauf, dass Eltern bei personellen Engpässen einspringen und ihre Kinder kurzfristig zu Hause betreuen.
„Das ist keine nachhaltige Lösung und bedeutet eine unzumutbare Belastung für Kinder, Familien und Kita-Mitarbeitende,“ kritisiert Juleka Schulte-Ostermann und hält abschließend fest: „Unvollständige Auskünfte, verzögerte Antworten und das Überwälzen von Personalengpässen auf die Familien dürfen nicht weiter zur Praxis bleiben. Grundsätzlich müssen politische Anfragen zeitnah und verbindlich beantwortet werden, damit Politik Handlungsbedarfe erkennen und notwendige Entscheidungen rechtzeitig treffen kann. Zugleich braucht es endlich verlässliche Lösungen, um die Betreuungssicherheit für Kinder, Familien und Kita-Beschäftigte wirksam sicherzustellen.“
Die GAL erwartet von der Verwaltung, dass sie über den Verbleib der Springerstellen von sich aus im kommenden Jugendhilfeausschuss am 3. September 2026 im Rahmen der mündlichen Mitteilungen aufklärt.