Antragsverfahren bei Wohngeld vereinfachen!
Bei der Beantragung von Wohngeld warten Antragstellende derzeit bis zu sechs Monate auf ihren Bescheid. Die Verwaltung erklärt die langen Bearbeitungszeiten mit der massiv gestiegenen Anzahl an Anträgen aufgrund der Wohngeldreform im vergangenen Jahr und einem immer wieder hohen Krankenstand innerhalb des Fachbereichs.
„Bei allem Verständnis für die Situation der Verwaltungsmitarbeitenden ist es nicht akzeptabel, dass derart lange Bearbeitungszeiten die Betroffenen in Existenznöte bringen“, nimmt Andreas Müller, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion LINKE & GAL Stellung. „Auch der politische Beschluss, im vergangenen Jahr 17 zusätzliche Personalstellen im Bereich Wohngeld zur Verfügung zu stellen, hat nicht zur Lösung des Problems geführt.“
„Menschen, die Wohngeld beantragen, tun dies nicht aus Jux und Tollerei“, pflichtet ihm Fraktionskollegin Juleka Schulte-Ostermann bei. „Derart lange Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Sozialleistungen bedeuten, dass die Antragstellenden ihre Miete nicht zahlen können oder sich die Kosten im wahren Sinne des Wortes vom Munde absparen. Da viele ältere Menschen und auch Alleinerziehende mit Kindern Anträge auf Wohngeld stellen, können schnell auch gesundheitliche Probleme auftreten, wenn das Geld nicht einmal für das Nötigste reicht. Das darf einfach nicht sein.“
Deshalb bringt die Fraktion im kommenden Sozialausschuss einen Antrag ein, der das Antragsverfahren beschleunigen wird:
Es soll bei allen gestellten Anträgen auf umfangreiche bürokratische Nachweise verzichtet und nur die maßgeblichen Berechnungsgrößen abgefragt werden: die Anzahl der Haushaltsmitglieder, Höhe der Kaltmiete und das Gesamteinkommen. Der Wohngeldbescheid könnte vorläufig erfolgen. Damit geben wir Antragstellenden einen Vertrauensvorschuss auf die im Antrag gemachten Angaben und ermöglichen, dass Bedürftige schneller die ihnen zustehende Sozialleistung erhalten.
Bei der Einkommenssteuererklärung läuft es auch so, dass steuermindernde Angaben wie Kinderbetreuungskosten, Handwerkerrechnungen, Spenden und vieles mehr vom Finanzamt übernommen werden, ohne dass Nachweise angefordert werden. Die Antragstellenden müssen jedoch mit stichprobenartigen Kontrollen rechnen und in diesen Fällen die gemachten Angaben belegen. Auf diese Weise könnte der Anspruch auf Wohngeld und die genaue Höhe in wenigen Minuten errechnet werden“, ist die Fraktion überzeugt. „Wir stellen uns das so ähnlich vor, wie es jetzt mit dem online zur Verfügung gestellten Antragsrechner bereits möglich ist. Die Sachbearbeitenden würden entlastet und der große Antragsstau könnte schneller abgearbeitet werden. Ob dieses stark vereinfachte Verfahren auf Dauer geeignet ist, um gar nicht erst lange Bearbeitungszeiten entstehen zu lassen, kann evaluiert werden, sobald der Stau beseitigt wurde. Bis dahin müssen wir uns darauf konzentrieren, dass Menschen mit geringen Einkommen so schnell wie möglich finanzielle Unterstützung erhalten.“