GAL zum PARKing Day: Zu viele Autos im öffentlichen Raum
Die GAL Wähler*innengemeinschaft beteiligt sich auch in diesem Jahr wieder am PARKing Day, der am Freitag, 17.9. von 10 bis 16 Uhr in der Beckergrube durchgeführt wird.
Parken bleibt ein
zentrales Thema bei der Verkehrswende. „In den vergangenen Monaten haben
wir mehr denn je gespürt, wie bedeutend und wertvoll öffentlicher Raum
ist, wenn es um die Möglichkeiten geht, sich unter
Einhaltung von Abstandsregeln im Freien aufzuhalten“, so Lucie
Messerschmidt vom Vorstand der GAL.
In ihrem
Kommunalwahlprogramm schlägt die GAL vor, mehr Flächen von Parkraum zu
befreien und stattdessen Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen. „Die
Beckergrube ist ein gutes Beispiel wie es gehen kann“, freut sich
Carl Howe, baupolitischer Sprecher der GAL. „Diese Maßnahme des
Rahmenplans wollen wir verstetigen. Allerdings müssten mehr Kontrollen
stattfinden, denn viele Autos fahren hier unerlaubt durch oder halten
die Tempobeschränkung nicht ein.“
Ein weiteres Mittel,
damit Menschen vermehrt auf den ÖPNV umsteigen, ist das Parken im
öffentlichen Raum teurer zu machen und parallel die Attraktivität des
Busfahrens zu steigern – hierzu gehört auch das Ein-Euro-Ticket.
„Es kann nicht sein, dass die Buspreise permanent steigen, während
Parkgebühren in Lübeck stagnieren.“
Mit der Gebührenerhöhung für Anwohner*innenparkausweise hatte die GAL sich bereits in vergangenen Jahren beschäftigt. Bis vor kurzem war es Kommunen nicht erlaubt, selbstständig an der Schraube zu drehen. Dies hat sich im Mai 2020 geändert. Der Deutsche Städtetag schlägt einen Gebührenkorridor bis 200 Euro vor.
„Wir sind in der
Lübecker Innenstadt mit dem Rahmenplan auf einem guten Weg“, so Juleka
Schulte-Ostermann. „Jedoch sind Änderungen vielfach zu zögerlich. Statt
konfliktscheu die Versorgung mit Parkraum im Fokus zu
haben, muss das Mobilitätsgeschehen mehr gesteuert werden – mit allen
Instrumenten, die zur Verfügung stehen. Hierbei brauchen wir Transparenz
und vor allem auch Tempo. Vieles dauert aufgrund einer über Jahre
ausgedünnten Personaldecke leider zu lange und
die GroKo setzt ihren Schwerpunkt nicht auf umweltfreundliche
Mobiltät.“
„Ein weiteres Ärgernis sind parkende Autos auf Gehwegen in den Wohnquartieren“, weiß Katja Mentz, die mehrfach öffentlich auf Missstände bei Schulwegen aufmerksam gemacht hat. „Falsches Parken wird vielfach toleriert statt die Straßenverkehrsordnung anzuwenden und den öffentlichen Raum etwas gerechter zu verteilen. Kinder und Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung bleiben auf der Strecke.“
Beim PARKing Day setzt
die GAL auf gestalterische Kunst. „Auf unserer Fläche kann gemalt
werden: Wie wünschen wir uns unsere Stadt“, so Hermann Eickhoff vom GAL
Vorstand.
GAL ist sauer: Immer noch kein barrierefreier Übergang über den St.-Jürgen-Ring
Aktion der St.Jürgen Runde
„Der
muffige Geruch schlägt einem schon auf der Rampe entgegen. Die Wände
sind mit Graffiti vollgeschmiert, nachts trauen sich viele Frauen hier
nicht mehr durch. Behinderte können den Tunnel unter dem St.-Jürgen-Ring
hindurch überhaupt nicht nutzen.“
So
beginnt ein Artikel über den Fußgängertunnel im Zuge des Mönkhofer
Weges im Jahre 2013 (LN, 12. 10. 2013, S. 14). Geändert hat sich bisher
nichts. Die St.-Jürgen-Runde hatte 2012 mit Unterstützung der Läden im
Umfeld (Edeka, Rewe, Bäckerei im Mönkhofer Weg) rund 750 Unterschriften
für einen barrierefreien Fußgängerüberweg über den St.-Jürger-Ring
gesammelt. Doch erst unsere neue Bausenatorin Frau Hagen nahm die
Unterschriften 2018 entgegen. Sie fand einen Weg, im Rahmen der
Sanierung der Wakenitzbrücke den Überweg mit Ampel einzuplanen. Die
Planungskosten wurden im Haushalt 2020 bereitgestellt, die Baukosten für
2022 vorgemerkt.
Bisher
ist die Planung nicht ausgeschrieben. Im Haushaltsplan 2021 fehlt der
Tunnel völlig. Auf unsere Nachfrage erhielten wir vom Bereich Haushalt
und Steuerung die folgende Antwort:
„Es ist richtig, dass für die Querung St.-Jürgen-Ring für 2021 keine Anmeldung erfolgt ist. Die personellen Kapazitäten müssen für Unfallschwerpunkte eingesetzt werden. Die aktuelle Querung des St.-Jürgen-Rings ist nicht barrierefrei, allerdings kein Problempunkt hinsichtlich von Unfällen. Daher muss die Planung und Umsetzung leider verschoben werden.“
Die Begründung stammt vom Fachbereich Planen und Bauen.
„Es
ist ein Unding, dass der Baubereich abwägen muss, ob er sein Personal
zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten oder zur Beseitigung des
maroden, unzumutbaren Tunnels einsetzt. Das ist die Folge der
Stellensperre unseres alten Bürgermeisters. Der Baubereich wurde kaputt
gespart. Diese Sparpolitik habe ich immer kritisiert und als kurzsichtig
bezeichnet. Jetzt bekommen wir die Quittung,“ schimpft unsere
Fraktionsvorsitzende Antje Jansen.
„Ich
bin Bauingenieur,“ sagt unser langjähriges Mitglied im Bauausschuss
Carl Howe. „Bei meiner Berufswahl konnte ich mir in meinen schlimmste
Alpträumen nicht ausmalen, jemals Beseitigung von Unfallschwerpunkten
gegen Barrierefreiheit abwägen zu müssen. Beides ist unverzichtbar. Den
Tunnel benutzen notgedrungen über 1000 Menschen pro Tag. Die meisten
sogar zweimal. Warum kann man nicht die Sanierung von Nebenstraßen oder
sogar vorhandener Radwege, die von weit weniger Menschen genutzt werden,
verschieben und den Tunnel wie geplant beseitigen?“
Volker Koß
„Ich
bin enttäuscht,“ stellt der Sprecher der St.-Jürgen-Runde und
GAL-Mitglied Volker Koß fest. „Ich benutzte den Tunnel häufig. Vor 25
Jahren schob ich mein Fahrrad auch mit meiner Tochter im Kindersitz die
Rampen rauf und runter. Das traue ich mir heute mit meiner Enkelin nicht
mehr zu. Seit die Wakenitzbrücke saniert wird und der Verkehr nur noch
über 2 Fahrspuren läuft, fahre ich mit dem Fahrrad lieber über den
St-Jürgen-Ring. Das erscheint mir ungefährlicher als die Rampen und
Treppen des Tunnels. Und viele andere Fußgänger und Radfahrer denken und
handeln genauso.“
Die Fraktion Freie Wähler und GAL wird in der kommenden Bürgerschaftssitzung beantragen, das Projekt „Baumaßnahme St. Jürgen Ring /Unterführung, Produktsachkonto 544001 038“ wie geplant im Haushalt weiterzuführen.
Weiterhin
werden wir eine Vollzeitstelle für den Bereich 5 fordern, um die dazu
notwendigen Vorarbeiten zu erledigen. Doch offensichtlich fällt es dem
FB5 schwer, die vorhandenen Planstellen zu besetzen. Wir werden den
Bürgermeister auffordern, langfristig eine Kooperation mit der TH Lübeck
zu suchen, um entsprechende AbsolventInnen der TH für die Lübecker
Verwaltung zu gewinnen.
GAL kritisiert: Geschwisterermäßigung unzureichend geregelt
„Überraschend erreichte uns die Information einer Familie, die mit
drei Kindern in unterschiedlichen Betreuungsformen keine
Geschwisterermäßigung erhält und monatlich rund 370 Euro
Betreuungskosten inklusive Verpflegung zahlt.“ Die Bürgerschaft
hat Ende Juni beschlossen, dass Lübeck für Betreuungskosten
Geschwisterermäßigung gewährt. Dies gilt jedoch nicht für alle
Schulen und auch nicht für alle Betreuungsformen. „Hier muss die
Bürgerschaft dringend nachbessern“, fordert Juleka
Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL.
„Denn aktuell zählt weder die Betreuung eines Kindes an einem
Förderzentrum noch an der Waldorfschule. Auch die Betreuung an
Grundschulen in den frühen Morgenstunden wird nicht mitgerechnet, so
dass der Geschwisterbonus nicht zählt, obwohl Betreuungskosten für
die Eltern anfallen. Dabei war das fraktionsübergreifende Bekenntnis
zur Geschwisterermäßigung auch für Schulkinder analog des neuen
Kitagesetzes aus unserer Sicht eindeutig, von Ausnahmen war nie die
Rede.“
Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Nehmen wir eine Familie mit drei Kindern. Das älteste Kind ist morgens an fünf Tagen pro Woche in der Frühbetreuung, das zweite Kind ist Vollzeit in einer Kita und das dritte Kind besucht täglich eine Krippe.
Würde die Betreuung
des ältesten Kindes mit gerechnet, würden die Eltern für die
Betreuung des zweiten Kindes 50% Ermäßigung erhalten und für das
dritte Kind sogar zu 100% von den Kosten befreit werden. Aktuell
zählt die Frühbetreuung nicht als Betreuung nach dem Konzept
Ganztag an Schule, so dass die Eltern lediglich 50% Ermäßigung für
das dritte Kind in der Krippe erhalten würden. Für die beiden
älteren wird der volle Beitrag fällig.
Ein weiteres
Beispiel, das obendrein diskriminierend ist: Besucht ein Kind eine
Schule die Förderzentrum ist, zählt auch diese nicht für die
Geschwisterermäßigung. Die Eltern haben jedoch nicht die Wahl, ob
ihr Kind auf eine andere Schule geht, um dort nach dem Konzept
Ganztag an Schule betreut zu werden.
„Wir fordern, dass die Geschwisterermäßigung für jede Betreuungsform gelten muss – unabhängig vom Umfang und Art der Betreuung – also auch für die Betreuung an Förderzentren, in Schulen, die nicht nach Ganztag an Schule arbeiten wie die Waldorfschule und auch für Kinder, die nach dem Unterricht von einer Tagespflegeperson betreut werden.“, so Juleka Schulte-Ostermann.
„Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag auf Nachbesserung der Regelung stellen wir in der kommenden Bürgerschaft“, so Antje Jansen (GAL). „Die Geschwisterermäßigung soll ja dazu dienen, Familien mit mehreren Kindern finanziell zu entlasten. So birgt die Regelung Anreiz, ein Kind für die Ganztagsbetreuung anzumelden, obwohl der Bedarf gar nicht vorhanden ist. Dann jedoch würden die Betreuungskosten von der Stadt anerkannt werden. Warum also nicht gleich.“
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