Klage gegen Zwangszuweisung von AKW Abfällen
„Wir gehen davon aus, dass der Bürgermeister gegen den nun erfolgten Zwangszuweisungsbescheid des MELUND klagen wird und fordern dazu auf, dies unverzüglich zu tun. Im November 2019 haben wir in der Bürgerschaft mehrheitlich beschlossen, dass mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert werden soll, dass Abfälle aus dem AKW-Abbau auf der Deponie Niemark eingelagert werden. Sollte dieser Beschluss für eine Klage nicht ausreichend sein, werden wir einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag in der Bürgerschaft stellen. Die Ergebnisse der kürzlich erfolgten Umfrage bei Lübecker Bürgerinnen und Bürgern geben uns hierfür Rückenwind“, so Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der GAL.
„Allein die immer wieder gravierend schwankenden Mengenangaben, wie viel Abfall der Grüne Landesminister nach Lübeck karren lassen will, geben uns nicht das Vertrauen, dass der Minister weiß, wovon er spricht. Wir haben bereits in der Vergangenheit immer wieder betont, dass radioaktiv kontaminierte Abfälle nicht verharmlost werden dürfen.“
GAL-Mitglied Dr. Volker Koß weist darauf hin, dass die Ausbreitung der Radionuklide über den Wasserpfad bei der Freimessung mit einem Computerprogramm modelliert wird. Dieses ist lt. Gutachten des BUND nicht öffentlich einsehbar – und somit nicht bewertbar. Klar ist dagegen, dass in diesem Programm die Ausbreitung mit einem Verteilungskonzept simuliert wird, dass seit 1990 nicht mehr Stand der Wissenschaft ist.“
Unsere Kritik an der sogenannten „Freimessung“ von Abfällen aus dem AKW-Rückbau teilen wir mit dem BUND, IPPNW, dem Deutschem Ärztetag und zahlreichen Umwelt- und Bürgerinitiativen.