Da war doch ein Beschluss zur Nördlichen Wallhalbinsel
Es war einmal ein Beschluss der Bürgerschaft … schon falsch. Also: Es gibt einen gültigen Beschluss der Lübecker Bürgerschaft vom 26. Februar 2016. Damit wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Projektgruppe Initiative Hafenschuppen (PIH) einen Vertrag über die Anhandgabe von städtischen Liegenschaften für die Entwicklung und Erschließung der Nördlichen Wallhalbinsel zu erarbeiten und abzuschließen. Klingt alles sehr förmlich, meint aber schlicht die Bebauung der Nördlichen Wallhalbinsel unter Erhalt der fünf historischen Kaischuppen, die dort noch stehen. Die Absicht der Bürgerschaft war klar: Sie wollte mit ihrem Beschluss die Verwirklichung des sehr schlüssigen Konzepts inklusive Finanzierbarkeit der PIH ermöglichen. Die Verwaltungsspitze meint, den Bürgerschaftsbeschluss so interpretieren zu können, dass jeweils die Flächen an den Spitzen der Halbinsel nicht anhand gegeben werden. Wohl wissend, dass damit das gesamte PIH Konzept sowohl inhaltlich wie finanziell nicht greift. Für die GAL steht außer Frage: Der Beschluss berechtigt die Verwaltung nicht, unverzichtbare Flächen aus dem PIH-Konzept nachträglich herausverhandeln zu wollen. Wir werden uns mit einem Antrag dafür einsetzen, dass die Bürgerschaft ihren Beschluss vom 26. Februar so schnell und nachdrücklich wie möglich bekräftigt.