Erfolg für die Inklusion: Land lenkt ein

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Von 2 auf 3?

GAL kritisiert CDU und GRÜNE

Die Pläne der neuen Landesregierung, drei Sitze statt bisher zwei für die Bildung einer Fraktion vorzuschreiben, stößt bei der Wähler*innengemeinschaft GAL auf scharfe Kritik.

Höhere Hürden für demokratische Mitbestimmung

„Dass ausgerechnet die GRÜNEN nun höhere Hürden für die demokratische Mitbestimmung fordern und noch vor der Kommunalwahl auf den Weg bringen wollen, ist ein starkes Stück und zeigt erneut, wie wichtig die GAL als Alternative zur Grünen Partei ist“, empört sich Lucie Messerschmidt, Mitglied des GAL Vorstands und stellvertretendes Mitglied im Kulturausschuss. Die Wähler*innengemeinschaft GAL  hatte sich 2016 gegründet, damals aus ehemaligen Mitgliedern der Grünen und der Linken. „Inzwischen sind einige Mitglieder hinzugekommen, die zuvor in keiner Partei waren und sich mit uns gemeinsam auf lokaler Ebene für unsere Schwerpunkte Umwelt und Soziales engagieren.“ 

Die GAL ist seit 2016 konstant, ehrenamtlich kommunalpolitisch aktiv und hat immer wieder erfolgreich Ideen und Anträge sowie ihre kritische Stimme eingebracht. „Da uns bei der Kommunalwahl 2018 rund 200 Stimmen für ein zweites Mandat fehlten, entschlossen wir uns, eine Fraktionsgemeinschaft mit Freie Wähler Lübeck zu bilden. In diesem Bündnis arbeiten wir seit vier Jahren stabil, konstruktiv und sachbezogen zusammen. Bei Themen, die zum Teil programmatisch unterschiedlich gesehen werden, wie Klimaschutz oder Verkehrswende, besteht kein Fraktionszwang. Von dieser Art der Zusammenarbeit könnte die gesamte Bürgerschaft lernen“, so die junge Kommunalpolitikerin. 

Ohne Fraktionsstatus keinen Sitz im Ausschuss

„Ohne Fraktionsstatus würden uns keine Sitze in den Fachausschüssen zustehen und keine Geschäftsstelle, in der die Anträge oder Pressemitteilungen geschrieben oder Sitzungen koordiniert werden. Sämtliche Arbeit müsste allein von den ehrenamtlich tätigen Bürgerschaftsmitgliedern geleistet werden. Das ist überhaupt nicht zu schaffen, da die meisten von uns berufstätig sind“, argumentiert Antje Jansen, die für die GAL in der Bürgerschaft sitzt. „Ohne die Teilnahme von Fraktionsmitgliedern in den Fachausschüssen, blieben den Bürgerschaftsmitgliedern wichtige Informationen vorenthalten. Denn ehrenamtliche Kommunalpolitik ist Teamwork. In den Fraktionssitzungen laufen alle Informationen für die Bürgerschaft zusammen, wenn die Ausschussmitglieder aus ihren Sitzungen berichten.“ Fraktionsgeschäftsführerin Katja Mentz ergänzt: „Wären die Landespläne bereits 2018 beschlossen worden, hätten im Bauausschuss beispielsweise nur CDU, SPD, Grüne, Unabhängige und AfD das Recht, Entscheidungen zu treffen und das, obwohl sie zusammen nur knapp über 80 Prozent der Wählerstimmen erreicht hatten. Das ist doch nicht demokratisch, wenn 20 Prozent der Stimmen außen vor blieben! 20 Prozent  der Stimmen entsprach 2018 bei einer Wahlbeteiligung von 34,3 Prozent  12.051 Lübecker Wähler*innen und wäre rechnerisch ungefähr so, als würden die Grünen (15,4%) oder die CDU (24,7 Prozent) aus den Ausschüssen rausgehalten.“

Inhaltliche Arbeit leidet

„Eine Fraktion erst ab drei Sitzen bilden zu können, würde an einer Zersplitterung in der Bürgerschaft überhaupt nichts ändern, es gäbe nur mehr Einzelsitze ohne Fraktionsstatus“, ist sich Vorstandsmitglied Hermann Eickhoff sicher. „Nicht nur die Demokratie, auch die inhaltliche Arbeit würde leiden, wenn weniger Fachleute in den Ausschüssen vertreten wären.“

Als Kompromiss schlägt die GAL vor, den Fraktionsstatus ab zwei Sitzen zu erhalten, dafür aber die Fraktionsmittel für alle zu deckeln. Dann würden keine zusätzlichen Mittel aus dem städtischen Haushalt anfallen, wenn im Laufe einer Wahlperiode neue Fraktionen entstehen sollten. 

Grüne haben maßgeblich zur Fraktionenbildung beigetragen

„Drei der neuen Fraktionen sind in Lübeck 2022 aus der Zersplitterung der Grünen Fraktion hervorgegangen (Fraktion BfL, Fraktion 21 und Fraktion Vielfalt, außerdem ist ein Grünes Mitglied zur FDP gewechselt). Das ist ein Zeugnis parteiinterner Machtkämpfe innerhalb einer einzelnen Partei. Dass ausgerechnet diese Partei auf Landesebene nun die Demokratie schwächen will, spricht nicht für die Reflexion ihrer eigenen Geschichte“, kritisiert Hermann Eickhoff (GAL) die Grünen.

Katja Mentz 25. Juli 2022

GAL zum Beschluss des Flächennutzungs- und Verkehrsentwicklungsplan

Bildrechte: @GAL Lübeck „Beckergrube“

In allen Stadtteilen beschreiben die Kinder, dass sie sich durch den Autoverkehr bedroht fühlen: Autos fahren zu schnell, Geschwindigkeitsbeschränkungen werden nicht eingehalten, der ruhende Verkehr und die Größe der Autos führt dazu, dass die Kinder die Straßenräume, insbesondere die Kreuzungen schlecht einsehen können. Es fehlen ihnen Zebrastreifen, die Wartezeiten an den Ampeln empfinden sie als zu lang, Radwege sind mitunter schlecht ausgebaut und haben teilweise eine für die Kinder nicht nachzuvollziehende Verkehrsführung.

„Dies ist ein Auszug aus dem Bericht Kinder- und Jugendbeteiligung, die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung eines Flächennutzungs- und Verkehrsentwicklungsplans stattgefunden hat.

Wir müssen unsere Verkehrspolitik danach ausrichten, dass die schwächsten und kleinsten Verkehrsteilnehmer*innen sicher durch die Stadt kommen – zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV“, so Juleka Schulte-Ostermann, Vorstandsmitglied der GAL.

„Der ursprüngliche Vorschlag von CDU und SPD, elektrisch betriebene Pkw zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln hinzuzuzählen, konterkarierte dies. Denn aus Kindersicht bleibt ein Auto ein Auto, dazu werden diese immer größer und nehmen auf Straßen und im öffentlichen Raum immer mehr Platz weg. Und auch ein Auto, das mit Strom betrieben wird, verbraucht erhebliche Ressourcen, bei der Herstellung der Batterien wird CO2 ausgestoßen, bei der Gewinnung von Kobalt werden gravierende Menschenrechtsverletzungen in Kauf genommen und ein Elektroauto fährt zur Zeit und voraussichtlich noch auf längere Sicht mit Strom aus Kohlekraftwerken.

Bild: GAL Lübeck

Also machen wir uns nichts vor. Ein Elektroauto stößt zwar kein CO2 und sonstige klimaschädlichen Emissionen aus, wenn es in Lübeck fährt. Mit einem elektrisch betriebenen Stadtwerkebus oder gar einem Fahrrad ist es jedoch definitiv nicht gleichzusetzen. Denn auch Elektroautos, die immer größer und schwerer werden, belasten bestehende Straßen, nehmen wertvollen Platz im öffentlichen Raum ein und führen zu weiteren Versiegelungen.

Mit Hinblick auf die dringend notwendige Verkehrswende, müssen wir den echten umweltverträglichen Verkehr fördern und finanzielle Mittel hierauf konzentrieren. Mit dem nun erfolgten Beschluss zur Verkehrsentwicklung haben SPD und CDU gerade noch mal die Kurve gekriegt. Mit den nun beschlossenen Zielen kann die ökologische Verkehrswende in Lübeck gelingen, denn der Schwerpunkt liegt nun darauf, den Anteil der umweltschonenden Mobilität auf 70 Prozent zu steigern. Dass CDU und SPD von ihrem ursprünglichen Antrag abgekehrt sind, haben auch die Proteste von außen bewirkt. Deshalb bedanken wir uns für den starken Rückenwind aus der Bevölkerung.“

Dem Einlenken in der Verkehrsplanung zum Opfer fällt dafür der zukünftige Flächennutzungsplan:

„CDU und SPD reichten die von der Verwaltung vorgeschlagene Flächenversiegelung für neue Gewerbegebiete nicht aus. Nein, sie wollen mit ihrem Beschluss nahezu doppelt so viel Fläche versiegeln“, so Antje Jansen, GAL Bürgerschaftsmitglied. „250 ha neue Gewerbegebiete zuzüglich der bereits geplanten haben CDU und SPD gemeinsam durchgesetzt.

Wir fragen uns, wie sich dieser Beschluss mit der Bürger*innenbeteiligung verträgt?

Wie verträgt sich dieser Beschluss mit den Klimazielen, die auch CDU und SPD mitbeschlossen haben? Es verträgt sich GAR NICHT!“

„Wir müssen den Flächenverbrauch drastisch reduzieren. Wir müssen für die Ansiedelung neuer Gewerbebetriebe zunächst unsere bestehenden Flächen nutzen, nachverdichten, neu aufteilen. Unser Ziel muss sein, möglichst keine weiteren Flächen zu verbrauchen“, so Carl Howe, baupolitischer Sprecher der GAL.

„Das schreibt auch das Baugesetzbuch vor: „Bauleitpläne sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.“

Was CDU und SPD beschlossen haben, ist jedoch das genaue Gegenteil. Angetrieben von wirtschaftlichen Interessen und nicht von der Aufgabe, dass wir alles tun müssen, um die Klimakrise abzuwenden. Wir reden über die Erderwärmung und das drohende Klimaszenario, als hätten wir noch eine Alternative. Aber die gibt es nicht!“

„Was nützen uns wirtschaftlicher Wohlstand und Wirtschaftswachstum, wenn wir bereits heute, selbst in Lübeck, mit extremer Hitze, extremer Trockenheit und immer häufiger auftretendem Starkregen die allerersten Anfänge dieser Klimakrise zu spüren bekommen?“ stellt Antje Jansen die Argumentation in Frage.

„Die Behauptung: „Ohne Geld keine Klimaschutzmaßnahmen, ohne Versiegelung von Flächen keine Einnahmen“ ist schlicht falsch. Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ohne Klimaschutzmaßnahmen wird es zukünftig auch zumindest breiten Teilen der Wirtschaft schlecht gehen. Denn die Folgen von Klimawandel kosten bereits heute viel Geld, wenn zum Beispiel Keller und Tiefgaragen voll Regenwasser laufen und Versicherungen die Kosten nicht mehr übernehmen, Straßen auf dem Priwall überschwemmen oder Energiekosten aus dem Ruder laufen. Und das ist erst der spürbare Anfang. Deshalb muss sich wirtschaftliche Entwicklung den Klimazielen unterordnen.

Und zu dem viel gehörten Argument der FDP, dass andere Kommunen Gewerbegebiete schaffen würden, wenn nicht Lübeck als Oberzentrum weitere Flächen ausweist: Das Klimaabkommen von Paris gilt auch für Stockelsdorf.“

„Mit dem erfolgten Beschluss und den zusätzlichen von CDU und SPD beantragten Hektar Gewerbeflächen, wissen wir ziemlich sicher, dass wir die notwendigen Klimaziele verfehlen werden, nur nicht ganz so stark“, so die GAL.

Vorstand der GAL Wähler*innengemeinschaft

„Die Bürgerinnen und Bürger hatten sich für Szenario D entschieden, für ein sofortiges Umsteuern, um auf Klimakurs zu kommen. Auch Fridays for Future, das Lübecker Architektur Forum, Umweltorganisationen und viele weitere Umweltexpert*innen haben sich für Szenario D ausgesprochen. Denn sie alle verfolgen das oberste Ziel, auch der jüngeren und nachfolgenden Generationen ein lebenswertes Leben zu ermöglichen.

Wie kann es sein, dass wir dieses, durch die deutsche Verfassung verbriefte Recht auf Gesundheit und Leben zukünftiger Generationen nicht achten und die Warnungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Umweltexperten und engagierten Bürger*innen nicht ernst nehmen?

„Als GAL haben wir in den Gremien Szenario D unterstützt, weil es in unseren Augen die einzig richtige Wegweisung für die Zukunft ist. Auch Scientists for Future und weitere Lübecker Fachleute hatten dazu aufgerufen.

Der nun gefällte Beschluss darf jedoch keinesfalls zum Ende der Debatte führen. Denn ein Plan wird nicht zwingend umgesetzt – wie es die GroKo mit dem Beschluss des Klimanotstands von 2019 nun selbst vorführt.

Die Diskussion und die Auseinandersetzung über den zukünftigen Flächennutzungsplan muss weitergeführt werden, Wissenschaft und Fachleute dazu sprechen, wenn es um das oberste Ziel – den Erhalt der Umwelt geht. Wir dürfen nicht kurzfristige wirtschaftliche Interessen vor Umweltschutz und Klimaziele stellen“, so die Wähler*innengemeinschaft GAL.

GAL: Verpflegungskosten in Kitas aller Träger deckeln und Defizitausgleich einführen

Die Fraktion Freie Wähler & GAL stellt einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage „Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck“ und fordert darin, die Betreuungszeiten nicht zu verkürzen und das Betreuungsentgelt nicht zu erhöhen (Ziffer 1. und 2. des Antrags, siehe unten).

Gleichzeitig fordert die Fraktion, die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas nicht wie geplant zu erhöhen, stattdessen für alle Kitas – egal welcher Träger – zu deckeln und einen Defizitausgleich einzuführen.

Verpflegungskosten deckeln und Defizitausgleich einführen

Foto: K.Mentz/GAL

Damit alle Träger und Kitas diesen gedeckelten Beitrag an Eltern weitergeben können, beantragen die Freien Wähler und GAL, dass die Hansestadt Lübeck mit dem Haushalt 2023 einen Haushaltsposten „Defizitausgleich Verpflegungskosten in Kindertagesstätten“ einrichtet. Die Höhe dieses Haushaltspostens soll bis zur Haushaltssitzung im September 2022 zunächst grob kalkuliert werden und möglichst bis Ende des Jahres 2022 mit belastbaren Zahlen hinterlegt sein. Alle Einrichtungen aller Träger werden aufgefordert, ihre Kosten für Verpflegung offen zu legen, um einen Defizitausgleich der Stadt zu erhalten. Hierfür muss definiert und festgelegt werden, welche Ausgaben zu Verpflegungskosten dazu gerechnet werden können.

40 Euro für Kita-Verpflegung in Kiel

Juleka Schulte-Ostermann, GAL

„Wir haben herausgefunden, dass in der Stadt Kiel seit vielen Jahren von Eltern ein Verpflegungskostenbeitrag von 40 Euro erhoben wird. Dies gilt für alle Kitas – egal bei welchem Träger Kinder betreut werden. Die tatsächlichen Kosten werden den Einrichtungen von der Stadt Kiel erstattet“, weiß Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Wähler*innengemeinschaft GAL. „Das führt zu einer stadtweiten finanziellen Entlastung von Eltern und insgesamt mehr Gerechtigkeit, denn die Betreuungskosten – und dazu zählen für Eltern ja auch die Verpflegungskosten, dürfen nicht davon abhängen, wo ich für mein Kind einen Kitaplatz erhalte. In Lübeck gibt es bisher gravierende Unterschiede.“

Geplante Erhöhung der Kosten ist ein Armutszeugnis

Antje Jansen, GAL

„Die Stadt Lübeck meint, mit der Erhöhung der Verpflegungskosten in städtischen Einrichtungen zu mehr Gerechtigkeit beizutragen. Das ist ein Armutszeugnis für sozialdemokratische Politik“, so GAL Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen. „Wir können doch nicht in Zeiten, in denen Menschen nicht wissen, ob sie zukünftig noch ihre Energierechnungen bezahlen können, zusätzlich die Verpflegung der Kinder in den Betreuungseinrichtungen  in Frage stellen, indem der Beitrag um mehr als 100 Prozent erhöht wird. Eltern brauchen dringend eine stärkere finanzielle Entlastung, denn sie tragen gesellschaftlich gesehen viel mehr Kosten für die Allgemeinheit. Deshalb beantragen wir eine Deckelung der Verpflegungskosten auf maximal 52,50€ in allen Einrichtungen, das ist der Betrag, den Eltern zur Zeit in städtischen Kitas entrichten müssen.“

Finanzielle Deckelung und qualitative Standards einführen

Katja Mentz, GAL

Um nicht nur finanziell sondern auch qualitativ einheitlich hohe Standards bei der Verpflegung zu erhalten, schlägt die Fraktion vor, dass an den Defizitausgleich auch Kriterien der Nachhaltigkeit an die Lebensmittel geknüpft werden. „Um Einrichtungen und Catering Firmen nicht zu überfordern, kann die Umstellung des Essens stufenweise erfolgen“, so Katja Mentz (GAL). „Wir sehen hierin die Chance, dass mit einer nachhaltigen Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen ein wichtiger Beitrag für Gesundheit und Umweltschutz geleistet werden kann. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag auch dazu auf, mit der Landesregierung Schleswig-Holsteins in Kontakt zu treten, um entsprechende Standards im Kita-Gesetz zu verankern. Frisches Obst und Gemüse aus ökologischem Anbau und je nach Jahreszeit aus der Region müssen bei der Gemeinschaftsverpflegung von Kindern und Jugendlichen Standard werden.“

Vorschlag der Grünen greift zu kurz

Der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, allen Einrichtungen freier Träger pauschal 54,15 € für Getränk und Beköstigung je Kind und Monat zu zahlen, stößt bei den GAL Politikerinnen auf Kritik: „Der Antrag der Lübecker Grünen geht in die richtige Richtung, greift jedoch zu kurz. Dies allein würde nicht automatisch zu mehr finanzieller Gerechtigkeit führen, weil weiterhin große Unterschiede bei der Kostenentstehung in den einzelnen Kitas bestehen bleiben. Es würde dazu führen, dass Einrichtungen pauschal bezuschusst würden, ohne die tatsächlichen Kosten zu Grunde zu legen.“

Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER & GAL im Wortlaut:

2022-06-30-Aenderungsantrag-Entgeltordnung-fuer-Kitas

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