Anfrage der Fraktion Freie Wähler & GAL deckt auf: Kostenverteilung zulasten der Elternbeiträge

Juleka Schulte-Ostermann (GAL)

Eine Anfrage der Fraktion Freie Wähler & GAL vom 25. Februar 2019 deckt auf, dass die Elternbeiträge im Ganztag an Schule – prozentual gesehen – doppelt so hoch wie in den Kita-Horten sind. Damit spart die Stadt je Betreuungsplatz in Ganztag an Schule erheblich – bei schlechterer Betreuungsqualität im Vergleich zu den Hortplätzen.
„Da Eltern mittlerweile nur geringfügig mehr für einen Hortplatz im Vergleich zur Betreuung „Ganztag an Schule“ zahlen, wollten wir wissen, an welcher Stelle Kosten durch die Umschichtung der Hortmittel gespart werden.“, so Juleka Schulte-Ostermann, jugendpolitische Sprecherin der GAL.

Eltern tragen 60 Prozent der Betreuungskosten

„Unsere Anfrage zeigt, dass die Eltern im Ganztag an Schule circa 60 % der Gesamtkosten pro Platz zahlen, für einen Hortplatz dagegen nur rund 30 %. Hierbei gilt zu beachten, dass in den Horten – im Gegensatz zum Ganztag an Schule – die hohen kitagesetzlichen Qualitätsstandards garantiert sind. Die Eltern bekommen also mehr Leistung für ihre Kinder bei gleichzeitig deutlich geringerer prozentualer Kostenbeteiligung.“ Über die Anfrage der Fraktion Freie Wähler & GAL wurde aufgezeigt, dass die Gesamtkosten eines Hortplatzes rund 400 EUR betragen. Die Kosten für einen Platz „Ganztag an Schule“ betragen dagegen nur ca. 200 EUR. Die Kommune beteiligt sich an den Gesamtkosten für einen Hortplatz wiederum mit rund 200 EUR (rd. 50 Prozent), an einem Platz im Ganztag an Schule gerade mal mit ca. 50 EUR (rd. 25 Prozent).

Geringere Qualität bei ähnlich hohem Beitrag

„Diese Zahlen erklären, warum die Qualitäten im Ganztag an Schule so viel geringer als in den Kita-Horten sind. Denn wenn die Gesamtinvestition in die Schulkinderbetreuung pro Platz um rund die Hälfte reduziere, kann auch nur geringere Qualitäten sichergestellt werden.“, so Juleka Schulte-Ostermann. „Die Verwaltung betont immer wieder, dass sie sich um Qualität im Ganztag an Schule und das auf freiwilliger Basis bemüht. Doch auch, wenn dort einiges auf den Weg gebracht wurde, bleibt die Tatsache, dass die Verwaltung sich für den Abbau der Horte zugunsten des Ausbaus „Ganztag an Schule“ und damit für die Absenkung der Qualitäten in der Schulkinderbetreuung entschieden hat und hierbei die Hauptlast der Finanzierung von Schulkinderbetreuung unauffällig auf die Schultern der Eltern verlagert wurde“, so Juleka Schulte-Ostermann. Sie führt weiter aus: „Ganztag an Schule ist nicht wirklich eine freiwillige Leistung der Stadt Lübeck. Denn das Achte Sozialgesetzbuch verlangt über eine objektive Rechtsverpflichtung die Sicherstellung bedarfsgerechter Betreuungsplätze für Schulkinder in Kindertageseinrichtungen. Gäbe es also nicht „Ganztag an Schule“ oder andere Formen von Betreuten Grundschulen, müssten auf jeden Fall diese derzeit mehr als 4000 Kinder in Kita-Horten betreut werden. Auch das Argument der Verwaltung, die Eltern hätten die Betreuung an den Schulstandorten und nicht in den Horten gewollt, lasse ich so nicht gelten. Denn es wird hierbei verschwiegen, dass die Verwaltung genauso gut die Schulkinderbetreuung über die Schaffung von Horten an den Grundschulstandorten hätte sicherstellen können. Einen solchen Schulhort gab es beispielsweise bis zum letzten Schuljahr noch an der Dom-Grundschule. Doch wäre es natürlich über die flächendeckende Schaffung von Schulhorten nicht möglich gewesen, die Kosten für Schulkinderbetreuung unauffällig den Eltern zuzuschieben.

Abbau der Horte aus fiskalischen Gründen?

Ich kann mich mittlerweile des Eindrucks nicht mehr verwehren, dass der Abbau der Horte überwiegend aus fiskalischen Gründen gewollt ist und dabei die Absenkung der Betreuungsqualität billigend, wenn nicht bewusst in Kauf genommen wird. Nebeneffekt ist dabei, dass die Hauptlast der Finanzierung nahezu unbemerkt den Eltern zugeschoben wird.“

Anfrage und Antwort im Wortlaut

Antwort-der-Verwaltung-auf-VO_2019_07246-2-1