Wohngemeinschaften für junge Geflüchtete
Die Fraktion GAL freut sich über den einstimmigen Beschluss im letzten Jugendhilfeausschuss, dass unbegleitete minderjährige Geflüchtete zukünftig in Jugend-Wohngemeinschaften unterkommen können, sobald sie volljährig werden. Bisher mussten die Jugendlichen in eine der großen Gemeinschaftsunterkünfte ziehen, wenn keine eigener Wohnraum gefunden wurde. Katja Mentz (GAL) hatte diese Praxis als einen gravierenden und für die Jugendlichen belastenden Rückschritt in der Integration kritisiert und im Jugendhilfeausschuss die Einrichtung von Jugend-Wohngemeinschaften beantragt, in denen die jungen Menschen nach Bedarf weiter unterstützt werden. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Initiative einstimmig beschlossen wurde und das Jugendamt in Kürze ein Konzept vorlegen wird.“, so Katja Mentz.
Zu den Hintergründen und dem Antragstext:
Im Jugendhilfeausschuss vom 6.4.2017 wurde u.a. über unbegleitete minderjährige Ausländerinnen (umA) im Übergang berichtet. Von aktuell 127 unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen in Jugendhilfe werden im Laufe dieses Jahres 69 geflüchtete Jugendliche volljährig.
Mit einer kurzen Übergangszeit von ca. drei Monaten werden sie i.d.R. wie andere erwachsene Geflüchtete behandelt, d.h. sie beziehen eigenen Wohnraum oder – was aufgrund des Wohnungsmangels überwiegend der Fall ist – sie müssen in eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete mit Mehrbettzimmern und einem Betreuungsschlüssel von 1:40 ziehen, von Freitagmittag bis Montagmorgen ohne Ansprechperson oder Betreuung.
In dem Alter sind die meisten der unbegleiteten minderjährigen Ausländer noch in einer Orientierungsphase, in der sie zur Schule gehen, einen Ausbildungsplatz suchen, mitunter auch keine Perspektive haben. Erschwerend hinzu kommt, dass unbegleitete minderjährige Geflüchtete in der Mehrzahl erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit in Deutschland sind, d.h. sie sind noch dabei, die Sprache zu erlernen und sich mit der deutschen Kultur vertraut zu machen.
Aufgrund teilweise traumatisierender Erlebnisse während der Flucht und der Tatsache allein zu sein, besteht bei vielen jungen Geflüchteten ein erhöhter Unterstützungsbedarf.
Der Auszug aus einer Jugendhilfeeinrichtung in eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete ist jedoch ein gravierender Rückschritt auf dem Weg zur Integration.
Den Lebensalltag eigenständig zu organisieren und dabei eine Lebensperspektive zu entwickeln und zu verfolgen, ist für junge Menschen, die überwiegend auf sich allein gestellt sind, auch über den 18. Geburtstag hinaus mit vielen Schwierigkeiten verbunden. Hinzu kommen Asylverfahren und -Entscheidungen und damit verbundene seelische Belastungen.
Bei der Betreuung in einer Gemeinschaftsunterkunft von 1:40 bleibt nicht viel Zeit, sich um den Einzelnen zu kümmern. Jugend-Wohngemeinschaften mit einem höheren Betreuungsschlüssel und einem vernetzenden Konzept können dazu beitragen, den Bedarf der jungen Geflüchteten im Blick zu haben, sie weiterhin zu begleiten und zu unterstützen. Denn bis die jungen Erwachsenen auf einem guten Weg sind und gefestigt im Leben stehen, vergehen in der Regel weitere Jahre.
Folgender Antrag des GAL Ausschussmitglieds wurde im Jugendhilfeausschuss am 1. Juni 2017 einstimmig beschlossen:
VO 4966 Antrag Mentz Jugendwohngemeinschaften