GAL: Flexible KiTa-Öffnungszeiten sollen Standard werden

GAL und Linke fordern mehr Unterstützung für Familien:
Flexible KiTa-Öffnungszeiten sollen Standard werden

Die Fraktion Linke & GAL in der Lübecker Bürgerschaft setzt sich weiterhin für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. In einem Dringlichkeitsantrag fordert die Erziehungswissenschaftlerin Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL, dass die Hansestadt Lübeck die Kosten für weniger als 20 Schließtage pro Jahr in Kindertagesstätten und Schulkinderbetreuungseinrichtungen übernimmt. Dies soll Familien entlasten, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen und im Ergebnis eine flexible, bedarfsgerechte Betreuung ermöglichen.

Hintergrund: Ein wegweisendes Urteil und die Reaktion der Stadt:

Im Mittelpunkt des Antrags steht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. Die städtische Kindertageseinrichtung KIKS, die auf dem Klinikgelände angesiedelt ist, hat lediglich 10 Schließtage pro Jahr. Sowohl  das Kitagesetz als auch ein Lübecker Bürgerschaftsbeschluss von 2018 erlauben maximal 20 Schließtage – somit auch weniger wie bei der KiTa KIKS. Dies ist ein Segen für viele Eltern, insbesondere jene im medizinischen Schichtdienst, die auf eine flexible und verlässliche Betreuung angewiesen sind. Die Stadt Lübeck als Kostenträgerin lehnte jedoch die Finanzierung dieser reduzierten Schließtage ab, was zu einem Gerichtsverfahren führte. Das Gericht entschied zugunsten von KIKS und verpflichtete die Stadt zur Kostenübernahme.

Statt dieses Urteil zu akzeptieren und den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden, hat die Hansestadt Lübeck  Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Die GAL und Linke fordern nun, dass die Stadt Lübeck diese Berufung zurücknimmt und das Urteil akzeptiert.

Warum ist das wichtig?

Eins der zentralen Themen und Ziele der GAL ist die qualitativ hochwertige, inklusive Kinderbetreuung nach Bedarf

Juleka Schulte-Ostermann von der GAL betont: „Das Urteil ist ein starkes Signal für eine zeitgemäße Kinderbetreuung, die sich den Bedürfnissen von Familien anpasst. Eltern brauchen heute mehr denn je flexible Betreuungsangebote. Gerade in Berufen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten ist es entscheidend, dass die Betreuung ihrer Kinder verlässlich organisiert ist. Weniger Schließtage bedeuten weniger Stress für Familien, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und weniger Abhängigkeit von sozialen Transferleistungen.“

Die Forderungen im Antrag der Fraktion Linke & GAL im Detail:

1. Kostenübernahme für weniger Schließtage: Die Hansestadt Lübeck soll die zusätzlich entstehenden Kosten für Einrichtungen übernehmen, wenn diese weniger als 20 Tage pro Jahr schließen. Dies ist eine familienfreundliche Maßnahme, die die Lebensrealität von Eltern berücksichtigt.

2. Rücknahme der Berufung: Die Stadt Lübeck soll das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig akzeptieren und die eingelegte Berufung zurücknehmen. Es ist Zeit, das Wohl der Familien in den Vordergrund zu stellen.

3. Klärung mit der Landesregierung: Der Bürgermeister soll mit dem Land Schleswig-Holstein eine verbindliche Regelung zur Kostenteilung erarbeiten. So sollen auch künftig Einrichtungen, die erweiterte Betreuungszeiten anbieten, finanziell unterstützt werden.

Warum jetzt?

„Dieser Antrag ist von besonderer Dringlichkeit, da er noch vor der anstehenden Haushaltssitzung für 2025 im Jugendhilfeausschuss am 5. September 2024 behandelt werden muss. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Stadt Lübeck handelt, um Familien zu unterstützen und wir die Weichen für eine zukunftsorientierte Kinderbetreuung stellen,“ so Juleka Schulte-Ostermann.

Mit dem Antrag zeigen GAL und Linke, dass sie sich konsequent für die Bedürfnisse von Familien einsetzen. Juleka Schulte-Ostermann abschließend: „Wir müssen sicherstellen, dass Lübecker KiTas und Schulkinderbetreuungseinrichtungen flexibel genug sind, um im Interesse der Kinder den Anforderungen eines modernem Familien- und Arbeitslebens gerecht zu werden.“

Der Antrag im Wortlaut:

Dringlichkeitsantrag-Schliesstage-Berufungsverfahren