GAL warnt: Weltkulturerbe nicht aufs Spiel setzen
Die Fraktion grün+alternativ+links (GAL) stellt in der kommenden Bürgerschaftssitzung den Antrag, die Maße der geplanten Bebauung an der Fackenburger Allee/Stadtgraben zu reduzieren. Das Gelände am Stadtgraben gehört einem privaten Investor. Im Jahr 2014 gab es bereits einen Bebauungsplan mit einer Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m bis maximal 22 m über Normalhöhennull (NHN). Dies reichte dem Investor jedoch nicht, so dass der Bauausschuss in seiner Sitzung am 20. März 2017 mehrheitlich grünes Licht dafür gab, den Baukörper auf bis zu 29,40 m NHN zu erhöhen. Lediglich ein Fassadenwettbewerb wurde noch verlangt. Im Bauausschuss stimmte das GAL Mitglied Carl Howe gegen diese erneute Änderung im B-Plan. „In derart exponierter Lage, direkt gegenüber der Altstadt kann es nicht sein, dass ein Investor bestimmt, wo es lang geht. Den geplanten Baukörper empfinden wir als viel zu massiv. Entsprechende Rückmeldungen aus der Bevölkerung bestätigen uns darin. Auch befürchten wir den möglichen Verlust des Welterbestatus, wenn wir eine derartige Fehlplanung in geplanter Höhe durchgehen lassen.“, so Carl Howe. Aus diesem Grund wandte sich die Fraktion an den ICOMOS Monitoring-Welterbebeauftragten Dr. Reiner Zittlau und fragte nach, wie dieser den Beschluss im Bauausschuss bewerte. Die Antwort fiel eindeutig aus:
Dr. Zittlau rät dazu, auf eine Reduzierung des Bauvolumens hinzuwirken. Zwar sieht er die Sichtachsen von Nordwesten aus auf die südliche Altstadt und den Dom hin nicht gefährdet. Doch kritisiert er die Wucht des (geplanten) überdimensionierten Neubaukörpers, der „zum optischen Konkurrenten der Großbauten innerhalb der Altstadt“ werde. Er könne gut verstehen, wenn sich Widerstand gegen das Projekt entwickeln würde. „Die Pufferzone ist von der UNESCO gerade dafür vorgesehen worden, das Welterbe nicht durch überdimensionierte Neubaukörper von außen optisch erdrücken zu lassen.“, so der Welterbebeauftragte.
Die GAL rechnet damit, dass die Entscheidung über die erlaubte Bauhöhe nochmals im Bauausschuss diskutiert wird. „Hier muss die Bewertung hinsichtlich Welterbe Altstadt unbedingt Berücksichtigung finden“, fordert Carl Howe, „und die Höhen mindestens auf das alte Maß reduziert werden. Eine schöne Fassade allein nützt nichts, wenn das Gebäude insgesamt erdrückend wirkt.“
Antrag:
Die geplante Bebauung an der Fackenburger Allee/Stadtgraben TB II, für die der BPlan
von Juli 2014 eine Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m am Stadtgraben bis maximal
22 m über Normalhöhennull (NHN) an der Fackenburger Allee vorsieht, wird
maximal in diesen Maßen erfolgen und nicht dem Votum des Bauausschusses im
März 2017 folgen. Dieser hatte in seiner Sitzung am 20.3.2017 mehrheitlich beschlossen,
die Höhenbegrenzung von 18 m bzw. 22 m auf 29,40 m ü.NHN anzuheben.*
Es ist darauf zu achten, dass der geplante Neubau optisch nicht durch seine massive
Bauweise gegenüber dem UNESCO Welterbe Altstadt „erdrückend“ wird.
Weiterhin wird an diesem Standort bei der Fassadengestaltung in Richtung Altstadt
auf hohe architektonische Kunstfertigkeit Wert gelegt.
*(Auszug aus dem Beschlussvorschlag VO2017/04623, Bebauungsplan 03.02.01
Fackenburger Allee /Stadtgraben TB II (1. Änderung), Aufstellungsbeschluss (5.610):
„Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden, die Höhenbegrenzung von 18m bzw. 22 m ü.NHN bis
auf maximal 29,40m ü.NHN anzuheben.“)
Begründung:
Im Bauausschuss wurden Änderungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Fackenburger
Allee/Stadtgraben Teilbereich II diskutiert. Es geht um die Überplanung der
Fläche des ehemaligen Autohauses am Lindenteller. Das Gelände gehört seit Jahren
einem privaten Investor.
Der B-Plan von Juli 2014 sieht eine Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m am Stadtgraben
bis maximal 22 m über Normalhöhennull (NHN) an der Fackenburger Allee
vor. Doch das reicht dem Investor nicht. An der Fackenburger Allee plant er 1,5 Geschosse
höher zu bauen. Am Stadtgraben will er statt der genehmigten 18 m sogar
bis zu 29,4 m über NHN hoch bauen. Das positive Votum des Bauausschusses hat
er im März 2017 erhalten, eine Mehrheit der Ausschussmitglieder stimmte dafür. Die
GAL stimmte dagegen. Für uns ist es unverständlich, warum die Stadt bereit ist, den
Seite: 2/2
B-Plan nach Wünschen des Investors derart zu ändern. Ist es Angst, als investorenfeindlich
zu gelten? Das darf nicht dazu führen, dass Investoreninteressen über denen
der Allgemeinheit stehen. Auch muss sicher sein, dass der Status UNESCO
Weltkulturerbe nicht gefährdet ist.
Da wir als Fraktion GAL Zweifel hatten, dass sich die massive Bauweise mit dem
Status des Weltkulturerbe der Altstadt verträgt, fragten wir schriftlich bei Dr. Reiner
Zittlau, ICOMOS Welterbe Monitoring-Beauftragter, nach, wie er die Entscheidung
des Bauausschusses bewertet. Folgende Antwort veranlasst uns zu dem Antrag der
Reduzierung der Baumasse:
Schriftwechsel zwischen Hr. Dr. Zittlau und GAL Fraktionsbüro
„(…) Zu dem Investorenprojekt an der Fackenburger Allee möchte ich Folgendes anmerken:
Die Sichtachse , die sich dem Anreisenden von Nordwesten aus auf die südliche Altstadt
und den Dom hin öffnet, wird durch den Neubau nur unwesentlich betroffen
sein. Insofern ist eine Welterbebeeinträchtigung nicht in erheblichem Maß gegeben.
Innerhalb der Pufferzone nehmen jedoch Baukörper, die das vorgegebene Maß um
nahezu 100 % übersteigen, allerdings keine angemessene Haltung gegenüber dem
Welterbe ein. Die Stadtlandschaft mit ihrem ansteigenden Bodenrelief verstärkt an
einem solchen Bauplatz die Wucht des überdimensionierten Neubaukörpers und
macht ihn somit zum optischen Konkurrenten der Großbauten innerhalb der Altstadt.
Insofern kann ich gut verstehen, wenn sich Widerstand gegen das Projekt entwickelt.
Die Pufferzone ist von der UNESCO gerade dafür vorgesehen worden, das Welterbe
nicht durch überdimensionierte Neubaukörper von außen optisch erdrücken zu lassen.
Aus dieser Perspektive rate ich dazu, auf eine Reduzierung des Bauvolumens hinzuwirken.
Gleichzeitig sollte für diesen exponierten Standort eine hohe architektonische
Kunstfertigkeit in