GAL entsetzt über Abstimmungsverhalten im Umweltausschuss

Yorckstraße 23-25, (C) K Mentz/GAL

Am kommenden Montag sollen Gebäude in der Yorckstraße 23-25 abgerissen werden. Ein Investor will dort neu bauen. Das gesamte Gebiet entlang der Wakenitz ist Lebensraum für zahlreiche Fledermausarten, die unter Naturschutz stehen. Es ist laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, geschützte Tiere zu stören, zu töten oder ein Quartier zu vernichten..

Für die GAL liegt nahe, dass das leerstehende Gebäude ein Winterquartier für Fledermäuse sein kann. Werden diese in ihrer Winterruhe gestört, bedeutet dies den Tod für die Tiere. Jede Störung bewirkt einen hohen Energieverlust und es gibt noch keine Nahrung für Fledermäuse. Der Schutz eines Winterquartiers dauert bis zum 31. März. Bis dahin haben die Tiere ihre Winterruhe beendet und suchen andere Quartiere auf.

Die Mitglieder des Umweltausschusses lehnten in der Sitzung am 20.02.2018 den GAL Dringlichkeitsantrag ab, die Gebäude Yorckstraße 23-25 vor Abriss auf Vorkommen geschützter Arten untersuchen zu lassen. In dem Antrag wurde der Senator aufgefordert, bei dem Investor darauf hinzuwirken.

„Ich bin fassungslos, dass Mitglieder des Umweltausschusses wiederholt gegen die Belange des Naturschutzes stimmen.“, so Katja Mentz. „Das Eintreten für Natur- und Umweltschutz sollte in diesem Ausschuss Vorrang haben vor der Verteidigung wirtschaftlicher Interessen einzelner Investoren. Der Ausschuss hätte ein Zeichen setzen können. Wir werden einen erneuten Anlauf in der Bürgerschaft machen.“

Vielleicht wird der Investor von selbst zur Einsicht kommen. Denn werden Quartiere geschützter Arten zerstört, muss Ersatz geschaffen werden. Wer wissentlich ein (Winter-)Quartier vernichtet und dabei Tiere verletzt oder tötet, begeht eine Straftat. Wir fordern den Investor auf, ein unabhängiges Gutachten durch einen anerkannten Fledermausexperten anfertigen zu lassen – so wie es auch im ehemaligen „Sellschopp Haus“ vor dem endgültigen Abriss passiert ist. Werden keine Fledermäuse gesichtet, besteht zumindest aus naturschutzrechtlicher Sicht kein Grund, den Abriss zu verhindern. Sollte es keine Untersuchung geben, werden wir die Abrissarbeiten genauestens beobachten.

 

Katja Mentz 21. Februar 2018