Diskriminierung von Politikerinnen im Jugendhilfeausschuss beenden

Die Fraktion Linke & GAL bringt zur Bürgerschaftssitzung am 26.09.2025 einen Antrag ein, der die Satzung des Jugendamtes nachschärfen soll. Ziel ist es, künftig eine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen im Jugendhilfeausschuss (JHA) dauerhaft sicherzustellen und diskriminierende Rechtsauslegungen auszuschließen.

Hintergrund: Bei der Neubesetzung des JHA im Januar 2025, der sich aus beratenden und stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzt und jeweils paritätisch – also zu gleichen Anteilen von Frauen und Männern – zu besetzen ist, kam es in der Gruppe der beratenden Mitglieder zu einer Verletzung der Parität. Grund war, dass als beratendes Mitglied eine Frau mehr entsendet wurde. Das Rechtsamt der Hansestadt Lübeck legte daraufhin fest, dass in der Gruppe der stimmberechtigten politischen Mitglieder nur drei Politikerinnen sein dürfen, dafür aber sechs Politiker vertreten sein müssen. Grundlage war die fehlerhafte Rechtsauslegung des Rechtsamtes, dass die Parität über den gesamten Ausschuss hinweg hergestellt werden müsse – statt getrennt nach stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern. Die Folge: Frauen wurden bei den stimmberechtigten Mitgliedern deutlich sichtbar zurückgedrängt.

„Diese Rechtsauslegung des Lübecker Rechtsamtes ist ein klassisches Beispiel für strukturelle Diskriminierung von Frauen – in diesem Fall von Politikerinnen. Sie dürfen zwar zahlenmäßig gleich vertreten sein, doch durch den erzwungenen Männer-Überhang bei den stimmberechtigten Politikern entscheiden am Ende mehrheitlich Männer. Das ist im Jahr 2025 absolut inakzeptabel und mir ist unbegreiflich, wie diese Rechtsauffassung ernsthaft vertreten werden konnte“, kritisiert Juleka Schulte-Ostermann, GAL-Bürgerschafts- und Jugendhilfeausschussmitglied.

Um diese Rechtsauslegung juristisch überprüfen zu lassen, beauftragte die Fraktion Linke & GAL die auf Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei Rechtsanwälte Günther aus Hamburg mit einem externen Gutachten. Das Ergebnis: Die Rechtsauffassung des Lübecker Rechtsamtes wurde klar und eindeutig als fehlerhaft zurückgewiesen. So heißt es im Gutachten von Dr. Ulrich Wollenteit:

„Eine Lösung der hier […] eingetretenen problematischen Ausgangslage für die Erreichung der Geschlechterparität im JHA auf Kosten der aus dem Bereich der Politik zu generierenden Besetzungsvorschläge zu Lasten des Frauenanteils ist gesetzeskonform nicht möglich.“

Und weiter: „Die Regelung im Gesetz ist nach ihrer Systematik so auszulegen, dass die Parität sowohl im Bereich der stimmberechtigten als auch der beratenden Mitglieder für sich gewährleistet werden muss.“

Für die Fraktion Linke & GAL ist klar: „Gleichstellung ist kein Schönwetterthema, sondern beginnt im Kleingedruckten von Satzungen und Verwaltungsentscheidungen. Die Diskriminierung von Politikerinnen durch die falsche Rechtsauslegung war klar erkennbar. Das externe Gutachten bestätigt, dass diese Auslegung gesetzlich nicht zulässig ist. Auf dieser Grundlage stellen wir nun den Antrag auf Satzungsänderung, damit sich so eine Situation nicht wiederholt“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Juleka Schulte-Ostermann.

Die Fraktion Linke & GAL warnt davor, das Thema als bloßes verwaltungsjuristisches Detail abzutun. Eine rechtssichere, gleichstellungskonforme Neufassung der Satzung ist unerlässlich, um die Diskriminierung von Frauen im Jugendhilfeausschuss zukünftig auszuschließen und die gesetzliche Geschlechterparität von Frauen und Männern zu garantieren.

„Wir wollen sicherstellen, dass Frauen im Jugendhilfeausschuss nicht nur mitreden, sondern auch gleichberechtigt mitentscheiden. Parität darf nicht nur auf dem Papier stehen, sie muss in der Praxis auch möglich gemacht werden“, betont Juleka Schulte-Ostermann abschließend.

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