Klage gegen Zwangszuweisung von AKW Abfällen

„Wir gehen davon aus, dass der Bürgermeister gegen den nun erfolgten Zwangszuweisungsbescheid des MELUND klagen wird und fordern dazu auf, dies unverzüglich zu tun. Im November 2019 haben wir in der Bürgerschaft mehrheitlich beschlossen, dass mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert werden soll, dass Abfälle aus dem AKW-Abbau auf der Deponie Niemark eingelagert werden. Sollte dieser Beschluss für eine Klage nicht ausreichend sein, werden wir einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag in der Bürgerschaft stellen. Die Ergebnisse der kürzlich erfolgten Umfrage bei Lübecker Bürgerinnen und Bürgern geben uns hierfür Rückenwind“, so Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der GAL.

https://www.ausgestrahlt.de/media/flyer_freigemessen-und-vergessen.pdf

„Allein die immer wieder gravierend schwankenden Mengenangaben, wie viel Abfall der Grüne Landesminister nach Lübeck karren lassen will, geben uns nicht das Vertrauen, dass der Minister weiß, wovon er spricht. Wir haben bereits in der Vergangenheit immer wieder betont, dass radioaktiv kontaminierte Abfälle nicht verharmlost werden dürfen.“

GAL-Mitglied Dr. Volker Koß weist darauf hin, dass die Ausbreitung der Radionuklide über den Wasserpfad bei der Freimessung mit einem Computerprogramm modelliert wird. Dieses ist lt. Gutachten des BUND nicht öffentlich einsehbar – und somit nicht bewertbar. Klar ist dagegen, dass in diesem Programm die Ausbreitung mit einem Verteilungskonzept simuliert wird, dass seit 1990  nicht mehr Stand der Wissenschaft ist.“

Unsere Kritik an der sogenannten „Freimessung“ von Abfällen aus dem AKW-Rückbau teilen wir mit dem BUND, IPPNW, dem Deutschem Ärztetag und zahlreichen Umwelt- und Bürgerinitiativen.

GAL: Radioaktiv kontaminierte Abfälle nicht verharmlosen

Der Antrag der Fraktion Freie Wähler & GAL, möglichst schnell Nullwertmessungen auf der Deponie Niemark und in der Umgebung durchzuführen, wurde im Werkausschuss bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Im Falle von Zwangszuweisungen von AKW-Abfällen sollen diese Messungen fortgeführt und veröffentlicht werden, um bei Abweichungen vom Nullwert Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

„Wir gehen davon aus, dass unser Antrag auch in der Bürgerschaft eine Mehrheit erhalten wird. Zufrieden sind wir dennoch nicht, denn unser Ziel bleibt nach wie vor, eine Ablagerung von freigemessenem, leicht radioaktivem Material auf Deponien wie Niemark zu verhindern“, macht Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der Wähler*innengemeinschaft GAL erneut deutlich. Gemeinsam mit anderen Fraktionen in der Bürgerschaft, der Bürgerinitiative Lübeck ohne Atomschutt, BUND und IPPNW teilt die GAL die grundsätzliche Kritik an dem Entsorgungskonzept und fordert, den Richtwert der zulässigen Strahlenbelastung drastisch zu senken. „Wir fordern die Landesregierung und den Grünen Minister Albrecht dazu auf, endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass ein Großteil der Bevölkerung das zugrunde liegende 10-Mikrosievert-Konzept und damit die Deponierung radioaktiver AKW Abfälle ablehnt. Wir sind damit kein Einzelfall. In der gesamten Bundesrepublik regt sich Widerstand sowohl in der Bevölkerung als auch bei Deponiebetreibern. In einer Demokratie sollte dies Anlass sein, alte Pläne zu überdenken und Alternativen den Weg zu ebnen“, so Antje Jansen Bürgerschaftsmitglied der GAL.

Auch Grüne lange Zeit kleine Minderheit

„Enttäuschend, dass Minister Jan Philipp Albrecht radioaktiv kontaminierte Abfälle weiterhin verharmlost und Kritik vom IPPNW, dem Deutschen Ärztetag oder BUND als wissenschaftliche Mindermeinungen abtut. Schließlich waren auch Grüne lange Zeit eine kleine Minderheit als sie vor den Gefahren der Atomkraft warnten“, so Katja Mentz (GAL). „Es geht nicht darum, dass wir alle tot umfallen, wenn leicht radioaktive Abfälle in Niemark deponiert werden. Es geht darum, wie sich immer stärkere Umweltbelastungen und ein Mix aus natürlicher und künstlicher Strahlung auf die Gesundheit in Zukunft auswirken werden.“

Seit 1990 nicht mehr Stand der Wissenschaft

Volker Koß

„So wie der Sachverständige darstellte, kann die Nuklidausbreitung auf drei Wegen (Staub, direkte Strahlung und Grundwasser) erfolgen. Die Menge, die an AKW Bauschutt gelagert werden darf, wird danach bestimmt, dass die Bevölkerung im Umfeld der Deponie nach dem wichtigsten Ausbreitungspfad nicht stärker als mit 10 Mikrosievert jährlich zusätzlich belastet wird. Die Ausführungen des Sachverständigen waren nicht eindeutlig, lassen aber darauf schließen, dass der Wasserpfad der wichtigste Ausbreitungspfad der Radionuklide sein dürfte. Die Ausbreitung über den Wasserpfad wird bei der Freimessung mit einem Computerprogramm modelliert. Nach einem Gutachten für den BUND ist dieses Programm nicht öffentlich einsehbar. Der Gutachter des BUND konnte es daher nicht bewerten. Klar ist, dass in diesem Programm die Ausbreitung mit einem Verteilungskonzept simuliert wird, das seit 1990 nicht mehr Stand der Wissenschaft ist“, so GAL Mitglied Dr. Volker Koß, ehemaliges Mitglied der Projektstudie Entsorgung.

AKW Bauschutt nach Lübeck?

Fraktion Freie Wähler und GAL fordert schnellstmögliche Nullwertmessungen

Volker Koß (GAL)

„Als Fraktion Freie Wähler & GAL beantragen wir zur Bürgerschaftssitzung Ende Februar, schnellstmöglich die Umgebungsstrahlung auf der Deponie und in den umliegenden Siedlungen kontinuierlich zu messen. Nur so ist ein belastbarer Nullwert feststellbar“, so der Umweltchemiker und GAL Mitglied Dr. Volker Koß. Tages-, Wochen- und Monatsdurchschnittswerte sollen auf der Internetseite der Stadt gelistet werden.

„Wir lehnen die vom Landesministerium (MELUND) geplante Zwangszuweisung von AKW-Abfällen nach Lübeck ab und unterstützen den Widerspruch und den Klageweg durch die Hansestadt Lübeck“, so Fraktionsvorsitzende Antje Jansen.

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Die GAL hatte immer wieder Kritik an dem Verfahren der Freimessung von Abfällen aus Atomkraftwerken geäußert. „Für den Fall, dass das Gericht dem Widerspruch nicht stattgibt, müssen wir jedoch als Stadt Lübeck rechtzeitig Vorsorge treffen, um später messen zu können, ob Mitarbeiter*innen der EBL/Deponie Niemark und Bewohner*innen der umliegenden Siedlungen durch die Ablagerung der AKW-Abfälle einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sind. Dafür braucht es vorherige Messungen der bereits vorhandenen natürlichen und künstlichen radioaktiven Umgebungsstrahlung über einen möglichst langen Zeitraum. Im Falle der Zwangszuweisung von 12.500 Tonnen Abfall des AKW Brunsbüttel sollen „die Messungen im selben Maße fortgesetzt und veröffentlicht werden. Bei Abweichungen vom Bereich des (alten) Nullwerts werden veröffentlicht, untersucht und gegebenenfalls wird reagiert“, heißt es in dem Antrag der Fraktion.

Hier der Antrag für die Bürgerschaftssitzung am 25.2.2021 im Original:

Nullwert-AKW-Bauschutt

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