GAL warnt: Weltkulturerbe nicht aufs Spiel setzen

Aus der Vorlage der Stadtverwaltung

Die Fraktion grün+alternativ+links (GAL) stellt in der kommenden Bürgerschaftssitzung den Antrag, die Maße der geplanten Bebauung an der Fackenburger Allee/Stadtgraben zu reduzieren. Das Gelände am Stadtgraben gehört einem privaten Investor. Im Jahr 2014 gab es bereits einen Bebauungsplan mit einer Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m bis maximal 22 m über Normalhöhennull (NHN). Dies reichte dem Investor jedoch nicht, so dass der Bauausschuss in seiner Sitzung am 20. März 2017 mehrheitlich grünes Licht dafür gab, den Baukörper auf bis zu 29,40 m NHN zu erhöhen. Lediglich ein Fassadenwettbewerb wurde noch verlangt. Im Bauausschuss stimmte das GAL Mitglied Carl Howe gegen diese erneute Änderung im B-Plan. „In derart exponierter Lage, direkt gegenüber der Altstadt kann es nicht sein, dass ein Investor bestimmt, wo es lang geht. Den geplanten Baukörper empfinden wir als viel zu massiv. Entsprechende Rückmeldungen aus der Bevölkerung bestätigen uns darin. Auch befürchten wir den möglichen Verlust des Welterbestatus, wenn wir eine derartige Fehlplanung in geplanter Höhe durchgehen lassen.“, so Carl Howe. Aus diesem Grund wandte sich die Fraktion an den ICOMOS Monitoring-Welterbebeauftragten Dr. Reiner Zittlau und fragte nach, wie dieser den Beschluss im Bauausschuss bewerte. Die Antwort fiel eindeutig aus:

Dr. Zittlau rät dazu, auf eine Reduzierung des Bauvolumens hinzuwirken. Zwar sieht er die Sichtachsen von Nordwesten aus auf die südliche Altstadt und den Dom hin nicht gefährdet. Doch kritisiert er die Wucht des (geplanten) überdimensionierten Neubaukörpers, der „zum optischen Konkurrenten der Großbauten innerhalb der Altstadt“ werde. Er könne gut verstehen, wenn sich Widerstand gegen das Projekt entwickeln würde. „Die Pufferzone ist von der UNESCO gerade dafür vorgesehen worden, das Welterbe nicht durch überdimensionierte Neubaukörper von außen optisch erdrücken zu lassen.“, so der Welterbebeauftragte.

Die GAL rechnet damit, dass die Entscheidung über die erlaubte Bauhöhe nochmals im Bauausschuss diskutiert wird. „Hier muss die Bewertung hinsichtlich Welterbe Altstadt unbedingt Berücksichtigung finden“, fordert Carl Howe, „und die Höhen mindestens auf das alte Maß reduziert werden. Eine schöne Fassade allein nützt nichts, wenn das Gebäude insgesamt erdrückend wirkt.“

 

 Antrag:

Die geplante Bebauung an der Fackenburger Allee/Stadtgraben TB II, für die der BPlan

von Juli 2014 eine Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m am Stadtgraben bis maximal

22 m über Normalhöhennull (NHN) an der Fackenburger Allee vorsieht, wird

maximal in diesen Maßen erfolgen und nicht dem Votum des Bauausschusses im

März 2017 folgen. Dieser hatte in seiner Sitzung am 20.3.2017 mehrheitlich beschlossen,

die Höhenbegrenzung von 18 m bzw. 22 m auf 29,40 m ü.NHN anzuheben.*

Es ist darauf zu achten, dass der geplante Neubau optisch nicht durch seine massive

Bauweise gegenüber dem UNESCO Welterbe Altstadt „erdrückend“ wird.

Weiterhin wird an diesem Standort bei der Fassadengestaltung in Richtung Altstadt

auf hohe architektonische Kunstfertigkeit Wert gelegt.

 

*(Auszug aus dem Beschlussvorschlag VO2017/04623, Bebauungsplan 03.02.01

Fackenburger Allee /Stadtgraben TB II (1. Änderung), Aufstellungsbeschluss (5.610):

„Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen

geschaffen werden, die Höhenbegrenzung von 18m bzw. 22 m ü.NHN bis

auf maximal 29,40m ü.NHN anzuheben.“)

Begründung:

Im Bauausschuss wurden Änderungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Fackenburger

Allee/Stadtgraben Teilbereich II diskutiert. Es geht um die Überplanung der

Fläche des ehemaligen Autohauses am Lindenteller. Das Gelände gehört seit Jahren

einem privaten Investor.

Der B-Plan von Juli 2014 sieht eine Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m am Stadtgraben

bis maximal 22 m über Normalhöhennull (NHN) an der Fackenburger Allee

vor. Doch das reicht dem Investor nicht. An der Fackenburger Allee plant er 1,5 Geschosse

höher zu bauen. Am Stadtgraben will er statt der genehmigten 18 m sogar

bis zu 29,4 m über NHN hoch bauen. Das positive Votum des Bauausschusses hat

er im März 2017 erhalten, eine Mehrheit der Ausschussmitglieder stimmte dafür. Die

GAL stimmte dagegen. Für uns ist es unverständlich, warum die Stadt bereit ist, den

Seite: 2/2

B-Plan nach Wünschen des Investors derart zu ändern. Ist es Angst, als investorenfeindlich

zu gelten? Das darf nicht dazu führen, dass Investoreninteressen über denen

der Allgemeinheit stehen. Auch muss sicher sein, dass der Status UNESCO

Weltkulturerbe nicht gefährdet ist.

Da wir als Fraktion GAL Zweifel hatten, dass sich die massive Bauweise mit dem

Status des Weltkulturerbe der Altstadt verträgt, fragten wir schriftlich bei Dr. Reiner

Zittlau, ICOMOS Welterbe Monitoring-Beauftragter, nach, wie er die Entscheidung

des Bauausschusses bewertet. Folgende Antwort veranlasst uns zu dem Antrag der

Reduzierung der Baumasse:

 

Schriftwechsel zwischen Hr. Dr. Zittlau und GAL Fraktionsbüro

 

„(…) Zu dem Investorenprojekt an der Fackenburger Allee möchte ich Folgendes anmerken:

Die Sichtachse , die sich dem Anreisenden von Nordwesten aus auf die südliche Altstadt

und den Dom hin öffnet, wird durch den Neubau nur unwesentlich betroffen

sein. Insofern ist eine Welterbebeeinträchtigung nicht in erheblichem Maß gegeben.

Innerhalb der Pufferzone nehmen jedoch Baukörper, die das vorgegebene Maß um

nahezu 100 % übersteigen, allerdings keine angemessene Haltung gegenüber dem

Welterbe ein. Die Stadtlandschaft mit ihrem ansteigenden Bodenrelief verstärkt an

einem solchen Bauplatz die Wucht des überdimensionierten Neubaukörpers und

macht ihn somit zum optischen Konkurrenten der Großbauten innerhalb der Altstadt.

Insofern kann ich gut verstehen, wenn sich Widerstand gegen das Projekt entwickelt.

Die Pufferzone ist von der UNESCO gerade dafür vorgesehen worden, das Welterbe

nicht durch überdimensionierte Neubaukörper von außen optisch erdrücken zu lassen.

Aus dieser Perspektive rate ich dazu, auf eine Reduzierung des Bauvolumens hinzuwirken.

Gleichzeitig sollte für diesen exponierten Standort eine hohe architektonische

Kunstfertigkeit in