Ausbildungsverhinderung für arme Leute

Rolf Klinkel (GAL): „Das ist Ausbildungsverhinderung für arme Leute!“

Zum Versprechen des Bürgermeisters, Schüler*innen, die über 8 Monate auf Bafög Leistungen warten müssen, schnelle Hilfe zu leisten und ihnen im Einzelfall Abschläge zu zahlen, erklärt Rolf Klinkel, soziapolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion:

„Zuvor hat meine Fraktion in einem Bürgerschaftsantrag gefordert, Vorschüsse an die betroffenen Schüler*innen zu zahlen. Die Ankündigung, Abschläge nur im Einzelfall zu zahlen, ist nicht ausreichend. Solche Zahlungen müssen alle bekommen, die monatelang auf die finanzielle Förderung ihrer Schulausbildung warten müssen.

Es ist zynisch, von schneller Hilfe zu reden, wenn junge Menschen fast ein dreiviertel Jahr auf diese Hilfe warten, weil die Sozialverwaltung Vorschusszahlungen mit der Begründung ablehnt, das Land finanziere das Schüler-Bafög und das Computerprogramm sehe Vorschüsse eben nicht vor. Dies ist Unsinn.

Tatsächlich haben Antragssteller*innen Ansprüche auf Vorschüsse, wenn ein Antrag nicht innerhalb eines Monats entschieden wird (vgl. § 42 SGB I). Das Bafög-Gesetz schränkt diese Vorschrift allerdings dahingehend ein, dass Vorschüsse nur bei einem Erstantrag gewährt werden können (vgl. § 51 BAFöG). (mehr …)