Erbpacht? Ja bitte!
Lübeck ist – keiner sagt es – die Stadt der Erbpacht! Mit 8500 Erbpachtverträgen für Wohnzwecke ist Lübeck die deutsche Stadt mit den meisten Erbpachtgrundstücken. Rund 750 Verträge laufen in den 2020er Jahren aus. Zeit, Bilanz zu ziehen. Einige ErbpächterInnen wollen ihr Grundstück kaufen, andere möchten es verkleinern, doch alle wollen auf ihrem Grundstück bleiben. Die Stadt will die Verträge für weitere 99 Jahre verlängern. Die Bilanz ist positiv. Doch die alten Verträge sind – zum Vorteil der ErbpächterInnen – nicht inflationsgesichert. Das wird geändert. Der Vorteil der Stadt liegt im Wertzuwachs der Grundstücke. Und der ist erheblich. Die Beschlüsse der Bürgerschaft zu den neuen Erbpachtverträgen erklären die Berechnung des neuen, aus Sicht der GAL zu hohen Erbpachtzinses nicht. Das ist unwürdig in einer Bürgergesellschaft. Ein wertgesicherter 4%iger Pachtzins ist viel höher als der übliche 4%ige Zins. Die GAL fordert einen durchsichtigen Zins, bei dem Lübeck nach 99 Jahren den selben Betrag kassiert – egal ob das Grundstück heute verkauft oder wertgesichert verpachtet wird. Kein Problem für eine erfahrene ModellrechnerIn. Lasst uns dann mit diesem fairen Pachtzins für die neuen alten ErbpächterInnen im Januar 2019 das hundertjährige Bestehen des Erbbaurechtsgesetzes feiern. In Lübeck, der Stadt der Erbpacht! Lübeck ist – keiner sagt es – die Stadt der Erbpacht! Mit 8500 Erbpachtverträgen für Wohnzwecke ist Lübeck die deutsche Stadt mit den meisten Erbpachtgrundstücken. Rund 750 Verträge laufen in den 2020er Jahren aus. Zeit, Bilanz zu ziehen. Einige ErbpächterInnen wollen ihr Grundstück kaufen, andere möchten es verkleinern, doch alle wollen auf ihrem Grundstück bleiben. Die Stadt will die Verträge für weitere 99 Jahre verlängern. Die Bilanz ist positiv. Doch die alten Verträge sind – zum Vorteil der ErbpächterInnen – nicht inflationsgesichert. Das wird geändert. Der Vorteil der Stadt liegt im Wertzuwachs der Grundstücke. Und der ist erheblich. Die Beschlüsse der Bürgerschaft zu den neuen Erbpachtverträgen erklären die Berechnung des neuen, aus Sicht der GAL zu hohen Erbpachtzinses nicht. Das ist unwürdig in einer Bürgergesellschaft. Ein wertgesicherter 4%iger Pachtzins ist viel höher als der übliche 4%ige Zins. Die GAL fordert einen durchsichtigen Zins, bei dem Lübeck nach 99 Jahren den selben Betrag kassiert – egal ob das Grundstück heute verkauft oder wertgesichert verpachtet wird. Kein Problem für eine erfahrene ModellrechnerIn. Lasst uns dann mit diesem fairen Pachtzins für die neuen alten ErbpächterInnen im Januar 2019 das hundertjährige Bestehen des Erbbaurechtsgesetzes feiern. In Lübeck, der Stadt der Erbpacht!