Geflüchteten Menschen eine Wohnperspektive geben
Zur Durchsetzung von Brandschutzmaßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften durch Entfernen von Polstermöbeln und Teppichen äußert sich Katja Mentz (GAL):
Solange sich die Wohnsituation in Lübeck nicht entspannt, müssen die Standards in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete dringend verbessert und an die langen Zeitspannen angepasst werden.
Brandschutz und Standards stammen aus der Zeit als Geflüchtete nicht länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft verweilten, bevor sie eigenen Wohnraum beziehen konnten.
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum führt jedoch seit längerem dazu, dass Menschen nicht selten drei Jahre mit mehreren Personen beengt zusammen in Containern oder Zimmern der Gemeinschaftsunterkünfte leben müssen.
Grundsätzlich müssen wir natürlich den Wohnungsbau, insbesondere den sozialen Wohnungsbau zügig weiter voran bringen. Menschen, die eine Wohnung suchen, müssen zeitnah eine Perspektive erhalten.
Solange wir das nicht gewährleisten können, müssen wir die Standardausstattung in Gemeinschaftsunterkünften dringend dahingehend verbessern, dass nicht nur Schlafen und Sitzen, sondern auch tatsächlich Wohnen darin ermöglicht wird. Das bedeutet auch, dass die vorgeschriebene Quadratmeterzahl pro Person unbedingt steigen muss und die Menschen weniger beengt zusammenleben müssen. Unter bestimmten Sicherheitskriterien muss es den Bewohner*innen möglich sein, ihren Wohnraum individuell zu gestalten.
Auch müssen wir so schnell wie möglich wieder zu dem alten „Lübecker Modell“ zurückkehren und möglichst kleine Gemeinschaftsunterkünfte schaffen. Statt Gemeinschaftsunterkünfte aufzulösen sollten wir den Bewohner*innen mehr Raum geben, damit die lange Wohndauer erträglicher wird.
Natürlich stehen Sicherheit und Gesundheit der Betroffenen an erster Stelle. Dazu gehört aber auch die psychische Gesundheit.
Die GAL wird einen entsprechenden Antrag im nächsten Sozialausschuss stellen.