Armutskontrolle im Theater abschaffen!
Mit der Anerkennung der Lübeck Card das Recht auf diskriminierungsarme kulturelle Teilhabe auf das Theater ausweiten!
Lübecks Theater erkennt die Lübeck Card noch immer nicht als Berechtigungsnachweis für Preisermäßigungen an.
„Wir erwarten vom Aufsichtsrat des Theaters, dass er Schluss macht mit der jetzigen Praxis öffentlicher Armutskontrollen im Stadttheater. Traurig genug, dass erst wieder Betroffene durch ihren Protest einen Anstoß dafür liefern müssen, dass längst Beschlossenes endlich verwirklicht wird«, erklärt dazu Kristina Aberle, die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion grün+alternativ+links (GAL) in der Lübecker Bürgerschaft: „Die Lübeck Card weist die Berechtigung für den ermäßigten Eintritt nach. Die im Theater immer noch verlangte Vorlage von gültigen Arbeitslosengeld- oder Sozialhilfebescheiden dagegen ist diskriminierend und verletzt den Anspruch auf Privatsphäre und Datenschutz.“
„Die GAL-Fraktion kann überhaupt nicht verstehen, warum der Bürgerschaftsbeschluss zur Einführung der Lübeck Card von 2014 ausgerechnet beim unzweifelhaft städtischen Stadttheater immer noch nicht umgesetzt ist. Letztlich wollen wir das aber auch gar nicht verstehen – wir wollen eine umgehende Änderung dieses unhaltbaren Zustandes. Es macht schließlich Sinn, alle sozialpolitischen Ermäßigungsangebote in der Lübeck Card zusammenfassen – sowohl für einen diskriminierungsarmen Nachweis als auch für die ebenfalls wichtige Information der Berechtigten über die gebotenen Möglichkeiten.
Und wenn er schon mal beim Thema ist, sollte der Aufsichtsrat die Preisermäßigungen im Theater Lübeck auch gleich auf 50 Prozent vereinheitlichen“, ergänzt Rolf Klinkel, sozialpolitischer Sprecher der GAL-Fraktion: „Das würde das Angebot des ›Kulturtickets‹ sinnvoll ergänzen und einkommensschwachen LübeckerInnen dabei helfen, von ihren Grundrechten auf soziale und kulturelle Teilhabe tatsächlich Gebrauch zu machen.
Es kann wirklich nicht angehen, dass die Bürgerschaft dieses Thema nochmal auf die Tagesordnung nehmen muss um zu beschließen, dass die Beschlüsse der Bürgerschaft ernst gemeint sind.“