GAL beantragt Gleichbehandlung beim Zugang zur Ferienbetreuung an Schulen
In einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse Jugendhilfe sowie Schule und Sport vor einigen Monaten wurde deutlich, dass Kinder mit Behinderung, die in der Ganztagsbetreuung ihrer Schule angemeldet sind – anders als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler ohne Behinderung – nicht automatisch an der Ferienbetreuung in ihrer Schule teilnehmen können. Eltern von Kindern mit Behinderung müssen zunächst einen Antrag stellen und eine Einkommens- und Vermögensprüfung über sich ergehen lassen.
Warum ist das so? Während die Ganztagsbetreuung an Schulen in der Schulzeit als Teil der Bildung anerkannt ist, wird die Ferienbetreuung von der Verwaltung als reine Betreuungszeit, als sogenannte ’soziale Teilhabe‘ gewertet. Für Kinder mit Behinderung muss dafür ein extra Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Verdienen die Eltern zu viel Geld oder sind vermögend, müssen sie die Leistung selbst finanzieren oder darauf verzichten. Für Kinder ohne Behinderung gilt dies nicht.

Die Fraktion Linke & GAL erkannte hierin eine eindeutige unzulässige Diskriminierung von Kindern mit Behinderung, wenn ein Handlungs- und Ermessensspielraum besteht, dies anders zu regeln. Deshalb bat Juleka Schulte-Ostermann, GAL-Mitglied der Bürgerschaft und des Jugendhilfeausschusses, mit einer offiziellen Anfrage um Klärung, „ob diese Vorgehensweise tatsächlich auf verbindlichen landes- oder bundesrechtlichen Vorgaben beruht oder ob der Kommune ein bislang ungenutzter Handlungs- und Ermessensspielraum zusteht“.
Parallel bat die Fraktion die schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, um eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt.
„Diese liegt nun vor und bestätigt unsere Auffassung, dass Ferienbetreuung in Schulen nicht als reine Betreuungsleistung zu bewerten ist, sondern grundsätzlich Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Schule bzw. des Schulprogramms sind und inhaltlich den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule erfüllen:
„Nach geltender Rechtslage sind Betreuungsleistungen der Offenen Ganztagsschulen als Leistungen zur Teilhabe an Bildung einzuordnen, wenn sie im Einklang mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule stehen und unter deren Aufsicht und Verantwortung ausgeführt werden“, heißt es in dem Antwortschreiben der Landesbeauftragten.
„Bestätigt wird dies für Lübeck unter anderem durch den Kooperationsvertrag zwischen der Hansestadt Lübeck, den Schulen und den Trägern für Ganztag an Schule, in dem genau das sehr konkret gleich in mehreren Paragraphen festgelegt wurde“, so Juleka Schulte-Ostermann. „Deshalb stelle ich in der nächsten Bürgerschaftssitzung den Antrag, dass die Hansestadt Lübeck ab dem 1. Januar 2026 die Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztags an Schule als Leistung der Teilhabe an Bildung nach §112 SGB IX anerkennt und behandelt. Damit würden für alle Kinder gleiche Bedingungen gelten und Eltern müssten keine Sonderanträge und Prüfungen über sich ergehen lassen, nur, weil ihr Kind eine Behinderung hat.“
„Auf Landes- und Bundesebene können wir nur an die jeweilige Regierung appellieren, dass sie endlich eindeutige und einheitliche Regelungen schafft, die jegliche Diskriminierung durch Ungleichbehandlung abschafft. Für Lübeck ist die beantragte Änderung auch ohne dies bereits jetzt aufgrund der besonderen kommunalen Rahmenbedingungen des Ganztags an Schule zwingend geboten“, so die Fraktion Linke & GAL.