GAL: Endlich mehr Photovoltaik und Solarthermie in Lübeck erlaubt
Die Fraktion LINKE & GAL stellte in der Bürgerschaft am 28.09.2023 erfolgreich den Antrag, dass Einrichtungen zur Gewinnung regenerativer Energie auf Dächern wie Photovoltaik, Solarthermie und weitere sowie zukünftige Verfahren nicht mehr durch ästhetisch bedingte, antiquierte Bauvorschriften verhindert werden. Einzige Ausnahme hiervon sind Flächen, die zum Weltkulturerbe zählen.
Ronald Thorn, Vorstandsmitglied der GAL Lübeck berichtet: „Ich stolperte vor einiger Zeit zusammen mit meinem Kollegen Volker Koß über veraltete Vorschriften in Bebauungsplänen, die regenerative Technik zur Energiegewinnung im möglichen und für den Klimaschutz notwendigen Umfang verhinderten. So schreibt beispielsweise der für den Lübecker Teil von Krummesse geltende Bebauungsplan in der Fassung von 1997 für Satteldächer roten Dachpfannen mit den konkreten RAL-Farben vor. Deshalb sind Photovoltaikanlage auf den Dächern untersagt, da diese üblicherweise nicht rot sind. Diese Vorschrift entstand 1997 ohne Verhinderungsabsicht von Photovoltaik, weil 1997 Photovoltaik noch nicht üblich war. Heute dagegen ist Photovoltaik eine tragende Säule der Energiewende – auch im privaten Bereich von Hausbesitzenden.
Eine ähnliche Situation wie in Krummesse gibt es bei dem Bebauungsplan vom Bornkamp, der von 2004 ist. GAL-Mitglied Volker Koß erklärt: „Beim Bornkamp sind zwar Materialien, die der Solarenergienutzung dienen, von den Material- und Farbfestsetzungen für Dächer ausgenommen, jedoch durch die Vorgabe, dass die Fläche dieser Materialien 30 % der jeweiligen geneigten Dachfläche nicht überschreiten darf, so begrenzt, dass schlussendlich Photovoltaik im zielführenden Umfang verhindert wird.“
Juleka Schulte-Ostermann, Bürgerschaftsmitglied der GAL ergänzt: „Es ist widersprüchlich, einerseits Balkonphotovoltaikanlagen in Lübeck zu fördern, andererseits aber die Photovoltaikanlage auf den Dächern in den Vorstädten und Dörfern Lübecks zu verbieten oder einzuschränken. Ich freue mich daher sehr, dass wir mit dem Bürgerschaftsbeschluss eine Veränderung der Bebauungspläne auf den Weg bringen konnten, damit Hausbesitzende zukünftig regenerative Energien zur Versorgung ihrer Häuser nutzen können, wenn sie das möchten. Die einzige demokratische Partei, die gegen den Antrag stimmte, war die CDU, für die demnach anscheinend Ästhetik Vorrang gegenüber dem notwendigen Klimaschutz hat.“
Die Fraktion LINKE & GAL hält abschließend fest: „Eine Herausforderung, der wir uns bei dem Thema regenerative Energieversorgung von Immobilien zeitnah noch stellen müssen, sind die Dachflächen des Weltkulturerbes. Hier gilt es, nochmals gesondert Lösungen zu finden, wie eine Vereinbarkeit von Klima- und Denkmalschutz möglich gemacht werden kann.“