Mehr legale Flächen für Graffiti
Im Januar 2019 stellte die GAL zusammen mit den Freien Wählern den Antrag, dass Kindern und Jugendlichen in Buntekuh zeitnah eine Wand o.ä. zum legalen Graffiti Sprühen zur Verfügung gestellt wird. Im November 2019 wurde der Antrag, nachdem er im Jugendhilfeausschuss noch um einige Details ergänzt wurde und den Kulturausschuss passiert hatte, in der Bürgerschaft beschlossen. Der Antrag sah vor, eine Fläche in „angemessener Größe“ mit Platz für Zusehende und genügend Mülleimern als legale Graffiti-Fläche auszuweisen.
Umfrage des Kulturbüros in Buntekuh
„Anlass unseres Antrags war die vom Kulturbüro durchgeführte Bestandsaufnahme des kulturellen Angebotes in den Lübecker Stadtteilen in Form von Interviews und digitalen Fragebögen. Heraus kam, dass von jungen Künstler*innen in Buntekuh ein Ort oder eine Wand zum legalen Graffiti-Sprühen gewünscht wurde“, so Katja Mentz, die den Antrag initiiert hatte.
Fünf Jahre später
Beinahe fünf Jahre später wird nun der Bericht über die Umsetzung des Beschlusses im Jugendhilfeausschuss vorgelegt.
„Die Umsetzung ist in meinen Augen ein schlechter Witz“, zeigt sich Katja Mentz empört. „Nicht nur, dass die Umsetzung aus der Perspektive von Jugendlichen ein halbes Leben gedauert hat, auch die Art der Umsetzung macht mich wirklich sauer.“
In dem Bericht werden drei Orte genannt, wo Kinder und Jugendliche sich mit Sprühfarbe kreativ entfalten sollen: An einem Spielplatzzaun wurden vier Platten angebracht. „Diese sind jedoch weder sonderlich hoch noch breit und genügen bei der Größe vielleicht für Kinder im Grundschulalter, aber definitiv nicht für ältere Jugendliche. Außerdem kann Farbnebel beim Sprayen an den Platten vorbei, auf den anliegenden Spielplatz gelangen. Die Flächen sind allenfalls geeignet, um mit Fingern oder Pinsel bemalt zu werden“, so Katja Mentz.
„Auch die beiden weiteren angegebenen Flächen, Wände von Holzschuppen auf dem Bauspielplatz, sind schlecht geeignet. Bei dem einen besteht die Fläche zur Hälfte aus Rundhölzern. Das andere Gebäude ist gleich ganz rund und obendrein nicht frei zugänglich. Auch ist der Bauspielplatz als Ort nicht neu, denn hier können Kinder und Jugendlich seit jeher mit Holz und Werkzeug sowie Pinsel und Farben ihrer Kreativität freien Lauf lassen.“
Als viertes Beispiel wird auf die Planung einer Fläche hingewiesen: Am Jugendzentrum Oase im Pinassenweg soll – ohne Nennung einer Jahreszahl – ein Zaun errichtet werden, der auch zum legalen Besprühen genutzt werden soll. „Hier wird, wie schon beim Thema Skatepark in Travemünde oder jüngst dem geplanten inklusiven Quartierspark am Drögenvorwerk, einmal mehr der Eindruck verstärkt, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt nicht viel zählen“, so Katja Mentz. „Unser Antrag resultierte aus der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur Kulturentwicklung in Quartieren. Da ist es fatal, wenn erst nach fünf Jahren Ergebnisse vorliegen und die dann auch noch völlig unzureichend sind.“
Juleka Schulte-Ostermann, Bürgerschaftsmitglied der GAL will den Bericht im Jugendhilfeausschuss zurückweisen. „Die beschriebenen Maßnahmen gehen an dem vorbei, was von Jugendlichen gewollt, von uns beantragt und durch die Bürgerschaft beschlossen wurde. Wer sich in Lübeck die bestehenden Graffiti-Flächen ansieht, weiß, dass es hier um andere Dimensionen geht als um kleine Tafeln an Zäunen. Auch wenn wir eine Pandemie hatten, die vieles verlangsamt hat, ist der Zeitraum von fünf Jahren zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses mit diesem unzureichenden Ergebnis nicht in Ordnung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es innerhalb von fünf Jahren nicht möglich gewesen ist, gemeinsam mit erfahrenen jugendlichen Graffiti-Künstler*innen einen gut geeigneten Ort in Buntekuh für neue Sprayflächen zu finden. Hier muss die Verwaltung nacharbeiten.“
Der Bericht der Verwaltung mit Bildern als Download:
Bericht-Graffiti-Buntekuh