GAL möchte Klarheit für Eltern und Betreuungseinrichtungen

„Es kommt immer mal wieder vor, dass Eltern für kurze Zeit zwei Betreuungsverträge parallel laufen haben“, berichtet Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin sowie Spitzenkandidatin der GAL. 

Juleka Schulte-Ostermann

„Diese Zwangssituation kann zum Beispiel entstehen, wenn Eltern ihr Kind bisher von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen und ab August des Jahres oder auch unterjährig zu einem anderen Zeitpunkt einen Platz in einer Kita erhalten. Im Idealfall wird der Vertrag mit der Tagespflegeperson dann unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet und es greift nahtlos der neue in der Kita.

Was aber, wenn nicht sofort mit der Eingewöhnung in der Kita begonnen wird, weil die Kinder erst nach und nach in die Gruppe aufgenommen werden? Oder wenn die Eingewöhnungszeit am Anfang nur wenige Stunden umfasst, die Eltern jedoch  berufsbedingt weiterhin mehr Betreuungsbedarf wie zuvor in der Kindertagespflege haben? In diesen Fällen sind Eltern häufig weiterhin parallel so lange auf die Betreuung durch die Kindertagespflegeperson angewiesen, bis das Kind in vollem zeitlichen Umfang in der Kita betreut wird. Eltern müssen in diesem Falle sowohl in der Kita als auch in der Kindertagespflege ihren Elternbeitrag zahlen. Doch wer bekommt dann den städtischen Zuschuss zu den Betreuungskosten? Die Tagespflegeperson oder die Kita oder beide? Darüber wollen wir mit einer Anfrage in der Bürgerschaft Transparenz schaffen.“

Juleka Schulte-Ostermann erläutert den Hintergrund: „Anfang des Jahres wurde uns ein Fall berichtet, bei dem eine Kindertagespflegeperson ein Kind betreute, für das die Eltern bereits einen Betreuungsvertrag in einer Kita unterzeichnet hatten. Das Kind wurde de facto jedoch noch von der Kindertagespflegeperson betreut, weil der Wechsel von der Kindertagespflege in die Kita erst später erfolgen sollte. Der Verbund der Kindertagespflege wollte der Kindertagespflegeperson den vertraglich geregelten Betreuungszuschuss durch die Stadt Lübeck nicht zugestehen. Dabei bezog sich der Mitarbeitende darauf, dass das Kind einen Betreuungsvertrag in einer Kita habe. Die  Tagespflegeperson musste erst einen Anwalt zur Hilfe nehmen, um die ihr zustehenden Fördergelder zu erhalten. 

Antje Jansen

„Das ist ein riesen Dilemma!“, kritisiert Antje Jansen, Bürgschaftsmitglied der GAL den Fall. „Um Transparenz in das Thema zu bringen, stellen wir nun eine Anfrage in der Bürgerschaft. Es kann doch nicht sein, dass Kindertagespflegepersonen kein Geld erhalten oder Eltern Beiträge doppelt zahlen müssen, weil das jetzige System keinen flexiblen und gleitenden Übergang ermöglicht. Das muss auf jeden Fall so klar geregelt werden, dass niemand drauf zahlt.“

Anfrage im Wortlaut

Anfrage-Betreuungsvertraege-KTP-und-Kita

Katja Mentz 16. März 2023