GAL: Verpflegungskosten in Kitas aller Träger deckeln und Defizitausgleich einführen
Die Fraktion Freie Wähler & GAL stellt einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage „Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck“ und fordert darin, die Betreuungszeiten nicht zu verkürzen und das Betreuungsentgelt nicht zu erhöhen (Ziffer 1. und 2. des Antrags, siehe unten).
Gleichzeitig fordert die Fraktion, die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas nicht wie geplant zu erhöhen, stattdessen für alle Kitas – egal welcher Träger – zu deckeln und einen Defizitausgleich einzuführen.
Verpflegungskosten deckeln und Defizitausgleich einführen
Damit alle Träger und Kitas diesen gedeckelten Beitrag an Eltern weitergeben können, beantragen die Freien Wähler und GAL, dass die Hansestadt Lübeck mit dem Haushalt 2023 einen Haushaltsposten „Defizitausgleich Verpflegungskosten in Kindertagesstätten“ einrichtet. Die Höhe dieses Haushaltspostens soll bis zur Haushaltssitzung im September 2022 zunächst grob kalkuliert werden und möglichst bis Ende des Jahres 2022 mit belastbaren Zahlen hinterlegt sein. Alle Einrichtungen aller Träger werden aufgefordert, ihre Kosten für Verpflegung offen zu legen, um einen Defizitausgleich der Stadt zu erhalten. Hierfür muss definiert und festgelegt werden, welche Ausgaben zu Verpflegungskosten dazu gerechnet werden können.
40 Euro für Kita-Verpflegung in Kiel
„Wir haben herausgefunden, dass in der Stadt Kiel seit vielen Jahren von Eltern ein Verpflegungskostenbeitrag von 40 Euro erhoben wird. Dies gilt für alle Kitas – egal bei welchem Träger Kinder betreut werden. Die tatsächlichen Kosten werden den Einrichtungen von der Stadt Kiel erstattet“, weiß Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Wähler*innengemeinschaft GAL. „Das führt zu einer stadtweiten finanziellen Entlastung von Eltern und insgesamt mehr Gerechtigkeit, denn die Betreuungskosten – und dazu zählen für Eltern ja auch die Verpflegungskosten, dürfen nicht davon abhängen, wo ich für mein Kind einen Kitaplatz erhalte. In Lübeck gibt es bisher gravierende Unterschiede.“
Geplante Erhöhung der Kosten ist ein Armutszeugnis
„Die Stadt Lübeck meint, mit der Erhöhung der Verpflegungskosten in städtischen Einrichtungen zu mehr Gerechtigkeit beizutragen. Das ist ein Armutszeugnis für sozialdemokratische Politik“, so GAL Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen. „Wir können doch nicht in Zeiten, in denen Menschen nicht wissen, ob sie zukünftig noch ihre Energierechnungen bezahlen können, zusätzlich die Verpflegung der Kinder in den Betreuungseinrichtungen in Frage stellen, indem der Beitrag um mehr als 100 Prozent erhöht wird. Eltern brauchen dringend eine stärkere finanzielle Entlastung, denn sie tragen gesellschaftlich gesehen viel mehr Kosten für die Allgemeinheit. Deshalb beantragen wir eine Deckelung der Verpflegungskosten auf maximal 52,50€ in allen Einrichtungen, das ist der Betrag, den Eltern zur Zeit in städtischen Kitas entrichten müssen.“
Finanzielle Deckelung und qualitative Standards einführen
Um nicht nur finanziell sondern auch qualitativ einheitlich hohe Standards bei der Verpflegung zu erhalten, schlägt die Fraktion vor, dass an den Defizitausgleich auch Kriterien der Nachhaltigkeit an die Lebensmittel geknüpft werden. „Um Einrichtungen und Catering Firmen nicht zu überfordern, kann die Umstellung des Essens stufenweise erfolgen“, so Katja Mentz (GAL). „Wir sehen hierin die Chance, dass mit einer nachhaltigen Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen ein wichtiger Beitrag für Gesundheit und Umweltschutz geleistet werden kann. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag auch dazu auf, mit der Landesregierung Schleswig-Holsteins in Kontakt zu treten, um entsprechende Standards im Kita-Gesetz zu verankern. Frisches Obst und Gemüse aus ökologischem Anbau und je nach Jahreszeit aus der Region müssen bei der Gemeinschaftsverpflegung von Kindern und Jugendlichen Standard werden.“
Vorschlag der Grünen greift zu kurz
Der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, allen Einrichtungen freier Träger pauschal 54,15 € für Getränk und Beköstigung je Kind und Monat zu zahlen, stößt bei den GAL Politikerinnen auf Kritik: „Der Antrag der Lübecker Grünen geht in die richtige Richtung, greift jedoch zu kurz. Dies allein würde nicht automatisch zu mehr finanzieller Gerechtigkeit führen, weil weiterhin große Unterschiede bei der Kostenentstehung in den einzelnen Kitas bestehen bleiben. Es würde dazu führen, dass Einrichtungen pauschal bezuschusst würden, ohne die tatsächlichen Kosten zu Grunde zu legen.“
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER & GAL im Wortlaut:
2022-06-30-Aenderungsantrag-Entgeltordnung-fuer-Kitas