Einzelfahrschein für SchülerInnen und Rabattierung der Monatskarten

Nr. VO/2016/04380 Einzelfahrschein für Schüler

  • Die Bürgerschaft empfiehlt dem Aufsichtsrat Stadtverkehr, die Altersbegrenzung für Einzelfahrkarten für Kinder bis 18 Jahre anzuheben und diese als „Schüler“-Karte zu bezeichnen.
  • Die Bürgerschaft empfiehlt dem Aufsichtsrat Stadtverkehr, eine Rabattierung für den Kauf einer zweiten, dritten und weiteren Monatskarten für SchülerInnen einzuführen.

Begründung:

Familien sind in besonderer Weise finanziell belastet. Wer auf den Busverkehr angewiesen ist, um beispielsweise zur Schule zu gelangen, muss zur Zeit für eine Schüler/Azubi Monatskarte 30,50 Euro (Tarif 1), 45,70 Euro (Tarif 2) oder 58,70 Euro (Tarif 3) zahlen. Der Stadtverkehr wird aufgefordert, ähnlich der Geschwisterermäßigung im Kita-Bereich eine Rabattierung für Schüler/Azubi Monatskarten einzuführen.

Der Einzelfahrschein ist für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre ermäßigt. Jedoch haben Kinder nach dem 14. Lebensjahr kein eigenes Einkommen und sind in der Regel bis zum 18. Lebensjahr in Schule oder Ausbildung. So werden auch hier Eltern finanziell belastet. Aus diesem Grund wird der Stadtverkehr aufgefordert, die Ermäßigung, die es im Bereich der Monatskarten für Schüler/Azubis gibt, auch auf den Einzelfahrschein auszuweiten. (Zum Vergleich: Zur Zeit kostet ein Einzelfahrschein für Erwachsene je nach Tarifzone 1,80 Euro, 2,60 Euro oder 3,20. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre 1,10 Euro, 1,50 Euro und 1,90 Euro.)