GAL: Peter Petereit (SPD) fehlt der Realitätssinn in Sachen Verkehrspolitik

Die GAL stellte in der Bürgerschaftssitzung im März gemeinsam mit Freien Wählern den Antrag, dem deutschlandweiten Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ beizutreten. Die Grünen schlossen sich dem Antrag an. Der Antrag wurde in den Bauausschuss zur abschließenden Behandlung verschoben. Dieser tagt am 2. Mai.

Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeiten

„Wir hatten vor zwei Jahren schon einmal diesen Antrag gestellt. Inzwischen glaubten wir uns einen Schritt weiter, da die Kooperation aus CDU und SPD nicht mehr besteht und nun sachlich begründete Mehrheitsentscheidungen möglich wären“, so Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der GAL. „Die SPD-Pressemitteilung mit der Ankündigung, den Antrag erneut abzulehnen, verwundert uns doch sehr. Insbesondere der letzte Satz der Pressemitteilung, in der Peter Petereit behauptet, Lübeck werde auch ohne einen solchen Beitritt „weiterhin europaweit Vorreiter“ für eine lebensgerechte Verkehrspolitik sein, entbehrt jeglichen Realitätssinn.“

Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume

„Doch darum geht es im Kern gar nicht. Die Initiative, die 2021 von sieben Mitgliedsstädten des Deutschen Städtetags gestartet wurde, fordert eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass Kommunen innerorts Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anordnen können – wo sie es für erforderlich halten.“

So heißt es in den Forderungen:

„Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. (…) Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadt- und umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr – auch auf den Hauptverkehrsstraßen.

ABER: Bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten sind den Städten und Kommunen viel zu enge Grenzen gesetzt. Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen – Genau so, wie es die Menschen vor Ort brauchen und wollen!“ Quelle: https://www.lebenswerte-staedte.de/

Sinnvolle Temporeduzierungen ermöglichen

„Die SPD ist also dagegen, dass wir als Stadt sinnvolle Temporeduzierungen dort herbeiführen können, wo es heute durch die Straßenverkehrsordnung verhindert wird. Anders können wir die Ablehnung unseres Antrags nicht interpretieren“, resümiert Katja Mentz (GAL) die Pressemitteilung der SPD. „Die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit beträgt innerhalb von Städten ohnehin unter 30 km/h. In Hamburg sind es im Mittel 20,3 Kilometer pro Stunde, in Berlin sogar nur 17,7. Für die GAL überwiegen klar die Vorteile, wenn in Lübeck überwiegend Höchsttempo 30 gelten und Tempo 50 die Ausnahme darstellen würde. Kfz würden sich auf diese Weise der Geschwindigkeit von Radfahrenden annähern. Außerdem würde Tempo 30 zu einem besseren Verkehrsfluss und Lärmvermeidung beitragen. Verkehrsunfälle würden reduziert und die Sicherheit, wie auch das Sicherheitsgefühl für alle Verkehrsteilnehmenden zunehmen“, so Katja Mentz.

Der Antrag im Wortlaut mit Begründung:

Die Hansestadt Lübeck unterstützt die Städteinitiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ und schließt sich mit Unterzeichnung der Erklärung deren Forderungen an.
 

Begründung

Das deutschlandweite Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ setzt sich für mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften ein. Von sieben Städten im Juli 2021 gegründet, umfasst das Bündnis mittlerweile über 350 Städte und Gemeinden.

„Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit.

Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit.“