Erfolg für die Inklusion: Land lenkt ein – Assistenz im schulischen Ganztag wird landesweit auch in Ferienzeiten einkommensunabhängig
Nach fast einem Jahr beharrlicher politischer Arbeit liegt nun die Kehrtwende des schleswig-holsteinischen Sozialministeriums vor: Die schulische Ganztagsbetreuung wird landesweit – einschließlich der Ferienzeiten – als einkommensunabhängige Teilhabe an Bildung anerkannt. Damit entfällt eine benachteiligende Zugangshürde, die Kinder mit Behinderungen und ihre Familien in der Vergangenheit erheblich belastet hat.
Juleka Schulte-Ostermann, GAL Bürgerschaftsmitglied sowie kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion, erklärt: „Das Ministerium folgt jetzt exakt der Linie, die von Anfang an über meine politischen Anfragen und Anträge sowie über die klaren Positionierungen des Beirats für Menschen mit Behinderungen und der Initiative Inklusion eingebracht wurden. Die Neuregelung ist landesweit formuliert, aber im Ergebnis genau das, worauf wir hier in Lübeck gemeinsam so intensiv hingearbeitet haben: Schulkinderbetreuung im Ganztag an Schule ist und bleibt zu allen Zeiten des Jahres Teilhabe an Bildung.“
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen bestätigt GAL
Bereits Ende Juni und Anfang Juli 2025 hatte Juleka Schulte-Ostermann das Thema mit ersten offiziellen Anfragen in der Bürgerschaft, im Jugendhilfeausschuss und im Schulausschuss auf die politische Agenda gesetzt. Parallel dazu bat sie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen um eine rechtliche Einschätzung. Deren Stellungnahme lag im Dezember 2025 vor und bestätigte die Rechtsauffassung der GAL in aller Klarheit: Schulische Ganztagsbetreuung ist zu allen Zeiten Teilhabe an Bildung. Auf dieser Grundlage brachte Juleka Schulte-Ostermann im Januar 2026 einen Antrag in der Bürgerschaft ein, um festzuschreiben, dass die Schulkinderbetreuung auch in den Ferienzeiten in Lübeck als Teilhabe an Bildung eingestuft wird.
Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck unter Druck
Fraktion Linke & GAL: Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck unter Druck – Bürgerschaftsanfrage zu den Folgen des Jamaika-Haushaltsbeschlusses
Mit einer Anfrage zur Bürgerschaftssitzung am 29. Januar 2026 will Juleka Schulte-Ostermann, Bürgerschaftsmitglied der GAL, klären, ob und wie sich der aktuelle Haushaltsbeschluss von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Jamaika-Kooperation) konkret auf die Personalsituation in der Kinder- und Jugendbeteiligung auswirkt – insbesondere im Hinblick auf die Wiederbesetzung der Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten in Lübeck.
Im Fokus steht dabei insbesondere die Personalsituation – und die seit längerer Zeit vakante Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten. Hintergrund ist der Haushaltsbegleitbeschluss von Jamaika mit dem die Gesamtzahl der Stellen in der Stadtverwaltung bis mindestens 2028 gedeckelt wird. Neue oder wieder zu besetzende Stellen sollen künftig nur noch über interne Stellenverlagerungen, Drittmittel oder Einsparungen an anderer Stelle möglich sein. Zwar heißt es im Beschluss, dass Stellen zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben „prioritär“ besetzt werden sollen – doch was das konkret für die Kinder- und Jugendbeteiligung bedeutet, bleibt bislang offen.
Diskriminierung von Politikerinnen im Jugendhilfeausschuss beenden
Die Fraktion Linke & GAL bringt zur Bürgerschaftssitzung am 26.09.2025 einen Antrag ein, der die Satzung des Jugendamtes nachschärfen soll. Ziel ist es, künftig eine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen im Jugendhilfeausschuss (JHA) dauerhaft sicherzustellen und diskriminierende Rechtsauslegungen auszuschließen.
Hintergrund: Bei der Neubesetzung des JHA im Januar 2025, der sich aus beratenden und stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzt und jeweils paritätisch – also zu gleichen Anteilen von Frauen und Männern – zu besetzen ist, kam es in der Gruppe der beratenden Mitglieder zu einer Verletzung der Parität. Grund war, dass als beratendes Mitglied eine Frau mehr entsendet wurde. Das Rechtsamt der Hansestadt Lübeck legte daraufhin fest, dass in der Gruppe der stimmberechtigten politischen Mitglieder nur drei Politikerinnen sein dürfen, dafür aber sechs Politiker vertreten sein müssen. Grundlage war die fehlerhafte Rechtsauslegung des Rechtsamtes, dass die Parität über den gesamten Ausschuss hinweg hergestellt werden müsse – statt getrennt nach stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern. Die Folge: Frauen wurden bei den stimmberechtigten Mitgliedern deutlich sichtbar zurückgedrängt.
„Diese Rechtsauslegung des Lübecker Rechtsamtes ist ein klassisches Beispiel für strukturelle Diskriminierung von Frauen – in diesem Fall von Politikerinnen. Sie dürfen zwar zahlenmäßig gleich vertreten sein, doch durch den erzwungenen Männer-Überhang bei den stimmberechtigten Politikern entscheiden am Ende mehrheitlich Männer. Das ist im Jahr 2025 absolut inakzeptabel und mir ist unbegreiflich, wie diese Rechtsauffassung ernsthaft vertreten werden konnte“, kritisiert Juleka Schulte-Ostermann, GAL-Bürgerschafts- und Jugendhilfeausschussmitglied.
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