Eltern und Träger nicht im Regen stehen lassen!

Qualität und Finanzierung müssen sofort gesichert werden.

Antje Jansen, Mitglied der Bürgerschaft für die GAL, ist entsetzt über die erneute Vertagung von Anträgen in der Bürgerschaft. „Mit unseren interfraktionell gestellten Anträgen soll gewährleistet werden, dass Eltern durch die Kita-Gesetzreform keine höheren Kosten entstehen und Träger die Qualität der Betreuung in ihren Kitas mindestens aufrecht halten können.“, so Antje Jansen. Denn eigentlich soll die Reform Qualitätsverbesserungen und eine einheitliche Deckelung der Elternbeiträge erwirken. „Nur weil Lübeck bei beiden Themen bereits weit vorn liegt, kann es nicht sein, dass Eltern und Träger nun die Suppe mit den Kosten auslöffeln müssen und in Unsicherheit leben. Es habe bereits ein Träger Personalverträge nicht verlängern können, weil die Finanzierung ab Sommer 2020 nicht gesichert ist. Ein anderer Träger hat angekündigt, die Kosten für Essen zu erhöhen. Dies ist insbesondere für geringverdienende Eltern hart, denn weder lassen sich diese Kosten von der Steuer absetzen, noch werden diese bei Empfänger*innen von Sozialleistungen entsprechend berücksichtigt.

„Eine Klärung, wie hoch der jährliche Zuschuss vom Land für Lübeck ausfällt und wie dieses Geld auf die Anbieter von Kindertageseinrichtungen verteilt wird, darüber hätten sich Landesregierung und Stadtverwaltung längst verständigen müssen. So geht es nicht. Wir können doch die Unklarheiten zwischen Land und Kommunen bezüglich der Finanzierung nicht auf die Eltern und Träger abwälzen!“ mahnt Antje Jansen zu unverzüglicher Klärung durch die Landesregierung, Bürgermeister Jan Lindenau und der zuständigen Senatorin Kathrin Weiher. „Die Stadtverwaltung kenne die Zahlen nicht, wisse nicht, wie hoch der Betrag sei, den das Land künftig jährlich an Lübeck zusätzlich zahlt. Hinzu kommt erschwerend, dass es nur einen zuständigen Mitarbeiter in der Lübecker Stadtverwaltung  für die Kita-Finanzierung gibt, eine Stellvertretungsstelle ist derzeit nicht besetzt. Das ist ein Skandal!“, so Jansen. „Diese verantwortungsvolle Arbeit darf nicht allein auf den Schultern eines Einzelnen lasten.“ Antje Jansen fordert deshalb unverzügliche Aufklärung. „Wir dürfen Träger und Eltern nicht länger in Unsicherheit belassen. Das Land muss endlich verlässliche Zahlen liefern und die Stadt muss den Trägern und Eltern zusichern, dass es keine Verschlechterungen in Qualität und Finanzierung geben wird.“

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„Solidarisch der Kälte und Angst trotzen“

GAL: „Anlässlich der Innenministerkonferenz in Lübeck rufen auch wir zum friedlichen Protest gegen die Innenministerkonferenz am 5.12. auf.
Beginn um 18 Uhr, Konrad-Adenenauer-Platz, HBF in Lübeck

„Das Sterben im Mittelmeer, die Verelendung tausender Geflüchteter in den Lagern Europas, über 3.000 unbegleitete Kinder und Jugendliche, die schutzlos in Griechenland ausharren sowie die Abschiebungen in unsichere Herkunftsländer wie Afghanistan stellen massive grundlegende Menschenrechtsverletzungen dar“, erklären Juleka Schulte-Ostermann und Hermann Eickhoff vom Vorstand der GAL. Die Innenminister der Länder sind mit für diese Zustände verantwortlich. Deshalb haben wir uns als GAL dem Aufruf zur Demonstration vom Lübecker Flüchtlingsforum und Solizentrum angeschlossen. Wir wollen eine andere Politik! Solidarität und Verantwortung für die Menschen, die vor Kriegen, Umweltkatastrophen und Elend fliehen. Wir leben in einem der reichsten Länder der Erde und tragen nicht zuletzt durch Waffenlieferungen aus Deutschland eine Mitschuld an den Fluchtursachen.“ #KeinMenschistillegal #SichereFluchtwegesofort

Demonstration gegen die Innenministerkonferenz am 5.12.
Beginn um 18 Uhr, Konrad-Adenenauer-Platz, HBF in Lübeck

Hier der Wortlaut der aufrufenden Organisationen:

SOLIDARISCH DER KÄLTE UND ANGST TROTZEN!

WIR DEMONSTRIEREN, denn:

Wer hätte sich vorstellen können,

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GAL: Recht auf Inklusion sicherstellen!

Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL kritisiert, dass Kita-Kindern gekündigt werden kann, wenn deren Betreuung aufgrund ihres Verhaltens mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht möglich sei. Dies ist in §16 der Entgeltordnung der städtischen Kitas festgelegt. „Ebenso wie die Kreis- und Stadtelternvertretung sehen wir darin einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und gegen das SGB VIII.“, so die GAL Politikerin.

Die Fraktion Freie Wähler und GAL stellt deshalb einen Antrag in der kommenden Bürgerschaft, die Linke Fraktion hat sich dem Antrag angeschlossen. Darin wird gefordert, die geltenden Bestimmungen zu Inklusion im Zuge der anstehenden Überarbeitung der städtischen Entgeltordnung vollständig zu erfüllen. Darüber hinaus beantragen die Fraktionen, dass die Verwaltung bis Ende Mai 2020 ein Konzept erstellt, wie zukünftig Inklusion als Regelfall in allen städtischen Kitas für alle betreuten Kinder im Alter von 0-14 Jahren sichergestellt werden kann. „Es darf nicht sein, dass Kinder Leidtragende aufgrund fehlenden Personals sind. Auch für Eltern ist es unzumutbar, plötzlich ohne Betreuung dazustehen, wenn der Kitaplatz überraschend gekündigt wird oder erst gar kein Betreuungsplatz in Aussicht gestellt werden kann. Ebenso dürfen Kitamitarbeitende mit dem Thema Inklusion nicht allein gelassen werden. Daher brauchen wir ein strukturell verankertes und verlässlich anwendbares Inklusionskonzept„, erklärt Juleka Schulte-Ostermann.
 
In ihrer Funktion als Stadtelternvertretung hatte sie im Mai 2019 um Überprüfung des §16 gebeten. Nach der nun vorliegenden Auskunft des Rechtsamtes sei Inklusion entgegen der Auffassung der Kreis- und Stadtelternvertretung nicht unbegrenzt verpflichtend, z.B. sei eine Kündigung zulässig, wenn trotz vorhandener Finanzen das erforderliche Personal nicht gefunden werden könne.
 
„Meiner Auffassung nach stellt die Auskunft des Rechtsamtes weiterhin eine Diskriminierung von Kindern mit Behinderung dar. Denn in der einschlägigen juristischen Kommentierung zu diesem Thema heißt es ausdrücklich, dass ein Ausschluss von Inklusion aufgrund von Personalmangel nicht zulässig sei und eine verdeckte Diskriminierung der Kinder darstelle, da mit vorausschauender Jugendhilfeplanung dieses Problem lösbar sei. Zudem könne mit dem Hinweis auf nicht rekrutierbares Personal in Zeiten von Fachkräftemangel jegliche Inklusion abgelehnt werden.“, erläutert Juleka Schulte-Ostermann. Als haarsträubend bezeichnet sie die Haltung der CDU im Jugendhilfeausschuss. Die zuständige Senatorin stellte die rhetorische Frage, ob sie aufgrund des erhöhten Personalaufwands für ein Kind eine ganze Gruppe schließen solle. Ein CDU Mitglied verteidigte daraufhin die mögliche Kündigung eines Kindes mit Behinderung, damit die Betreuung der anderen Kinder gewährleistet bliebe. 

„Das ist ein diskriminierender Schlag ins Gesicht von Eltern und Kindern, die intensiveren Betreuungsaufwand benötigen!“, so Juleka Schulte-Ostermann.

Zum Antrag im Wortlaut:

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