Mehr Fahrradparkplätze an Schulen!

LINKE & GAL: Mehr Fahrradstellplätze an der Oberschule zum Dom!

Die Fraktion LINKE & GAL setzt sich mit einem Antrag zur Bürgerschaft am 28.3.2023 für die Förderung der Fahrradinfrastruktur an der Oberschule zum Dom Lübeck (OzD) ein, um die Schulumgebung den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler entsprechend fahrradfreundlicher zu gestalten.

Der Antrag umfasst u.a. folgende Aufgaben für die Verwaltung (siehe auch Antrag im Original am Ende des Artikels):

1. Schaffung von zusätzlichen Fahrradstellplätzen inklusive Fahrradbügeln für mindestens 50 weitere Fahrräder durch die Umnutzung von mindestens 4-5 Autoparkplätzen vor oder neben dem Schulgebäude OzD / Dom-Schule und Nennung weiterer Flächen in unmittelbarer Nähe zur Schule, wo eine Erweiterung der Fahrradstellplätze möglich wäre.

2. Prüfung eines Witterungsschutzes für die Fahrradstellflächen an der Schule.

3. Gemeinsame Beratung mit Schüler:innen, Hausmeister, Schulleitung und Stadtverwaltung (Ordnungsdienst oder Polizei), wie an Schulen abgestellte Fahrräder besser vor Vandalismus und Diebstahl geschützt werden können.

4. Bericht über den Bedarf an Fahrradabstellflächen und -bügeln an anderen Lübecker Schulen.

Katja Mentz, Umweltpolitikerin der Fraktion LINKE & GAL, hatte an zwei Terminen des Schulprojekts „Low-Emission-Schools“ teilgenommen, zu dem alle Fraktionen eingeladen waren: „Die Schülerinnen und Schüler schilderten eindrucksvoll ihre Ideen, um die OzD und den Schulalltag insgesamt klimaschonender zu gestalten. Neben nachhaltiger Ernährung, Wärmeerzeugung und Heizen an der Schule wurde auch die Mobilität auf dem Weg zur OzD thematisiert.  Dabei betonten die Schülerinnen und Schüler, dass immer noch Fahrradabstellflächen mit Bügeln zum Anschließen fehlen. Auf rund 860 Schülerinnen und Schüler kommen nur ca. 160 Fahrradbügel vor dem Schulgebäude“, hat die GAL-Politikerin Katja Mentz nachgezählt. „Dabei kommen laut Umfrage der Schülerinnen und Schüler 66 Prozent mit dem Fahrrad zur Schule.“

Vizefraktionsvorsitzende und GAL-Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann berichtet: „Es werden mindestens 50 weitere Plätze benötigt. Seit Jahren haben die Jugendlichen der Oberschule zum Dom erhebliche Platzprobleme, ihre Fahrräder sicher abschließen zu können. Die Räder werden oft auf der Domwiese ohne Anschlussmöglichkeit an Fahrradbügeln abgestellt, wodurch sie anfällig für Diebstahl werden.“

„LINKE & GAL betrachtet die Förderung der Fahrradnutzung als einen wichtigen Schritt zur Schaffung einer kind- und jugendgerechten, klima- und umweltfreundlichen Schulumgebung“ so der Fraktionsvorsitzende Andreas Müller (LINKE). Seine Kollegin Juleka Schulte-Ostermann von der GAL ergänzt abschließend: „Die Bedürfnisse der Kinder sollten bei der Gestaltung der Schulumgebung Vorrang haben, daher müssen Fahrradabstellplätze mit Fahrradbügeln an Schulen wie der OzD Priorität vor PKW-Parkplätzen erhalten.“

Antrag-Fahrradbuegel-OzD

GAL: Wichtiger Schritt Richtung Kinder- und Jugendbeirat

Die Fraktion LINKE & GAL freut sich, dass im Jugendhilfeausschuss Lübeck ein interfraktioneller Antrag erfolgreich auf den Weg gebracht wurde, um im Rahmen eines Arbeitskreises noch in diesem Jahr ein Konzept zu erstellen, wie die institutionalisierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Form eines Kinder- und Jugendbeirats verstärkt werden kann.

Dieser Antrag wurde von Ausschussmitgliedern der Fraktionen LINKE & GAL, FDP, Grünen und CDU gestellt, dem ein Verwaltungsbericht zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie die dazugehörige Stellungnahme des Stadtschüler*innenparlaments zugrunde lagen.

Arbeitskreis soll Konzept erarbeiten

An dem Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck werden künftig u.a. Mitglieder des Stadtschüler*innenparlaments, des Jugendrings und alle im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen teilnehmen. 

Den Antragstext ergänzend sprach sich die LINKE & GAL für die Sicherstellung von Inklusion bei Kinder- und Jugendbeteiligungsformaten aus, damit alle Kinder – unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht – an den Beteiligungsformaten partizipieren können.

Inklusion und mehr Personal sicherstellen

Während der Diskussion betonte Juleka Schulte-Ostermann, Erziehungswissenschaftlerin und GAL-Politikerin, die Bedeutung einer direkten Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen von Kommunalpolitik und Verwaltung. „Es ist unverzichtbar, dass in der Kommunalpolitik und Verwaltung nicht über, sondern mit den Kindern und Jugendlichen gesprochen wird“, so Juleka Schulte-Ostermann. Sie ergänzte: „Beteiligungsformate sollten nicht von Erwachsenen für Kinder und Jugendliche gemacht werden, sondern von Kindern und Jugendlichen für Kinder und Jugendliche, unterstützt durch hauptamtliche organisatorische und pädagogische Strukturen, wie es das Stadtschüler*innenparlament zu Recht fordert.“ 

Die GAL-Politikerin unterstrich auch die Wichtigkeit einer umfassenden Kostenkalkulation für zusätzliches Personal zur Unterstützung des zukünftigen Kinder- und Jugendbeirates. „Ich habe mich dafür eingesetzt, dass neben den im Antragsentwurf bereits mitbedachten Kosten für stadtweite Wahlen auch die Kosten für zusätzliches Personal zur organisatorischen und pädagogischen Unterstützung der Arbeiten des Kinder- und Jugendbeirates mit aufgenommen und beantragt werden“, berichtet Juleka Schulte-Ostermann.

Gestaltungskraft durch Budget ermöglichen

Auch GAL-Politikerin Katja Mentz, die sich seit über 15 Jahren für das Recht auf demokratische Beteiligung und Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Lübeck einsetzt, freut sich sehr über den ersten Zwischenerfolg. „Dieser ist nur möglich gewesen, weil die Mitglieder des Stadtschüler*innenparlaments sehr aktiv und lautstark ihre Forderungen zu Gehör bringen. Kommunalpolitik muss nun handeln“, so Katja Mentz. „Ohne dem Arbeitskreis vorgreifen zu wollen, setzen wir uns als Fraktion LINKE & GAL dafür ein, dass ein Kinder- und Jugendbeirat nicht allein beratende Funktion erhält, sondern mit einem eigenen Budget auch Gestaltungskraft entfalten kann.“

GAL beantragt 50 Euro Verpflegungskostenzuschuss für Betreuung an Grundschulen

Bisher gilt der Januar-Beschluss der Bürgerschaft, Verpflegungskosten je Kind mit 50 Euro pro Monat zu subventionieren, nur für Kitas, Kita-Horte und Kindertagespflege. Für Kinder, die in der betreuten Grundschule oder im offenen Ganztag betreut werden, gilt dies bisher nicht.

Das will die Wähler*innengemeinschaft GAL nun ändern und beantragt im kommenden Schulausschuss die Ausweitung des Bürgerschaftsbeschlusses und damit Gleichstellung der unterschiedlichen Betreuungsmodelle.

Juleka Schulte-Ostermann, Spitzenkandidatin und kinder- sowie jugendpolitische Sprecherin der GAL Lübeck erklärt:

„Die Lübecker Bürgerschaft hat Ende Januar 2023 richtungsweisend entschieden, dass Verpflegungskosten nicht nur in den städtischen Kitas und Kita-Horten subventioniert werden dürfen, sondern auch in den entsprechenden Betreuungsformen der freien Träger und in der Kindertagespflege. Pro Kind und Monat zahlt die Stadt Lübeck 50 Euro zur finanziellen Entlastung von Eltern. Der Beschluss gilt bis mindestens 2024. Die Verwaltung soll bis dahin ein neues Modell entwickeln. Das war ein großartiger Erfolg, den am Ende alle Fraktionen mitgetragen haben.

Jedoch wurden bei dem Beschluss die 4.800 Kinder vergessen, die in den Grundschulen betreut werden und dort ebenfalls Mittag essen. Im Ergebnis führt es jetzt dazu, dass der Ganztag an Schule für Eltern teurer ist, als die Schulkindbetreuung im Kita-Hort. Und das, obwohl im Hort der Betreuungsschlüssel besser und die Schließzeiten geringer sind.

Diese Ungleichbehandlung von Kindern und Familien in Abhängigkeit vom Betreuungsort muss ein Ende finden“, betont die Kommunalpolitikerin. „Wir wollen auch hier eine Gleichstellung erwirken und haben deshalb bereits einen Antrag im Ausschuss Schule und Sport gestellt, der die Verpflegung an den betreuten Grundschulen und im Ganztag an Schule mit umfasst. Für die erste Bürgerschaftssitzung werden wir den Antrag ebenfalls stellen“, kündigt Juleka Schulte-Ostermann den politischen Kurs der GAL nach der Kommunalwahl an.

Antrag im Wortlaut:

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