Mit dem Beschluss durch die Bürgerschaft, den sogenannten Bau-Turbo auch in Lübeck anzuwenden und B-Pläne künftig nur noch durch den Bauausschuss beschließen zu lassen, befürchtet die Fraktion Linke & GAL eine Schwächung des Umwelt- und Klimaschutzes und sieht die Gefahr, dass auch weiterhin zu wenig bezahlbarer Wohnraum entstehen wird.
„Es ist in den vergangenen Jahren auch ohne Bau-Turbo in Lübeck gebaut worden“, stellte Andreas Müller, Vorsitzender der Fraktion Linke & GAL in der Bürgerschaftssitzung klar. „Nur ist dabei viel zu wenig neuer bezahlbarer Wohnraum entstanden, stattdessen viele hochpreisige Miet-, Eigentums- und Ferienwohnungen. Ein Bau-Turbo bringt nicht mehr sozialen Wohnungsbau hervor, wenn für Investoren in erster Linie die Höhe der Rendite ausschlaggebend ist.“
GAL: Umweltschutz darf nicht geschwächt werden
Carl Howe für bezahlbaren Wohnraum
Eine Schwächung des Umweltschutzes durch den Lübecker Beschluss sieht auch Carl Howe, baupolitischer Sprecher der GAL: „Die Mitglieder des Bauausschusses haben schon in der Vergangenheit bewiesen, dass Umweltschutz geringe Bedeutung zukommt. Zum Beispiel stimmten CDU, SPD und weitere Fraktionen für die Bebauung des Travemünder Landschaftsschutzgebietes Howingsbrook – gegen die Bedenken der Verwaltung, die den Erhalt des Landschaftsschutzgebietes (LSG) empfohlen hatte. Zukünftig wird der Umweltschutz weiter geschwächt, da verkürzte Verfahren und Abweichungen von Bebauungsplänen auch weniger Zeit für fachliche Umweltprüfungen bedeuten. Zersiedelung und Versiegelung können die Auswirkungen sein, ohne dass die Wohnungsnot tatsächlich gelindert wird“, so Carl Howe.
Zukunft der Pflege in Lübeck sichern – Zwischen Kostendruck und Menschlichkeit
Gemeinsam hatten die Fraktionen SPD und Linke & GAL zu einer öffentlichen Veranstaltung unter dem Titel „Zwischen Kostendruck und Menschlichkeit“ am 01.12.2025 in die Aula der Volkshochschule am Falkenplatz eingeladen. Mehr als 60 Fachleute, Angehörige und Betroffene folgten der Einladung – ein starkes Zeichen für die Bedeutung des Themas Pflege in Lübeck.
„Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt – und mit ihr die Sorge, wie wir das alles finanzieren sollen. Pflegebedürftige alte Menschen werden zunehmend als Kostenfaktor problematisiert. So verläuft leider auch die Diskussion, die wir bisher in der Bürgerschaft und im Sozialausschuss führen. Das möchten wir verändern“, führten Bianca Szygula (Die Linke), Katja Mentz (GAL) und Renate Prüß (SPD) zur Begrüßung ein. „Wir wollen öffentlich mit Expert:innen und Betroffenen über verschiedene Bedarfe von älteren Menschen und eine würdevolle Pflege sprechen.“
GAL beantragt Gleichbehandlung beim Zugang zur Ferienbetreuung an Schulen
In einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse Jugendhilfe sowie Schule und Sport vor einigen Monaten wurde deutlich, dass Kinder mit Behinderung, die in der Ganztagsbetreuung ihrer Schule angemeldet sind – anders als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler ohne Behinderung – nicht automatisch an der Ferienbetreuung in ihrer Schule teilnehmen können. Eltern von Kindern mit Behinderung müssen zunächst einen Antrag stellen und eine Einkommens- und Vermögensprüfung über sich ergehen lassen.
Warum ist das so? Während die Ganztagsbetreuung an Schulen in der Schulzeit als Teil der Bildung anerkannt ist, wird die Ferienbetreuung von der Verwaltung als reine Betreuungszeit, als sogenannte ’soziale Teilhabe‘ gewertet. Für Kinder mit Behinderung muss dafür ein extra Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Verdienen die Eltern zu viel Geld oder sind vermögend, müssen sie die Leistung selbst finanzieren oder darauf verzichten. Für Kinder ohne Behinderung gilt dies nicht.
Die Fraktion Linke & GAL erkannte hierin eine eindeutige unzulässige Diskriminierung von Kindern mit Behinderung, wenn ein Handlungs- und Ermessensspielraum besteht, dies anders zu regeln. Deshalb bat Juleka Schulte-Ostermann, GAL-Mitglied der Bürgerschaft und des Jugendhilfeausschusses, mit einer offiziellen Anfrage um Klärung, „ob diese Vorgehensweise tatsächlich auf verbindlichen landes- oder bundesrechtlichen Vorgaben beruht oder ob der Kommune ein bislang ungenutzter Handlungs- und Ermessensspielraum zusteht“.
Parallel bat die Fraktion die schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, um eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt.
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